In "Abteilung für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung" umbenannt - Keine Sonderzuständigkeiten mehr für Politiker
Wien - Vor einem Monat hat Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (ÖVP) die Auflösung der politischen Abteilung bei der
Staatsanwaltschaft Wien angekündigt. Ganz so heiß wird die Suppe nun
aber doch nicht gegessen.
Zwar werden in der Bundeshauptstadt ab 1. Jänner 2010 sämtliche
Verfahren gegen unter Verdacht einer strafbaren Handlung geratene
Politiker von derzeit 49 mit allgemeinen Strafsachen betrauten
Staatsanwälten bearbeitet, wobei die konkrete Zuständigkeit vom
Zufallsgenerator getroffen wird. Die Spezialabteilung, die bisher auf
Zuteilung der jeweiligen Behördenleitung hin auch gegen Politiker
ermittelt hat, bleibt allerdings erhalten.
Wie Recherchen der APA ergaben, wird die politische Abteilung in
Abteilung für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung umbenannt und
weiter für jene Strafsachen zuständig bleiben, die schon bisher den
Großteil ihrer Arbeit ausgemacht haben: Verstöße gegen das
Verbotsgesetz und das Kriegsmaterialgesetz, sogenannte
Staatsschutz-Delikte - dazu zählt etwa die geheime
nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil Österreichs - oder
terroristische Straftaten.
Zwei Ankläger, die zuletzt in der politischen Abteilung ihren
Dienst versehen haben, werden sich auf diese Sonderzuständigkeiten
konzentrieren. Zusätzlich soll ihnen ein "fixer Deliktskatalog"
zugeteilt werden, der Bestimmungen betrifft, die mit den genannten
Straftaten eng in Verbindung stehen, erläuterte der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch: "Lediglich Verfahren
gegen Politiker, die traditionell von dieser Abteilung erledigt
worden sind, vom Arbeitsaufwand her in der Regel aber gar nicht
besonders ins Gewicht gefallen sind, fallen raus. Das dürfen wir
nicht mehr dort machen."
"Politiker werden nicht anders behandelt"
Im Justizministerium betont man, diese Maßnahme sei nicht auf
Druck des jüngsten parlamentarischen U-Ausschusses zu Vorgängen in
der Justiz und diversen Spitzel- und Spionage-Verdächtigungen
ergriffen worden. "Dahinter stehen keine Vorbehalte gegen bestimmte
Staatsanwälte und auch keine Bestrafungsaktion. Es soll vielmehr
abgestellt werden, dass der Eindruck entstehen könnte, Politiker
hätten ihre eigenen Staatsanwälte. Wir wollen damit ein Zeichen
setzen, dass Politiker nicht anders behandelt werden wie jeder andere
Staatsbürger auch", bemerkte dazu ein Sprecher von Justizministerin
Bandion-Ortner.
"Wenn man mit der Änderung der Geschäftsverteilung politischen
Druck gleichmäßiger verteilen will, ist das sinnvoll. Wichtiger wäre
es aber, diesen Druck auf die ermittelnden Staatsanwälte erst gar
nicht zuzulassen", kommentierte Karl Schober, seit kurzem Leiter der
Staatsanwaltschaft Korneuburg, die Vorgänge bei der Wiener
Anklagebehörde. Schober war früher jahrelang selbst Referent in der
politischen Abteilung und mit heiklen Verfahren - etwa jenem gegen
den BZÖ-Politiker Peter Westenthaler - und entsprechenden Erfahrungen
befasst.
Für den Wiener Rechtsanwalt und Strafrechtsprofessor Richard Soyer
geht demgegenüber die Diskussion um die politische Abteilung am
Grundproblem der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte vorbei. Die
Justizministerin wolle mit ihrer Maßnahme "eher beschwichtigen",
anstatt sich den aus der Weisungsgebundenheit ergebenden
Schwierigkeiten zu stellen und für Lösungsvorschläge offen zu sein,
monierte Soyer.
Für Soyer hat der Umstand, dass sich Verfahren gegen Politiker nun
auf Dutzende Staatsanwälte aufteilen werden, dessen ungeachtet einen
positiven Aspekt: "Der Vorteil ist darin zu sehen, dass in der
politischen Abteilung in vergangenen Zeiten die Gefahr bestanden hat
und strukturell weiterbesteht, dass dort Staatsanwälte sitzen
könnten, die sich besonders angepasst verhalten haben, um Karriere zu
machen." (APA)