VwGH: Innenministerium rechnete mit Gang vor Höchstgericht

22. Dezember 2009, 19:19

Wien - Der Eberauer Bürgermeister Walter Strobl oder die beauftragte Baufirma: Laut Innenministerium wird einer dieser beiden - in diesem Fall - juristischen Personen die Frage, ob das Asylwerber-Erstaufnahmezentrum im Südburgenland errichtet werden darf, vor ein Höchstgericht bringen. "Höchstwahrscheinlich", wird im Ministerium ergänzt.

Und zwar mit dortiger Unterstützung: "Darauf sind wir schon vorbereitet, weil wir einen solchen Gerichtsgang im Vorfeld der Entscheidung für Eberau mitgedacht hatten", sagt Ministeriumssprecher Gregor Schütze.

Das Höchstgericht würde sich ohne jede weitere Zwischeninstanz mit Eberau beschäftigen. Konkret mit der von Landeshauptmann Hans Niessl per Weisung erwirkten Aufhebung des Baubescheids durch die Bezirkshauptmannschaft Güssing.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat schon eine Reihe ähnlicher Rechtsstreits unterbreitet bekommen - vor kurzem etwa einen Konflikt um einen in einer roten Überschwemmungszone geplanten Wohnbau. Die Causa Eberau könnte aber auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen: "Welches Höchstgericht in solchen Fällen angerufen wird, obliegt vielfach der Kreativität der Beschwerdeführer", sagt VwGH-Pressesprecher Heinz Kail. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 23.12.2009)

 

silent_trust
 
01
23.12.2009, 06:02
Feig Fr. Fekter!

Wenn sie diesen Husarenritt unbedingt machen wollen, dann gefälligst selber - die Höchstrichter einzubinden heisst nur, die Verantwortung auf diese abzuwälzen, damit sie fein aus dem Schneider sind - egal wie die Entscheidung ausgeht.

Schreibmaschine
00
22.12.2009, 21:04
"Rechtsstreits" ??

Streit, Plural: Strei·te

steinzeitpolitikerin zurück in die schottergrube
02
22.12.2009, 20:30
gibt es eine instanz, die verlässlich auskunft geben kann

wo eine steinzeitpolitikerin ohne schaden für die umwelt untergebracht werden kann?

gibt es dafür bei putin ein sibirisches erstaufnahmelager?

bitte um zweckdienliche hinweise!

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