Neuneinhalb Jahre Haft sind nicht ohne und zeugen von einem schweren Verbrechen. Im Fall von Helmut Elsner, dem früheren Bawag-Chef, ging es um schweren gewerbsmäßigen Betrug und um Bilanzfälschung. Außerdem hat er auch noch wegen Veruntreuung eine Strafe von zweieinhalb Jahren ausgefasst. Dennoch ist der 74-Jährige immer noch ein unbescholtener Staatsbürger, die Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

Seit fast drei Jahren befindet sich Elsner nun wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Obwohl die maximale Höchstdauer bei einem Verdacht auf ein Verbrechen, das mit mehr als fünf Jahren bedroht ist, eigentlich nur zwei Jahre beträgt. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

Den Ernst seiner Herzerkrankung können nur Ärzte beurteilen, aber als gesund kann man den pensionierten Banker wohl nicht bezeichnen. Er hatte Bypassoperationen, trägt einen Herzschrittmacher und die meiste Zeit eine Sauerstoffmaske. Die Frage, wie krank er sein müsste, um im elektronisch überwachten Hausarrest auf Prozesse warten zu dürfen, wird im Gerichtsakt so beantwortet: Fluchtgefahr bestünde nicht mehr, wenn Helmut Elsner nicht mehr transportfähig wäre, weil er "dem Siechtum preisgegeben wäre".

Doch die Justiz misst mit zweierlei Maß: Im Fall von Julius Meinl V. argumentierte der Staatsanwalt, dass der Promi wohl gar nicht flüchten könne, weil er ja überall erkannt werde. Zur Sicherheit wurden aber dennoch 100 Millionen Euro Kaution einkassiert. Elsner bietet nur zwei Millionen. (Michael Simoner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.12.2009)