GERICHT

Der Schuss ging von hinten los

18. Dezember 2009, 19:21
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    Spurensicherung am Tatort: Der flüchtende Motorradlenker dürfte genau in dem Moment, als der Polizist abdrückte, mit der gestohlenen Maschine einen fatalen Sprung gemacht haben.

Freispruch für den Polizisten, der einen Motorradfahrer in den Rücken schoss - Der Schuss war in einer allgemein gefährlichen Situation abgegeben worden, sagt das Gericht

Wien - Ein Polizist schießt von hinten einem flüchtenden Verdächtigen in den Rücken. Der mutmaßliche Motorraddieb stirbt an schweren inneren Verletzungen. Ein klarer Fall von schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - sagt der Staatsanwalt. Am Freitag musste im Korneuburger Straflandesgericht beurteilt werden, ob der Ablauf dieser Amtshandlung vom 8. August 2008 wirklich so eindeutig war.

Der 26-jährige Polizist Stefan E. hatte an jenem Tag einen 24-Stunden-Dienst. Nach einer Einsatzbesprechung waren er und seine Kollegen im Weinviertel zu sogenannten AGM-Kontrollen aufgebrochen. Dabei wird gezielt nach "Risikofahrzeugen" Ausschau gehalten - hochpreisige Geländefahrzeuge, Kastenwagen und Motorräder, die möglicherweise im Wiener Raum gestohlen wurden.

In den frühen Morgenstunden näherte sich tatsächlich ein Yamaha-Motorrad mit Wiener Kennzeichen dem Kontrollpunkt. "Ein Wiener Motorrad, dass um 3.30 Uhr in Richtung Grenze fahrt, is' eine absolute Novität", erinnert sich einer der Kollegen. Und "ein Motorradfahrer, der sich um diese Uhrzeit an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, ist an sich verdächtig".

Die Beamten versuchten den Lenker anzuhalten. Der bremste erst ab - gab dann aber kurz vor dem Kontrollpunkt Vollgas und raste direkt auf einen Kollegen von Stefan E. zu. Der konnte sich nur im allerletzten Moment mit einem Sprung zur Seite retten.

Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf - der Flüchtende entkam mit seiner 200-PS-Maschine auch einer weiteren Polizeisperre, die Kollegen errichtet hatten. Der Motorradfahrer rase wieder zurück, hörte Stefan E. über Funk.

Also stellten er und seine Kollegin in der Kellergasse von Wetzelsdorf das Dienstfahrzeug quer, das Blaulicht war an, Stefan E. stellte sich mit gelber Warnweste vor die kleine Lücke, die in der kleinen Gasse noch frei war.

Dann kam die Yamaha. Stefan E. gab mit einer Hand ein Stopp-Zeichen. Und wieder: Der Motorradfahrer gab Gas und fuhr direkt auf Stefan E. zu.

"Halt oder i schiaß", rief der Beamte und gab einen Warnschuss in die Luft ab. Dann sprang er zur Seite, das Motorrad fuhr durch die Sperre. Stefan E. wusste, dass damit "der Ring durchbrochen" war - und dahinter keine weiteren Polizeieinheiten den Flüchtenden stoppen konnten. Er drehte sich um und schoss.

Er habe mit seiner Glock genau auf das Hinterrad gezielt, beteuert der Angeklagte am Freitag vor Gericht. Die Gutachter stützen diese Version. Denn der Flüchtende war mit seinem Motorrad über eine 19 Zentimeter hohe Böschung am Polizeiauto vorbeigefahren - und dürfte mit der Maschine genau in dem Moment auf die Straße hinuntergesprungen sein, als Stefan E. abdrückte. Die Böschungshöhe und das Nachfedern der Maschine machte genau die Differenz zwischen Reifen und Rücken des Lenkers aus.

Motorrad als Waffe

Staatsanwalt Stefan Dunkl argumentiert, dass der Polizist zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht davon ausgehen habe können, dass es sich beim Flüchtenden um eine gefährliche Person handle - und der Schusswaffengebrauch daher nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Verteidiger Rainer Rienmüller sieht "sämtliche Voraussetzungen für eine allgemein gefährliche Situation gegeben". Allein der mehrfache Widerstand gegen die Staatsgewalt rechtfertige einen Waffengebrauch - und der Lenker habe das Motorrad wie eine Waffe eingesetzt, als er direkt auf Polizisten zuraste.

Stefan E. wird freigesprochen: Der Angeklagte habe zu Recht annehmen können, dass es sich bei dem Motorradfahrer um eine gefährliche Person handelte, betont Richterin Berta Perger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Yamaha war übrigens tatsächlich gestohlen worden. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 19./20.12.2009)

Kommentar posten
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Iwan Groszny
00
28.12.2009, 12:35
Eine bittere Angelegenheit

Der Motorradfahrer ist, so traurig es klingt, an seinem unglücklichen Ende selbst schuld. Wäre er stehengeblieben, könnte er heute noch leben.
Die Interpretation des Polizisten, der Fahrer hätte sich durch Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze verdächtig gemacht, klingt zwar lächerlich, ändert aber nichts an der Tatsache.
Hätte der Polizist ihm weiterfahren lassen sollen, nachdem drei Mal vergeblich versucht wurde den Fahrer zu stoppen?
Ich kann nur sagen: " Frieden dem Opfer und möge auch der Polizist seinen Seelenfrieden finden".

wimmerl
20
23.12.2009, 21:46
Polizist ist frei

Gott sei Dank wird er freigesprochen. Meiner meinung nach völlig zu recht. dieser fall hätte nie vor gericht kommen dürfen. Aber hier hat die OStA eine Anklageerhebung erzwungen, vielleicht weil sie vorher ( in anderen fällen)zu viel "übersehen" hat.

straßenkehrer
12
23.12.2009, 20:10
Wildwest in Österreich

Die Frau Richterin wird sicherlich mit ihrem Einfühlungsvermögen was in diesem Fall opportun ist, Karriere machen, auch wenn das Gutachten des Sachverständigen meiner Meinung ein ausgemachter Blödsinn ist, denn die Sichtverkürzung durch Böschung und Einfedern kann in diesem Fall maximal 30 cm betragen während hingegen die Distanz zwischen Radmitte und Rückenmitte des Fahrers, nachdem dieser ja nicht auf der Oberkante des Hinterrades sitzt, zumindest 100 cm beträgt.

Wenn jemand aus kurzer Distanz um 70 cm daneben schießt, kann er natürlich nur selber wissen ob er den Fahrer treffen wollte oder nicht, aber, daß bei einer so sinnlosen Ballerei mit Todesfolge ein Rechtsstaat ein entsprechendes Zeichen setzen sollte, ist wohl sonnenklar.

""Manatscha"" -- packt Satan Azrail mit links!
11
23.12.2009, 05:56
Die österleichische Justiz hat für die "Scripted Reality"

aus der Hand ihrer Polizeijuristen schon immer eine verdammte Schwäche gezeigt.

friedrich wilhelm voigt
14
22.12.2009, 11:51
"ein Motorradfahrer, der sich um diese Uhrzeit an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, ist an sich verdächtig"

gut zu wissen:

* wenn man sich nicht an die beschränkung hält, wird man gestraft
* wenn man sich an die beschränkung hält, wird man erschossen

Philbert Desanex
 
63
21.12.2009, 11:32
SEHR befriedigend, daß mit diesem Urteil endlich Abschied genommen wird von dem dümmlichen Geschwafel von wegen „in Österreich ist die Todesstrafe abgeschafft“

Langsam ist es an der Zeit, sich wieder offen und ehrlich zur Todesstrafe zu bekennen.

Schließlich heißt sogar die EMRK die Todesstrafe für gut (Artikel 2, Abs.2)

Und wenn es ein gemeingefährliches Verbrechen gibt, für das die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben gehört, dann ist es doch wohl „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.

Der EXEKUTIV(!!) – Beamte ist also zu Recht freigesprochen worden – kann er doch guten Gewissens das gleiche von sich sagen wie der ehemalige SS-Mann Boere*: "Ich habe [. . .] zu keinem Zeitpunkt mit dem Bewusstsein oder mit dem Gefühl gehandelt, ein Verbrechen zu begehen“

Bravo!!!


* http://derstandard.at/125928142... Zivilisten

Dignus
00
22.12.2009, 05:16
Das kann nur ironisch gemeint sein...

... weil ansonsten mache ich mir ernsthaft Sorgen um Sie.

deadsoil
11
21.12.2009, 15:51

sonst geht´s noch ?

Poldi Fesch
10
21.12.2009, 14:18
der Unterschied

zw. Rechtsfolgen , also Strafe, u. Folgen unmittelbaren hoheitlichen Verhaltens ist aber hoffentlich schon klar. Sonst wirds muehsam

suboptimal
 
22
21.12.2009, 13:06
Der SS-Pflichterfüller und Mitglied des SS-Sonderkommandos "Feldmeijer"

hat mit großer Begeisterung für eine fremde Besatzungsmacht in _seiner_ Heimat Vergeltungsmorde verübt.
http://www.wdr.de/themen/pa... 1208.jhtml

Wollens die österreichische Polizei jetzt ganz allgemein mit SS-Nazi-Mördern und einen bedauerlichen Unfall mit vorsätzlichem Mord gleichsetzen? Ziemlich kranker Vergleich.

salzstreuerIn
00
21.12.2009, 11:16
vor nicht allzu langer zeit wurde kritisiert, dass

polizisten die jemanden verletzen oder töten nicht vor gericht gestellt werden.

jetzt ist das geschehen und ein schöffengericht ist zum urteil gekommen, dass nicht gegen das bestehende recht verstossen worden ist und hat den polizisten frei gesprochen.
und jetzt? wieder auf ein aufschrei wie scheisse das alles ist.
leute ihr solltet mal in euch gehen und eure sichtweise der dinge überdenken. egal was passiert es ist euch nicht recht.
polizei ist nun mal da um das recht auch mit waffengewalt durchzusetzen. in diesem fall wars korrekt.

Geh!danke
30
21.12.2009, 11:11
Jemand, der mit einspurigem Fahrzeug auf ein Hindernis zurast, das nicht ausweichen wird, ist nicht nur ein Mörder, sondern auch ein Selbstmörder! Daher gehört er erschossen.

tho pi
11
21.12.2009, 10:43
...Bitte um Aufklärung.

im Urteil bezieht sich die Richterin darauf, dass es sich beim Flüchtenden um eine gefährliche Person handelte und so wie ich das jetzt verstehe deshalb auch zum Freispruch gekommen ist. Wieso kann man das annehmen? (weiter unten führte jemand ein BSP an: 16 in Panik auf Flucht weil z.B. kein Führerschein, sonst selbes Setting - wäre er dann schuldig?)

P.S: bin Nicht-Jurist.

Poldi Fesch
00
21.12.2009, 14:22
wer schuldig

der 16jaehrige o. der organwalter des Wachkoerpers ?
Kommt jedenfalls drauf an, wenn der Rest ist wie oben, eher schon. Wobei der "Rest" wirklich gleich sein musz, also auch der semiprofessionelle Umgang mit dem Geraet

suboptimal
 
14
21.12.2009, 12:14
Nein, auch dann wäre er (der Polizist) nicht schuldig.

Wer gleich drei Straßensperren durchbricht, sorgt schon selber dafür, dass er sich verdächtig macht "gefährlich" zu sein. Dass das so intensiv am gestohlenen Motorrad aufgehängt wird, ist eine überflüssige Fleißaufgabe.

Die Alternative ist, dass die Polizei überhaupt keine Straßensperren mehr errichten darf, weil eh jeder am Durchdonnern nicht gehindert werden darf. Ein paar hier würden der Polizei auch noch dann die Schuld geben, wenn der Motorradfahrer beim Durchbrechen der Sperre einen Randstein gestreift und sich selber in die Natur katapultiert und das Genick gebrochen hätte.
Ich bedauere den Tod des Mannes, bin auch für eine gerichtliche Untersuchung bei JEDEM Schusswaffengebrauch, aber mit dem Urteil kann ich gut leben.

Club-der-dichten-Toten
14
21.12.2009, 16:16
Die Alternative ist, dass die Polizei überhaupt keine Straßensperren mehr errichten darf,

Wie wär's mit *ordentlichen* Straßensperren?
Ich mein, ein Motorrad ist doch ohnehin so leicht aufzuhalten, da braucht's ja eh nix besonderes. Nur sollte man halt keine Lücke lassen. Das ist das EINZIGE, was man dabei bedenken sollte.

Dsa ist ja kein Truck oder Panzer, der mal eben schnell ein paar Autos beiseiteräumen kann...

suboptimal
 
13
21.12.2009, 20:00
Für ihre "ordentliche" Straßensperre würden Sie aber mindestens doppelt so viele Polizisten

und doppelt so viele Einsatzfahrzeuge benötigen und gerade einen Motorradfahrer trotzdem nicht aufhalten können, weil der einfach über 2 Blumeninseln kurvt und die Sperre umfährt oder umdreht ...
Biker lachen über diese Vorstellung, die fahren jedem Polizeiauto auf Feldwegen oder ohne Wege im Gelände davon.
P.S.: Außerdem haben Sie offensichtlich keine Ahnung, wie viele - besser gesagt wie WENIGE - Dienstfahrzeuge und Polizisten nachts in den Bezirken unterwegs sind.

Club-der-dichten-Toten
12
21.12.2009, 21:32

Das war eine Kellergasse, wo praktisch kein Platz war.
Dort war genau diese eine Lücke, wo das Motorrad durchgepasst hat und dort hat sich der Polizist hingestellt. Da fallen selbst mir als Laien andere Möglichkeiten ein, geschweige denn einem ausgebildeten Polizisten.

misterbeaker
03
23.12.2009, 02:31

na der polizist hat doch die lücke selbst ausgefüllt. wenn der motorradfahrer in kauf nimmt ihn umzufahren nur daß er durchbrechen kann muss er halt auch damit rechnen daß ihm was passieren könnte.

Karl Heinz dein Geld ist meins........
 
03
20.12.2009, 19:06
Waffenkunde und warum gezielt wird aber immer das getroffen wird was der Polizist nicht treffen will!

Die Glock 17 Dienstwaffe der Österreichischen Polizei
ist eine Verteidigungswaffe keine Angriffswaffe:Das heist das sie zur Verteidigung bei einem Direkten Angriff auf eine Person dient,ein flüchtende Person damit zu treffen ist ein Angriff für diese Art von Kampf ist die Glock 17 auf Grund der geringen Zielsicherheit ungeeignet!

Ich hoffe das der Standard dieses Posting Veröffentlich die erste Technische Erklärung von mir wurde geblockt

Rene Stangeler
20
21.12.2009, 21:43
Technische Erklärung?

Geschwafel, sonst nichts.

Stellen sie sich vor es gibt sogar Schiesssportveranstaltungen die mit der Glock (Präzision, Combat) geschossen werden.
"Geringe Zielsicherheit"? Gerade auch wegen leichten Visierung werden Glock Pistolen weltweit von etlichen Polizeieinheiten (unter anderem auch vom FBI) und auch vom Militär eingesetzt.

Karl Heinz dein Geld ist meins........
 
01
23.12.2009, 19:37
Ab ihrem Post sieht man das sie keine Ahnung von Schusswaffen haben!

Die Glock 17 ist nicht mehr als eine billige Massenwaffe die 600 Euro kostet Combats sind Modifizierte Waffen, die aber mit einer Clock 17 wie sie bei der Ö.Polizei verwendet wird nichts zu tun hat das ist als ob sie einen Vw Polo mit mit einem Golf GTI vergleichen.

Wie gesagt die Glock 17 ist keine schlechte Waffe aber im untersten Segment der Firma Glock,Spezialkommandos verwenden sie kaum.

hanslblasta
00
30.12.2009, 06:42
"Spezialkommandos verwenden sie kaum"

warum nur "kaum"? warum nicht "nicht"?
bis zu diesem Satz klingen Ihre Ausführungen recht plausibel, aber dieser letzte Satz läßt an Ihrem dargestellten Fachwissen Zweifel aufkommen;

the_suck
20
20.12.2009, 23:47

lol das meinst du nicht ernst, du willst nur lustig sein, bitte sag mir dass das so ist .... Faustfauerwaffen sind auf 15 Meter genau auf 30 triffst du wohl auch noch ... auf ein statisches Ziel, alles darüber hinaus ist eine Mischung aus Glück/Munitionsstyp/Übung/Wind auf ein sich bewegendes Ziel ... viel Glück, nicht so viel Kommissar Rex schaun das is alles nur Blödsinn, und bei Stirb langsam ist es auch nur TV-Realität wenn er im Sprint einem Bösewicht gezielt ins linke Auge schießt

Poldi Fesch
02
20.12.2009, 19:45
die angedachte Nummer

ist fuer Zirkungsschuetzen, war aber schon vorher klar

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