derStandard.at-Interview

"Demjanjuk-Prozess ist politischer Fehler erster Ordnung"

Andreas Bachmann, 23. Dezember 2009, 07:06
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    foto: zst ludwigsburg

    Dieser Ausweis Demjanjuks soll seinen Aufenthalt im Vernichtungslager Sobibor dokumentieren und ist eines der wichtigsten Beweismittel im Verfahren. Rüter: "Es ist ein bisschen wenig, um anzunehmen, dass er da war."

Das Verfahren gegen John Demjanjuk wirft ein schräges Licht auf die deutsche Nachkriegsjustiz, meint der Strafrechtler Rüter

Am Montag ist der Prozess um John Demjanjuk vor dem Landgericht München II fortgesetzt worden. Dem 89-jährigen Demjanjuk wird dabei Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen im NS-Vernichtungslager Sobibor vorgeworfen. Der international renommierte Amsterdamer Strafrechtler Christiaan Frederik Rüter kritisiert im Interview mit derStandard.at nicht nur die schlecht vorbereitete Anklage gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher, sondern den gesamten Prozess. Demjanjuk sei vor allem deshalb angeklagt worden, weil die deutschen Behörden einem letzten großen Erfolg in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen präsentieren wollten. Und er fragt, warum von allen bekannten Helfern der Nazis ausgerechnet Demjanjuk vor Gericht gestellt wurde.

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derStandard.at: Beim Auftakt zum Prozess gegen John Demjanjuk vor dem Landgericht München II platzte das Gerichtsgebäude aus allen Nähten. Warum diese große Anteilnahme am Verfahren?

Christiaan Fredrik Rüter: Vor allem weil es Demjanjuk ist. An ihm klebt noch immer "Ivan der Schreckliche". Das war er zwar nicht, aber es klebt an ihm. Erst wird er in Israel verurteilt, dann freigesprochen. Dann geht er wieder in die USA, bekommt dort seine Staatsbürgerschaft zurück, die ihm dann wieder aberkannt wird. Und schließlich kommt er nach Deutschland. Das ist kein unbekannter Name. Es hängt aber auch damit zusammen, dass von Seiten der deutschen Justiz über ihn und den zu erwartenden Prozess nicht geschwiegen wurde.

derStandard.at: Bisher gilt vor allem der Dienstausweis Demjanjuks als Beweismittel für dessen Beteiligung an den Morden in Sobibor. Kann der für eine Verurteilung ausreichen?

Rüter: Das Problem ist, dass es möglicherweise überhaupt kein Ausweis ist. Denn einen Ausweis tragen sie mit sich, sonst können sie sich damit nicht ausweisen. Verwunderlich ist, dass dieser Ausweis aus einem russischen Archiv gekommen ist. Demjanjuk hat, nachdem er von den Nationalsozialisten gefangen genommen wurde, keinen Russen mehr zu Gesicht bekommen. Wie kamen die Russen dann zu diesem Ausweis?

Es gab in den Archiven auch noch andere Sachen, beispielsweise Karteikarten. Es kann sich um ein ursprünglich als Ausweis gedachtes und später als Karteikarte verwendetes Dokument handeln. Darauf steht geschrieben, er wurde nach Sobibor abgeordnet. Ich habe viele Urteile gelesen, aber aus dieser Sachlage würde kein deutscher Richter zweifelsfrei annehmen können, dass der Mann in Sobibor war. Was auf dem Ausweis steht ist vielleicht, was sie vorhatten. Aber ist es auch wirklich passiert?

derStandard.at: Mal angenommen der Ausweis reichte nicht aus, um die Schuld Demjanjuks festzustellen. Welche Beweise gibt es dann noch?

Rüter: Das ist ganz einfach: Wenn Demjanjuk sagt, er war da, dann ist in Verbindung mit dem Ausweis kaum mehr daran zu zweifeln.

derStandard.at: Glauben Sie, dass es zu einer solchen Situation kommen kann, dass er tatsächlich aussagt?

Rüter: Ich halte diese Möglichkeit für nicht sehr groß. Aber wenn ich sein Anwalt wäre, würde ich ihm raten, mit der Wahrheit nicht zurückzuhalten. Wenn er zugibt, dass er da war, kann er auch schildern, warum er nicht desertiert ist.

derStandard.at: Wie stichhaltig sind demnach die Indizien und Beweise dafür, dass Demjanjuk tatsächlich in Sobibor war und dort an der Ermorderung tausender Juden beteiligt war?

Rüter: Es ist ein bisschen wenig, um anzunehmen, dass er da war. Vor allem weil sich daran die neue Einsicht der Justiz knüpft, dass er deshalb auch wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden kann. Nun ist diese Einsicht aber nur für die bundesdeutsche Justiz neu. Denn der objektive Tatbestand ist klar: Wenn diejenigen, die die Menschen bewachen, die vergast werden sollen, wissen, dass diese Menschen vergast werden sollen, ist das Beihilfe zum Mord. Fraglich ist, ob sich Demjanjuk auf einen Befehlsnotstand berufen kann, so wie alle anderen Deutschen es in vergleichbaren Situationen vor ihm gemacht haben.

In der Anklageschrift steht zum Befehlsnotstand, dass er ja hätte desertieren können. Das hätte man aber auch allen Österreichern und Deutschen sagen können. Wenn sie so etwas lesen und dann noch, dass dort steht, es sind ja eine Reihe von Trawniki desertiert und die sind auch nicht getötet worden. Das ist doch überhaupt kein Argument. Die konnten schließlich nicht wissen, ob die Nazis sie dann nicht töten werden. Diese Anklageschrift ist einfach sagenhaft schlecht.

derStandard.at: Brächte eine Aussage Demjanjuks und ein Bekenntnis, in Sobibor gewesen und von den Morden gewusst zu haben, das Gericht nicht noch mehr in Bedrängnis? Schließlich wurden auch in vergangenen NS-Verfahren Angeklagte dann unter Berufung auf den Befehlsnotstand freigesprochen.

Rüter: Es gibt eine Reihe von Urteilen in der Vergangenheit, bei denen die Gerichte etwas leichtfertig darauf eingegangen sind. Das macht die Lage für das Gericht in München nicht einfach. Verurteilt das Gericht Demjanjuk, dann fragen sicher viele, wo denn die ganzen anderen Personen seien, wenn es so leicht ist, so jemanden zu verurteilen. Und wenn sie ihn nicht verurteilen, dann sagen alle: Die Deutschen sind noch immer braun.

derStandard.at: Mit Demjanjuk steht zum ersten Mal ein sogenannter Trawniki, ein ausländischer Helfer der Nazis, vor einem deutschen Gericht. Worin liegt hier eine neue Dimension in den Prozessen um die NS-Verbrecher?

Rüter: Im Grunde hat das Gericht jetzt ein riesengroßes Problem. Mehr als 5.000 Namen von Personen sind der Justiz seit den 80er Jahren bekannt. Personen, die in Sobibor waren, die in Belzec waren, die bei Ghetto-Räumungen geholfen haben, die kein Jude überlebt hat. Die geholfen haben, den Aufstand im Warschauer Ghetto niederzuschlagen. Denen ist nichts passiert.

Das war kein Versehen, sondern das sogenannte Opportunitätsprinzip. Zu sagen: Das ist mir zu klein, ich gehe an die Großen ran. Diese Haltung ist an sich nicht verwerflich, denn die Justiz hat eben nur beschränkte Mittel. Aber wie verhält es sich mit der Anklage Demjanjuks, wenn man Andere überhaupt nicht tangiert?

derStandard.at: Sie haben gesagt, der Prozess habe auch deshalb so ein Interesse hervorgerufen, weil an Demjanjuk noch "Iwan der Schreckliche" klebt. Heißt das, ohne diesen Prozess in Israel wäre möglicherweise nie von deutscher Seite aus gegen Demjanjuk Anklage erhoben worden?

Rüter: Das ist denkbar. Wenn sie wissen, dass in der Nähe von Bonn ein Mann lebt, der in Belzec war und dort Züge von Trawniki geführt hat, dann muss man sich doch fragen: Wieso holt sich die Zentrale Stelle (deutsche Behörde, die für die Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher zuständig ist, Anm.) Demjanjuk aus den USA, wenn ein anderer vor der Tür lebt? Dieses Verfahren ist ein politischer Fehler allererster Ordnung und nur dadurch zu erklären, dass die Zentrale Stelle glänzen wollte.

derStandard.at: Im Prozess wird genau dieser Mann, Samuel K., als Zeuge aussagen. Er hat in Berichten und Prozessen gesagt, er habe damals genau gewusst was er tat. Warum wird so jemand nicht auch angeklagt?

Rüter: Es ist völlig schleierhaft und daran sieht man, wie stümperhaft das Verfahren betrieben wird. Samuel K. Ist äußerst gefährlich für die deutsche Justiz. Denn die müsste mal erklären, warum ein volksdeutscher Zugführer einer Trawniki-Einheit nie vor Gericht gestellt wurde. Dieser K. taucht schon in den Siebziger Jahren als Zeuge in mehreren Prozessen auf. Die Zentrale Stelle hat erst jetzt ein Vorermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Allerdings nur, weil über ihn etwas im Spiegel stand.

derStandard.at: Das Auswärtige Amt hat der Aufnahme mutmaßlicher NS-Verbrecher, die keine deutschen Staatsbürger sind, immer nur dann zugestimmt, wenn sicher war, dass diese bei einem Prozess für schuldig befunden würden. Das geht aus einem Bericht der Zeit aus dem November dieses Jahres hervor. Demjanjuk ist da eine Ausnahme. Warum wurde er aufgenommen?

Rüter: Weil die Zentrale Stelle ihn brauchte. Diese Behörde hat in den letzten 20 Jahren gerade einmal vier Personen wegen des Holocaust verurteilt bekommen. Der Grund dafür ist, dass die Zentrale Stelle nach der Wende in den Dokumenten der Stasi gesucht hat, ob die DDR Kriegsverbrecher unter den Teppich gekehrt hatte. Aber sie haben bei der Stasi nichts gefunden.

Sie hätte dann sagen müssen: Wir haben uns geirrrt, die Stasi hat ihre Sache, was die Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern angeht, gut gemacht. Wer Deutschland kennt, weiß, dass eine staatliche Stelle so etwas aber nie sagen kann. Von dieser Tatsache hat die Zentrale Stelle mit Demjanjuk ablenken wollen.

derStandard.at: Der Behördenleiter Kurt Schrimm hat auf diesen Vorwurf angesprochen, gesagt, man habe keine andere Wahl gehabt hätte, als den Hinweisen gegen Demjanjuk nachzugehen, auch zu diesem Zeitpunkt.

Rüter: Der Leiter der Zentralen Stelle wird nicht plötzlich erzählen, wie es wirklich war. Was er sagt, ist außerdem Quatsch. Für Polizei und Staatsanwalt ist es eine Pflicht, strafbaren Taten nachzugehen. Die Zentrale Stelle ist keine Staatsanwaltschaft, sie ist eine sogenannte Vorermittlungsbehörde. Wenn Herr Schrimm sagt, sie seien verpflichtet, dem nachzugehen, dann lautet die Antwort: Die Zentrale Stelle ist zu gar nichts verpflichtet.

Und wenn doch, dann kann man fragen, wieso die gesamte Wehrmacht und die kleinen Helfer außer acht gelassen wurden. Die Zentrale Stelle hat das alles nicht gemacht, weil sie auch dafür gegründet wurde, keine Unruhe in der deutschen Bevölkerung zu schüren durch eine große Zahl von Prozessen.

derStandard.at: Ist die Vehemenz mit der die Untersuchungen zu Demjanjuk und anderen mutmaßlichen NS-Verbrechern wie Heinrich Boere, der derzeit in Aachen vor Gericht steht, in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurden, auch der Versuch zurückliegende Versäumnisse in der Verfolgung von Kriegsverbrechen der Nazis wiedergutzumachen?

Rüter: Boere ist so ein Fall. Es wurden Anschläge vom niederländischen Widerstand durchgeführt und dagegen ist dann die deutsche Besatzungsmacht vorgegangen und hat Personen heimtückisch erschossen. Das gab es auch in Norwegen und Dänemark. Das ist eigentlich ein Teil des Kriegsgeschehens.

Die Niederlande haben jahrelang versucht Boere ins Land zu holen und anzuklagen. Die Deutschen haben die Auslieferung aber immer mit der Begründung, Boere sei ja Deutscher verweigert. Ab 2004 trat jedoch der Europäische Haftbefehl in Kraft, nach dem die Länder untereinander die Auslieferung verlangen können. Deutschland hatte also nicht mehr die Möglichkeit, sich zu verweigern. Allerdings konnten sie ihn selbst aburteilen, was dann auch geschehen ist.

Es gibt da also wirklich keine neu entdeckte Empfindung für die Gerechtigkeit. Es hat damit zu tun, dass man nicht ausliefern möchte. Und es hat vor allem mit einer Behörde zu tun, die ihr Jubiläum feiert. Das ist gekonnt, wenn man nicht lange nachdenkt. Aber jetzt kommen die unangenehmen Fragen.

derStandard.at: Zum letztjährigen 50-jährigen Jubiläum der Zentralen Stelle haben sie in einem würdigendem Beitrag im Tagesspiegel geschrieben, dass die Arbeit der Zentralen Stelle politisch behindert wurde.

Rüter: Wenn sie wissen wollen, wie ernst ein Staat es mit gewissen Sachen nimmt, schauen sie am Besten auf den Personalstand. Wenn die Birthler-Behörde 2.000 Personen beschäftigt und die Zentrale Stelle normalerweise keine 15 Staatsanwälte, dann sieht man, wo die Prioritäten liegen.

Aber Eines muss man auch sagen: Ohne die Zentrale Stelle hätte es nach 1960 überhaupt keine Verfahren mehr gegeben. Dort haben eine ganze Reihe von prima Leuten gearbeitet. Die Behörde ist mit einem politischen Geburtsfehler auf die Welt gekommen. Und sie hat einen enormen Fehler gemacht, indem sie Demjanjuk geliefert hat, um ihr Jubiläum zu feiern.

Ich war bei der Jubiläumsfeier der Zentralen Stelle, bei der Charlotte Knobloch (Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Anm.) fast hysterisch sagte, der große Massenmörder müsse verurteilt werden. Demjanjuk ist aber der Kleinste der Kleinen. Man sollte wissen, warum sie den gerade jetzt vor Gericht gebracht haben.

derStandard.at: Hat sich diese Haltung der Politik zur Zentralen Stelle und zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen verändert seit den 60er Jahren?

Rüter: Man kann die Haltung der Politik zur NS-Geschichte sehr schwer feststellen. Die Politik wird mit dieser Frage eigentlich gar nicht mehr konfrontiert. Noch vor kurzem gab es eine Riesenaufregung um die Wehrmachtsausstellung. In den 60er Jahren aber war es politisch völlig unmöglich, sich auf die Wehrmacht zu stürzen. Politische Parteien, die das damals betrieben hätten, wären nicht wiedergewählt worden.

Aber es ist noch etwas anderes, was es leichter macht: Die Täter sind zum größten Teil tot. Und Tote kann man nicht anklagen. Was sie machen würde, wenn die Angeklagten alle noch 30 Jahre jünger wären, weiß niemand.

derStandard.at: Wie ist angesichts des jetzt laufenden Prozesses die Aufhebung von Urteilen der DDR-Justiz gegen Helfer der Nazis nach der Wiedervereinigung zu bewerten?

Rüter: Das ist ein einigermaßen unglaublicher Vorgang. Schon 1933 gab es sogenannte frühe KZ, auch eines in der Nähe von Dresden auf der Burg Hohenstein. SA-Kolonnen haben dort Gefangene bewacht, die misshandelt und totgeschlagen wurden. In den Prozessen nach dem Krieg wurden diese Helfer wegen Beihilfe zum Mord zu Haftstrafen verurteilt. Das ist ungefähr das, was man jetzt auch bei Demjanjuk machen möchte.

Von den Verurteilten waren nach der Wende noch zwei Leute übrig, bei denen man gesagt hat, eine einzelne Tat könne ihnen nicht nachgewiesen werden. Deswegen wurden sie rehabilitiert und für ihre Haft entschädigt. Neben den Prozess von Demjanjuk gelegt, ist das ein bisschen unbequem. Ich denke, dass die Zentrale Stelle diese Prozesse nicht gekannt hat, als sie mit den Ermittlungen gegen Demjanjuk begonnen hatte.

derStandard.at: Immer wieder wird auch der Begriff Aufklärung verwendet, um die Notwendigkeit des jetzt stattfindenden Prozesses zu rechtfertigen. Ist dieser Prozess geeignet, Aufklärung über und Abschreckung gegenüber den Verbrechen der Nazis zu liefern?

Rüter: Ich denke, dass es viele andere Sachen gibt, mit denen man dieses Bewusstsein besser fördern kann, als mit diesem Prozess. Wie da ein Mensch auf einer Bahre hereingetragen wird, das sieht doch ein bisschen aus wie Tierquälerei. Angefangen bei Berichten von Überlebenden des Krieges oder der KZ, gibt es auch medial Sachen, von denen sie viel mehr haben.

Und verbohrte Rechtsextremisten werden mit diesem Prozess nicht eines Besseren belehrt. Aber abgesehen davon, werden Strafverfahren geführt, um jemanden der verurteilt werden soll, auch wirklich zu verurteilen. Sie dürfen ein solches Verfahren nicht durchführen, weil es für das gesellschaftliche Bewusstsein so schön ist. (Andreas Bachmann, derStandard.at, 22.12.2009)



Zur Person: Christiaan Frederik Rüters, geboren 1938, ist emeritierter Professor an der Universität Amsterdam. Er war von 1972 bis 2003 Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Amsterdam. Er ist Mitglied des Kuratoriums der zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz in Wien. Gemeinsam mit dem Rechtshistoriker Dick de Mildt hat er alle deutschen Verfahren gegen NS-Verbrecher dokumentiert.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 201
1 2 3 4 5
mann
 
00
als unbetroffener beobachter ...

... ist es schwer in dieser geschichte "sauber" zu bleiben. ich glaube trotzdem, dass unschuldsvermutungen eben für alle gelten. wenn verbrechen etliche jahrzehnte zurückliegen, gibt es kaum mehr eine möglichkeit zur identifizierung durch augenzeugen. indizienprozess nach fünfzig jahren? und nachdem israel in freigelassen hat?

ich weiss nicht. bin kein nazi. fühlt sich alles nicht gut an.

schwer sauber zu bleiben.

vienna austria
00
18.2.2010, 17:17
salomon morel

wann kommt der vor gericht;)

epep
11
16.2.2010, 16:30
"Denn einen Ausweis tragen sie mit sich, sonst können sie sich damit nicht ausweisen."

hahaha! das kann aber nicht sein ernst sein: wenn ich also meinen ausweis verliere und der nun beim fundamt liegt, ist er kein ausweis mehr, weil er zwa rmir gehoert aber ich mich damit - logischerweise - nicht ausweisen kann, weil ich nicht gerade im besitz von ihm bin.

juristische logik war immer schon unterhaltsam (asugenommen man war ihr ausgesetz).

Iwan Groszny
00
28.12.2009, 09:59
Eigenartig

ist die Tatsache dass der Ausweis aus Russland kommt.
Sollte der Angeklagte etwa gar ein ehemaliger Spion gewesen sein?

gott mit uns
 
30
28.12.2009, 09:24
Endlich kommt die Wahrheit zutage

Es zählt nicht ob man wirklich Schuld auf sich geladen hat - vielmehr zählt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation.
Nun ist es soweit - alle wirklichen KVB sind bereits verschieden - es müssen nun alle die dabei waren und noch leben vor Gericht gestellt werden.
Sippenhaftung hoch drei.
Es lebe die unergründliche Gerechtigkeit

gott mit uns
 
30
28.12.2009, 09:19
Wie link

ist man nur sein wenn man Tatsachen ignoriert?
Diese Frage gilt dem Idioten der mein Posting " Der Angeklagte" als negativ bewertete!

gott mit uns
 
30
28.12.2009, 09:17
Welch Freude

kommt auf wenn wieder so ein armes Schwein vor den Kadi gezerrt wird!
Es lebe Justizia die Weise!
Mit ihr sollen auch die erleuchteten Staatsanwälte und die edlen Richter hochleben!
Nur keine Rücksicht nehmen auf den Angeklagten er braucht sie nicht - er wurde 1920 geboren - allein dies ist schon Beweis genug - ab mit ihm dort wo er hingehört! Sicher nicht vor Gericht.

gott mit uns
 
33
28.12.2009, 06:10
Der Angeklagte

hatte nicht einmal Gewehr und Pistole auch seine Uniform ist der eines Arbeiters ähnlicher als der eines Soldaten siehe:
http://www.welt.de/politik/a... anjuk.html

o glorioso pé de friedenreich
13
27.12.2009, 23:51

großartiges interview

Corleone73
10
24.12.2009, 16:01

Widerliche Scheinheiligkeit der Justiz, jahrzehntelang Mörder frei rumlaufen lassen um nach ewigkeiten die übriggebliebenen greise, die ohnehin nicht zu den großen gehören in Schauprozesse zu verwickeln bei denen sowieso nichts rauskommt.
Nicht falsch verstehen, ich bin natürlich für die konsequente Verfolgung von seinesgleichen, aber nicht in Form von scheinheiligen Pseudogeschichtsaufarbeitungen, nachdem man vorher jahrzehntelang die Vergangenheit "ruhen lies"

Not me!
00
16.2.2010, 03:45
Widerliche Scheinheiligkeit der Justiz, jahrzehntelang Mörder frei rumlaufen lassen

Der damalige Besitzter von BMW hat sich einfach "frei" gekauft und musste keinen Boykott erleiden! Money talks!

Walter Scholz
01
24.12.2009, 12:40
Der vermutlich letzte Akt

Politik und Justiz (erstere konnte sich aus zweiterer bekanntlich noch nie raushalten) unternehmen hier scheinbar einen der letzten Versuche (weil eine der letzten Gelegenheiten), sich von Fehlern, Pannen, Nichtstun und Vertuschungsaktionen der Nachkriegszeit reinzuwaschen. Objektivität kann es dabei nicht geben.
Die Strafverfolgung ehemaliger Naziverbrecher endet in absehbarer Zeit mit deren natürlichem Tod. Die Täter wollen die letzten paar Meter noch auf freiem Fuß schaffen, die Verfolger brauchen noch was zum Herzeigen und nehmen, was sie kriegen können.
Und nachher? Befaßt man sich dann endlich mit den neuen rassistischen Gewalttätern? Oder braucht's zuvor wieder einen Totalschaden?

Maulwurf/in
32
24.12.2009, 11:38
Die "Kriminellen" sitzen hier wieder mal

nicht auf der Anklagebank, sondern auf der anderen Seite. Ein Sittenbild Deutschlands? Dieser Prozess ist eine Farce. Solche Schauprozesse werden doch üblicherweise in Nürnberg abgehalten?

Nick Tameer
11
27.12.2009, 13:57

Man mag über einzelne formalen juristische Details diskutieren können, aber selbst die Nürnberger Prozesse waren ungeachtet dessen, dass sie auch eine politische Demonstration waren, keine "Schauprozesse". Die gefällten Urteile waren eher nachsichtig und zurückhaltend als gnadenlos und mancher kam vergleichsweise viel zu gut weg.

Und dass in Nürnberg keine Kriminellen auf der Anklagebank gesessen hätten, kann wirklich nur ein Nazi behaupten.

Maulwurf/in
20
27.12.2009, 18:31
Es sollte ihnen entfallen sein,

dass in Nürnberg auch zwischen 1938 und 1945 einige Prozesse abgehalten wurden, die den Vergleich mit stalinistischen Schauprozessen nicht zu scheuen brauchen, und auf die ich hier anspiele. Viele der eingesetzten Rechtspfleger waren auch nachher noch im Einsatz, und waren oft einäugig blind gegen ihre Ex-Gesinnungsgenossen.

Jürgen Rembremerding
00
25.12.2009, 23:40
Nazi-Apologet?

Acaloth
12
24.12.2009, 09:21

Ich möchte in keinsterweise die Verbrechen der Nazis shcönreden oder rechtfertigen, aber ich stehe vor einem juristischen Problem, wie kann man wen verurteilen wenn zu dem Zeitpunkt als das Verbrechen geschah das Verbrechen keins war und derjenige vemrutlich auch so erzogen wurde ?

Jürgen Rembremerding
40
25.12.2009, 23:41
Auch im "Dritten Reich" war Mord

strafbar!

gott mit uns
 
01
27.12.2009, 10:25
Nur leider war

so etwas im 3, Reiche kein mord

Jürgen Rembremerding
00
28.12.2009, 22:39
Inwiefern nicht?

gott mit uns
 
00
29.12.2009, 05:48
Sehr schwer zu verstehen

aber diese Leute die ermordet wurden, waren nach damaliger Auffassung vogelfrei und war die Elemenierung Notwendigkeit.
Es ist natürlich klar, dass solche Ansichten falsch und verbrecherisch sind, aber es ändert nichts an der Tatsache, das die Mörder damals glaubten im Recht zu handeln.

Jürgen Rembremerding
10
"aber es ändert nichts an der Tatsache, das die Mörder damals glaubten im Recht zu handeln."

Was sie glaubten ist juristisch ohne Belang!

Nick Tameer
00
29.1.2010, 20:22

Die dahinterstehende Doktrin, dass man sich im (von rechts definierten) übergeordneten Interesse des Staates über genau die Grenzen hinwegsetzen müsse, die die staatlichen Gesetze normalerweise setzen, war spätestens seit 1918 in der deutschen Rechte heimisch, verband sich zeitweise mit der konterrevolutionären Politik der SPD, die ihr später selbst unterlag, und wurde von Carl Schmidt am brilliantesten theoretisch formuliert. Wie der Zulauf zu rechten Parteien und die Bereitschaft zur Preisgabe von Bürgerrechten zeigt, ist sie nach wie vor virulent und auch keineswegs eine deutsche oder österreichische Spezialität.

Boandlkramer
00

und warum sind dann trotzdem beispielsweise im Frankfurter Auschwitzprozess diverse Leute vom KZ-Personal wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichen Mord (in erster Linie Vergasungen) und dann, wenn sie ihre Verbrechen "zu eigenen Taten machen wollten", wegen Mordes verurteilt worden?

gott mit uns
 
00
Hier eine mögliche Antwort

http://www.wno.org/newpages/his01.html

Kommentar posten
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1 2 3 4 5

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