Bild nicht mehr verfügbar.

Boy George darf nicht zu "Big Brother".

Foto: AP Photo/Joel Ryan

Der frühere Popstar Boy George darf nicht in der britischen "Big Brother"-Sendung für Prominente auftreten. Ein Gericht in London wies am Mittwoch einen entsprechenden Berufungsantrag des 48-Jährigen zurück. Der Ex-Sänger der Band Culture Club war im Jänner wegen Freiheitsberaubung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden und ist zur Zeit auf Bewährung. Seine Bewährungshelfer hatten den Auftritt mit der Begründung abgelehnt, damit würde das Vertrauen in das britische Rechtssystem untergraben.

Zeitungsberichten zufolge sollte Boy George für seine Teilnahme an der Show, die am 3. Jänner beginnt, mehrere zehntausend Pfund erhalten.

Der frühere Sänger der Band Culture Club war schuldig befunden worden, einen 29-Jährigen mit Handschellen an eine Wand gefesselt zu haben. Laut Anklageschrift lud der Popstar den Mann im April 2007 zu Nacktaufnahmen in seine Londoner Wohnung ein. Der jüngere Mann warf Boy George vor, ihn nach den Aufnahmen mit einer Kette geschlagen zu haben. Der Sänger räumte ein, dem Mann Handschellen angelegt zu haben. Das habe er getan, um eine mutmaßliche Sabotage an seinem Computer zu untersuchen. Er bestritt jedoch, den Mann geschlagen zu haben. (APA)