Klagenfurt - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Musterprozess gegen die AvW Invest AG am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz gewonnen. Der VKI hatte im Namen zweier Anleger wegen zugesagter Kapitalgarantie auf Schadenersatz für falsche Anlageberatung und auf Anfechtung des Vertragsabschlusses wegen Arglist geklagt. Das Urteil - die AvW müsste demnach rund 30.000 Euro zurückzahlen - ist nicht rechtskräftig.

Das Landesgericht Klagenfurt stellte fest, dass eine Rücknahmeverpflichtung und Kapitalgarantie vorliege und die AvW Invest daher den Rückkaufpreis bezahlen müsse, teilte der VKI am Freitag mit. Die Konsumenten hatten von einem Finanzdienstleistungsassistenten der AvW vor zehn Jahren Anteile als Sparprodukte gekauft mit dem Versprechen, bessere Zinsen als ein Sparbuch zu bekommen, bei gleich hoher Sicherheit.

Ein wesentliches Verkaufsargument war eine 100-Prozent-Kapitalgarantie und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückwechslung der Anteile. Die Konsumenten hätten die Anlageform nicht gewählt, wenn auch nur der Verdacht eines Risikos bestanden hätte, so der VKI. Im Oktober 2008 verlangten sie den Rückkauf zum aktuellen Kurswert, die AvW Invest lehnte ab. Das Landesgericht Klagenfurt geht in seinem Urteil davon aus, dass eine Kapitalgarantie vereinbart worden sei und daher die Gesellschaft zur Rücknahme der Anteile verpflichtet sei. (APA)