Verordnung war sogar bis zum 31. Dezember 1991 formal in Kraft
Berlin - Die deutsche Bundesregierung hat zugegeben, dass
bis 1990 Post aus der DDR von westdeutschen Behörden kontrolliert
worden ist. In einer dem "Tagesspiegel" (Montagsaugabe) vorliegenden
Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspolitikerin Petra
Pau heißt es, verantwortlich dafür seien nach der sogenannten
Interzonenüberwachungsverordnung vom 9. Juli 1951 die Zollbehörden
gewesen.
Die Deutsche Post der DDR musste demnach alle Poststücke
entsprechend "vorführen", wenn sie "dem Anschein nach Waren
enthielten", schreibt die Zeitung unter Bezug auf die
Regierungsantwort. Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CDU)
schrieb laut Bericht an Pau: "Es ist davon auszugehen, dass
Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bis zur
Wiedervereinigung am 3. Oktober kontrolliert wurden." Formal gültig
war die Verordnung laut Bundesregierung sogar bis zum 31. Dezember
1991.
Pau sagte dem "Tagesspiegel", sie sei "fassungslos, dass es für
diese Überwachung noch nicht einmal ein Gesetz gab, sondern dass auf
Grund einer Verordnung so weitreichende Eingriffe in das
Postgeheimnis vorgenommen worden sind". Sie kritisierte, dass die
Bundesregierung nicht in der Lage sei, Auskunft zur Zahl der
Betroffenen zu geben, deren Sendungen geöffnet oder gar beschlagnahmt
wurden.
Die Regierung rechtfertigt sich dem Bericht zufolge, die Vorgänge
lägen zu lange zurück, um Fragen nach der Zahl der Betroffenen, der
Häufigkeit der Kontrollen sowie zur Zahl der beschlagnahmten und
geöffneten Sendungen zu beantworten. "Dienststellen, bei denen
entsprechende Aufzeichnungen möglicherweise geführt wurden", seien
aufgelöst worden. (APA)