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Die politische Abteilung wird nun doch nicht aufgelöst, sondern nur umbenannt.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Vor einem Monat hat Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) die Auflösung der politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Wien angekündigt. Ganz so heiß wird die Suppe nun aber doch nicht gegessen.

Zwar werden in der Bundeshauptstadt ab 1. Jänner 2010 sämtliche Verfahren gegen unter Verdacht einer strafbaren Handlung geratene Politiker von derzeit 49 mit allgemeinen Strafsachen betrauten Staatsanwälten bearbeitet, wobei die konkrete Zuständigkeit vom Zufallsgenerator getroffen wird. Die Spezialabteilung, die bisher auf Zuteilung der jeweiligen Behördenleitung hin auch gegen Politiker ermittelt hat, bleibt allerdings erhalten.

Wie Recherchen der APA ergaben, wird die politische Abteilung in Abteilung für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung umbenannt und weiter für jene Strafsachen zuständig bleiben, die schon bisher den Großteil ihrer Arbeit ausgemacht haben: Verstöße gegen das Verbotsgesetz und das Kriegsmaterialgesetz, sogenannte Staatsschutz-Delikte - dazu zählt etwa die geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil Österreichs - oder terroristische Straftaten.

Zwei Ankläger, die zuletzt in der politischen Abteilung ihren Dienst versehen haben, werden sich auf diese Sonderzuständigkeiten konzentrieren. Zusätzlich soll ihnen ein "fixer Deliktskatalog" zugeteilt werden, der Bestimmungen betrifft, die mit den genannten Straftaten eng in Verbindung stehen, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch: "Lediglich Verfahren gegen Politiker, die traditionell von dieser Abteilung erledigt worden sind, vom Arbeitsaufwand her in der Regel aber gar nicht besonders ins Gewicht gefallen sind, fallen raus. Das dürfen wir nicht mehr dort machen."

"Politiker werden nicht anders behandelt"

Im Justizministerium betont man, diese Maßnahme sei nicht auf Druck des jüngsten parlamentarischen U-Ausschusses zu Vorgängen in der Justiz und diversen Spitzel- und Spionage-Verdächtigungen ergriffen worden. "Dahinter stehen keine Vorbehalte gegen bestimmte Staatsanwälte und auch keine Bestrafungsaktion. Es soll vielmehr abgestellt werden, dass der Eindruck entstehen könnte, Politiker hätten ihre eigenen Staatsanwälte. Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass Politiker nicht anders behandelt werden wie jeder andere Staatsbürger auch", bemerkte dazu ein Sprecher von Justizministerin Bandion-Ortner.

"Wenn man mit der Änderung der Geschäftsverteilung politischen Druck gleichmäßiger verteilen will, ist das sinnvoll. Wichtiger wäre es aber, diesen Druck auf die ermittelnden Staatsanwälte erst gar nicht zuzulassen", kommentierte Karl Schober, seit kurzem Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, die Vorgänge bei der Wiener Anklagebehörde. Schober war früher jahrelang selbst Referent in der politischen Abteilung und mit heiklen Verfahren - etwa jenem gegen den BZÖ-Politiker Peter Westenthaler - und entsprechenden Erfahrungen befasst.

Für den Wiener Rechtsanwalt und Strafrechtsprofessor Richard Soyer geht demgegenüber die Diskussion um die politische Abteilung am Grundproblem der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte vorbei. Die Justizministerin wolle mit ihrer Maßnahme "eher beschwichtigen", anstatt sich den aus der Weisungsgebundenheit ergebenden Schwierigkeiten zu stellen und für Lösungsvorschläge offen zu sein, monierte Soyer.

Für Soyer hat der Umstand, dass sich Verfahren gegen Politiker nun auf Dutzende Staatsanwälte aufteilen werden, dessen ungeachtet einen positiven Aspekt: "Der Vorteil ist darin zu sehen, dass in der politischen Abteilung in vergangenen Zeiten die Gefahr bestanden hat und strukturell weiterbesteht, dass dort Staatsanwälte sitzen könnten, die sich besonders angepasst verhalten haben, um Karriere zu machen." (APA)