Das Verfahren gegen John Demjanjuk wirft ein schräges Licht auf die deutsche Nachkriegsjustiz, meint der Strafrechtler Rüter
Am Montag ist der Prozess um John Demjanjuk vor dem Landgericht München II fortgesetzt worden. Dem 89-jährigen Demjanjuk wird dabei Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen im NS-Vernichtungslager Sobibor vorgeworfen. Der international renommierte Amsterdamer Strafrechtler Christiaan Frederik Rüter kritisiert im Interview mit derStandard.at nicht nur die schlecht vorbereitete Anklage gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher, sondern den gesamten Prozess. Demjanjuk sei vor allem deshalb angeklagt worden, weil die deutschen Behörden einem letzten großen Erfolg in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen präsentieren wollten. Und er fragt, warum von allen bekannten Helfern der Nazis ausgerechnet Demjanjuk vor Gericht gestellt wurde.
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derStandard.at: Beim Auftakt zum Prozess gegen John Demjanjuk vor dem Landgericht München II platzte das Gerichtsgebäude aus allen Nähten. Warum diese große Anteilnahme am Verfahren?
Christiaan Fredrik Rüter: Vor allem weil es Demjanjuk ist. An ihm klebt noch immer "Ivan der Schreckliche". Das war er zwar nicht, aber es klebt an ihm. Erst wird er in Israel verurteilt, dann freigesprochen. Dann geht er wieder in die USA, bekommt dort seine Staatsbürgerschaft zurück, die ihm dann wieder aberkannt wird. Und schließlich kommt er nach Deutschland. Das ist kein unbekannter Name. Es hängt aber auch damit zusammen, dass von Seiten der deutschen Justiz über ihn und den zu erwartenden Prozess nicht geschwiegen wurde.
derStandard.at: Bisher gilt vor allem der Dienstausweis Demjanjuks als Beweismittel für dessen Beteiligung an den Morden in Sobibor. Kann der für eine Verurteilung ausreichen?
Rüter: Das Problem ist, dass es möglicherweise überhaupt kein Ausweis ist. Denn einen Ausweis tragen sie mit sich, sonst können sie sich damit nicht ausweisen. Verwunderlich ist, dass dieser Ausweis aus einem russischen Archiv gekommen ist. Demjanjuk hat, nachdem er von den Nationalsozialisten gefangen genommen wurde, keinen Russen mehr zu Gesicht bekommen. Wie kamen die Russen dann zu diesem Ausweis?
Es gab in den Archiven auch noch andere Sachen, beispielsweise Karteikarten. Es kann sich um ein ursprünglich als Ausweis gedachtes und später als Karteikarte verwendetes Dokument handeln. Darauf steht geschrieben, er wurde nach Sobibor abgeordnet. Ich habe viele Urteile gelesen, aber aus dieser Sachlage würde kein deutscher Richter zweifelsfrei annehmen können, dass der Mann in Sobibor war. Was auf dem Ausweis steht ist vielleicht, was sie vorhatten. Aber
ist es auch wirklich passiert?
derStandard.at: Mal angenommen der Ausweis reichte nicht aus, um die Schuld Demjanjuks festzustellen. Welche Beweise gibt es dann noch?
Rüter: Das ist ganz einfach: Wenn Demjanjuk sagt, er war da, dann ist in
Verbindung mit dem Ausweis kaum mehr daran zu zweifeln.
derStandard.at: Glauben Sie, dass es zu einer solchen Situation kommen kann, dass er tatsächlich aussagt?
Rüter: Ich halte diese Möglichkeit für nicht sehr groß. Aber wenn ich sein
Anwalt wäre, würde ich ihm raten, mit der Wahrheit nicht
zurückzuhalten. Wenn er zugibt, dass er da war, kann er auch schildern,
warum er nicht desertiert ist.
derStandard.at: Wie stichhaltig sind demnach die Indizien und Beweise dafür, dass Demjanjuk tatsächlich in Sobibor war und dort an der Ermorderung tausender Juden beteiligt war?
Rüter: Es ist ein bisschen wenig, um anzunehmen, dass er da war. Vor allem weil sich daran die neue Einsicht der Justiz knüpft, dass er deshalb auch wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden kann. Nun ist diese Einsicht aber nur für die bundesdeutsche Justiz neu. Denn der objektive Tatbestand ist klar: Wenn diejenigen, die die Menschen bewachen, die vergast werden sollen, wissen, dass diese Menschen vergast werden sollen, ist das Beihilfe zum Mord. Fraglich ist, ob sich Demjanjuk auf einen Befehlsnotstand
berufen kann, so wie alle anderen Deutschen es in vergleichbaren
Situationen vor ihm gemacht haben.
In der Anklageschrift steht zum Befehlsnotstand, dass
er ja hätte desertieren können. Das hätte man aber auch allen Österreichern
und Deutschen sagen können. Wenn sie so etwas lesen und dann noch, dass
dort steht, es sind ja eine Reihe von Trawniki desertiert und die sind
auch nicht getötet worden. Das ist doch überhaupt kein Argument. Die konnten schließlich nicht wissen, ob die Nazis sie dann nicht töten werden. Diese Anklageschrift ist einfach sagenhaft schlecht.
derStandard.at: Brächte eine Aussage Demjanjuks und ein Bekenntnis, in Sobibor gewesen und von den Morden gewusst zu haben, das Gericht nicht noch mehr in Bedrängnis? Schließlich wurden auch in vergangenen NS-Verfahren Angeklagte dann unter Berufung auf den Befehlsnotstand freigesprochen.
Rüter: Es gibt eine Reihe von Urteilen in der Vergangenheit, bei denen die Gerichte etwas leichtfertig darauf eingegangen sind. Das macht die Lage für das Gericht in München nicht einfach. Verurteilt das
Gericht Demjanjuk, dann fragen sicher viele, wo
denn die ganzen anderen Personen seien, wenn es so leicht ist, so
jemanden zu verurteilen. Und wenn sie ihn nicht verurteilen, dann
sagen alle: Die Deutschen sind noch immer braun.
derStandard.at: Mit Demjanjuk steht zum ersten Mal ein sogenannter Trawniki, ein ausländischer Helfer der Nazis, vor einem deutschen Gericht. Worin liegt hier eine neue Dimension in den Prozessen um die NS-Verbrecher?
Rüter: Im Grunde hat das Gericht jetzt ein riesengroßes Problem. Mehr als 5.000 Namen von Personen sind der Justiz seit den 80er Jahren
bekannt. Personen, die in Sobibor waren, die in Belzec waren, die bei
Ghetto-Räumungen geholfen haben, die kein Jude überlebt hat. Die
geholfen haben, den Aufstand im Warschauer Ghetto niederzuschlagen.
Denen ist nichts passiert.
Das war kein Versehen, sondern das sogenannte Opportunitätsprinzip. Zu sagen: Das ist mir zu klein, ich
gehe an die Großen ran. Diese Haltung ist an sich nicht
verwerflich, denn die Justiz hat eben nur beschränkte Mittel. Aber wie verhält es sich
mit der Anklage Demjanjuks, wenn man Andere überhaupt nicht tangiert?
derStandard.at: Sie haben gesagt, der Prozess habe auch deshalb
so ein Interesse hervorgerufen, weil an Demjanjuk noch "Iwan der
Schreckliche" klebt. Heißt das, ohne diesen Prozess in Israel wäre
möglicherweise nie von deutscher Seite aus gegen Demjanjuk Anklage
erhoben worden?
Rüter: Das ist denkbar. Wenn sie wissen, dass in der Nähe von Bonn ein Mann lebt, der in Belzec war und dort Züge von Trawniki geführt hat,
dann muss man sich doch fragen: Wieso holt sich die Zentrale Stelle (deutsche Behörde, die für die Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher zuständig ist, Anm.) Demjanjuk aus
den USA, wenn ein anderer vor der Tür lebt? Dieses Verfahren ist ein politischer Fehler allererster Ordnung und nur dadurch zu erklären, dass die Zentrale Stelle glänzen wollte.
derStandard.at: Im Prozess wird genau dieser Mann, Samuel K., als Zeuge aussagen. Er hat in Berichten und Prozessen gesagt, er habe damals genau gewusst was er tat. Warum wird so jemand nicht auch angeklagt?
Rüter: Es ist völlig schleierhaft und daran sieht man, wie stümperhaft das Verfahren betrieben wird. Samuel K. Ist äußerst gefährlich für die deutsche Justiz. Denn die müsste mal erklären, warum ein volksdeutscher Zugführer einer Trawniki-Einheit nie vor Gericht gestellt wurde. Dieser K. taucht schon in den Siebziger Jahren als Zeuge in mehreren Prozessen auf. Die Zentrale Stelle hat erst jetzt ein Vorermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Allerdings nur, weil über ihn etwas im Spiegel stand.
derStandard.at: Das Auswärtige Amt hat der Aufnahme mutmaßlicher NS-Verbrecher, die keine deutschen Staatsbürger sind, immer nur dann zugestimmt, wenn sicher war, dass diese bei einem Prozess für schuldig befunden würden. Das geht aus einem Bericht der Zeit aus dem November dieses Jahres hervor. Demjanjuk ist da eine Ausnahme. Warum wurde er aufgenommen?
Rüter: Weil die Zentrale Stelle ihn brauchte. Diese Behörde hat in den letzten 20 Jahren gerade einmal vier
Personen wegen des Holocaust verurteilt bekommen. Der Grund dafür ist, dass die Zentrale Stelle nach der Wende in den Dokumenten der Stasi
gesucht hat, ob die DDR Kriegsverbrecher unter den Teppich gekehrt hatte. Aber sie haben bei der Stasi nichts
gefunden.
Sie hätte dann sagen müssen: Wir haben
uns geirrrt, die Stasi hat ihre Sache, was die Verfolgung von
NS-Kriegsverbrechern angeht, gut gemacht. Wer Deutschland kennt, weiß, dass eine staatliche Stelle so etwas aber nie sagen kann. Von dieser Tatsache hat die Zentrale Stelle mit Demjanjuk ablenken wollen.
derStandard.at: Der Behördenleiter Kurt Schrimm hat auf diesen Vorwurf angesprochen, gesagt, man habe keine andere
Wahl gehabt hätte, als den Hinweisen gegen Demjanjuk nachzugehen, auch zu diesem Zeitpunkt.
Rüter: Der Leiter der Zentralen Stelle wird nicht plötzlich erzählen, wie es wirklich war. Was er sagt, ist außerdem Quatsch. Für
Polizei und Staatsanwalt ist es eine Pflicht, strafbaren Taten
nachzugehen. Die Zentrale Stelle ist keine
Staatsanwaltschaft, sie ist eine sogenannte Vorermittlungsbehörde. Wenn Herr
Schrimm sagt, sie seien verpflichtet, dem nachzugehen, dann lautet die
Antwort: Die Zentrale Stelle ist zu gar nichts verpflichtet.
Und wenn
doch, dann kann man fragen, wieso die gesamte Wehrmacht und die
kleinen Helfer außer acht gelassen wurden. Die Zentrale Stelle hat das alles nicht
gemacht, weil sie auch dafür gegründet wurde, keine Unruhe in der
deutschen Bevölkerung zu schüren durch eine große Zahl von Prozessen.
derStandard.at: Ist die Vehemenz mit der die Untersuchungen zu Demjanjuk und anderen mutmaßlichen NS-Verbrechern wie Heinrich Boere, der derzeit in Aachen vor Gericht steht, in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurden, auch der Versuch zurückliegende Versäumnisse in der Verfolgung von Kriegsverbrechen der Nazis wiedergutzumachen?
Rüter: Boere ist so ein Fall. Es wurden Anschläge vom niederländischen Widerstand durchgeführt und dagegen ist dann die deutsche Besatzungsmacht vorgegangen und hat Personen heimtückisch erschossen. Das gab es auch in Norwegen und Dänemark. Das ist eigentlich ein Teil des Kriegsgeschehens.
Die Niederlande haben jahrelang versucht Boere ins Land zu holen und anzuklagen. Die Deutschen haben die Auslieferung aber immer mit der Begründung, Boere sei ja Deutscher verweigert. Ab 2004 trat jedoch der Europäische Haftbefehl in Kraft, nach dem die Länder untereinander die Auslieferung verlangen können. Deutschland hatte also nicht mehr die Möglichkeit, sich zu verweigern. Allerdings konnten sie ihn selbst aburteilen, was dann auch geschehen ist.
Es gibt da also wirklich keine neu entdeckte Empfindung für die Gerechtigkeit. Es hat damit zu tun, dass man nicht ausliefern möchte. Und es hat vor allem mit einer Behörde zu tun, die ihr Jubiläum feiert. Das ist gekonnt, wenn man nicht lange nachdenkt. Aber jetzt kommen die unangenehmen Fragen.
derStandard.at: Zum letztjährigen 50-jährigen Jubiläum der Zentralen Stelle haben sie
in einem würdigendem Beitrag im Tagesspiegel geschrieben, dass die Arbeit der
Zentralen Stelle politisch behindert wurde.
Rüter: Wenn sie wissen wollen, wie ernst ein Staat es mit gewissen Sachen
nimmt, schauen sie am Besten auf den Personalstand. Wenn die
Birthler-Behörde 2.000 Personen beschäftigt und die Zentrale Stelle
normalerweise keine 15 Staatsanwälte, dann sieht man, wo die
Prioritäten liegen.
Aber Eines muss man auch sagen: Ohne die Zentrale Stelle hätte es nach
1960 überhaupt keine Verfahren mehr gegeben. Dort haben eine ganze Reihe von prima Leuten gearbeitet. Die Behörde ist mit einem politischen
Geburtsfehler auf die Welt gekommen. Und sie hat einen enormen Fehler gemacht, indem sie
Demjanjuk geliefert hat, um ihr Jubiläum zu feiern.
Ich war bei der
Jubiläumsfeier der Zentralen Stelle, bei der Charlotte
Knobloch (Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Anm.) fast hysterisch sagte, der große Massenmörder müsse verurteilt
werden. Demjanjuk ist aber der Kleinste der Kleinen. Man sollte wissen,
warum sie den gerade jetzt vor Gericht gebracht haben.
derStandard.at: Hat sich diese Haltung der Politik zur Zentralen Stelle und zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen verändert seit den 60er Jahren?
Rüter: Man kann die Haltung der Politik zur NS-Geschichte sehr schwer
feststellen. Die Politik wird mit dieser Frage eigentlich gar nicht
mehr konfrontiert. Noch vor kurzem gab es eine Riesenaufregung um die
Wehrmachtsausstellung. In den 60er Jahren aber war es politisch völlig
unmöglich, sich auf die Wehrmacht zu stürzen. Politische Parteien, die das damals betrieben hätten, wären
nicht wiedergewählt worden.
Aber es ist noch etwas anderes, was es leichter macht: Die Täter sind zum größten Teil tot. Und Tote kann man nicht anklagen. Was sie machen würde, wenn die Angeklagten alle noch 30 Jahre jünger wären, weiß niemand.
derStandard.at: Wie ist angesichts des jetzt laufenden
Prozesses die Aufhebung von Urteilen der DDR-Justiz gegen Helfer der
Nazis nach der Wiedervereinigung zu bewerten?
Rüter: Das ist ein einigermaßen unglaublicher Vorgang. Schon
1933 gab es sogenannte frühe KZ, auch eines in der Nähe von Dresden auf
der Burg Hohenstein. SA-Kolonnen haben dort Gefangene bewacht, die
misshandelt und totgeschlagen wurden. In den Prozessen nach dem Krieg
wurden diese Helfer wegen Beihilfe zum Mord zu Haftstrafen verurteilt.
Das ist ungefähr das, was man jetzt auch bei Demjanjuk machen möchte.
Von den Verurteilten waren nach der Wende noch zwei Leute übrig, bei
denen man gesagt hat, eine einzelne Tat könne ihnen nicht nachgewiesen
werden. Deswegen wurden sie rehabilitiert und für ihre Haft
entschädigt. Neben den Prozess von Demjanjuk gelegt, ist das ein
bisschen unbequem. Ich denke, dass die Zentrale Stelle diese Prozesse
nicht gekannt hat, als sie mit den Ermittlungen gegen Demjanjuk
begonnen hatte.
derStandard.at: Immer wieder wird auch der Begriff Aufklärung verwendet, um die Notwendigkeit des jetzt stattfindenden Prozesses zu rechtfertigen. Ist dieser Prozess
geeignet, Aufklärung über und Abschreckung gegenüber den Verbrechen der Nazis
zu liefern?
Rüter: Ich denke, dass es viele andere Sachen gibt, mit denen man dieses
Bewusstsein besser fördern kann, als mit diesem Prozess. Wie da ein Mensch auf einer Bahre
hereingetragen wird, das sieht doch ein bisschen aus wie Tierquälerei. Angefangen bei Berichten von Überlebenden des Krieges oder der KZ,
gibt es auch medial Sachen, von denen sie viel mehr haben.
Und verbohrte Rechtsextremisten werden mit diesem Prozess nicht eines Besseren belehrt. Aber abgesehen davon, werden Strafverfahren geführt,
um jemanden der verurteilt werden soll, auch wirklich zu verurteilen. Sie dürfen ein solches Verfahren nicht durchführen, weil es für das
gesellschaftliche Bewusstsein so schön ist. (Andreas Bachmann, derStandard.at, 22.12.2009)

Zur Person: Christiaan Frederik Rüters, geboren 1938, ist emeritierter Professor an der Universität Amsterdam. Er war von 1972 bis 2003 Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Amsterdam. Er ist Mitglied des Kuratoriums der zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz in Wien. Gemeinsam mit dem Rechtshistoriker Dick de Mildt hat er alle deutschen Verfahren gegen NS-Verbrecher dokumentiert.