Energieausweis

"Kompetenzdickicht von Bund und Ländern"

Martin Putschögl, 22. Dezember 2009 17:11
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    Anton Holzapfel, David Steixner, Andreas Vonkilch:
    Energieausweis in der Praxis.
    Technische und rechtliche Umsetzung in Österreich,
    ÖVI Edition 2009, 345 Seiten

Ein neues Buch analysiert die Umsetzung des Energieausweises in Österreich

Seit Jahresbeginn ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Nutzungseinheiten (also etwa Wohnungen oder Büros) dem Käufer oder Mieter verpflichtend ein Energieausweis vorzulegen. Die Verpflichtung ist schon seit Anfang 2008 für Neubauten (Gebäude mit einer Baubewilligung nach dem 1.1.2006) in Kraft, seit heuer gilt sie auch für alle bestehenden Gebäude.

Drei Immobilienexperten haben sich nun in Buchform detailliert mit dem Energieausweis auseinandergesetzt. Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI), beschreibt in "Energieausweis in der Praxis" (Edition ÖVI) gemeinsam mit David Steixner, Real Estate Manager bei der Hypo Real Invest AG, und Andreas Vonkilch, Universitäts-Professor für Zivilrecht an der Uni Wien, wie die "technische und rechtliche Umsetzung in Österreich" vonstatten ging.

Unterschiedliche Handhabung

Kritisiert wird von den Experten dabei vor allem, dass es bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die den Energieausweis regelt (siehe "Wissen"), nicht gelungen sei, "die negativen Folgen des Föderalismus in den Griff zu bekommen". Es herrsche ein "Kompetenzdickicht von Bund und Ländern", erklärt Holzapfel im Gespräch mit derStandard.at.

Grundsätzlich ist der Energieausweis nämlich in zwei verschiedenen Bereichen nötig: Einerseits soll er Käufern oder Mietern alle relevanten Energie-Kennzahlen eines Objekts bieten, somit den Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung transparent machen. Dies im Zivilrecht zu verankern, war Sache des Bundes.

Andererseits wird ein Energieausweis auch dazu benötigt, um beim Neu-, Um- oder Zubau nachzuweisen, dass man die technischen Anforderungen (der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands) einhält, etwa beim Wärmeschutz. Die meisten Bestimmungen sind deshalb als bautechnische Vorschriften zu verstehen, infolgedessen also von den Bundesländern in deren Bauordnungen zu regeln. Dies wurde in manchen Bereichen unterschiedlich gehandhabt: Im Fall einer "umfassenden Sanierung" etwa wird in allen Ländern ein Energieausweis verlangt, mit Ausnahme von Salzburg, wo dies noch nicht umgesetzt wurde.

Hier gehören in erster Linie die Bauordnungen vereinheitlicht, so Holzapfel. "Denn es gibt keine sachliche Begründung dafür, warum das Baurecht in einem Bundesland anders sein soll als in einem anderen."

Bauordnungen legen Ausnahmen fest

In der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen schlummern die nächsten Hürden, so Holzapfel weiter. Auf diverse Ausnahmen von der Verpflichtung, einen Energieausweis vorzulegen, verweise bereits die EU-Gebäuderichtlinie - etwa bei denkmalgeschützten Häusern. "In der Folge hat sich der Gesetzgeber gedacht: Gut, die Ausnahmen gibt es ja schon in den Bauordnungen der Länder. Verweisen wir im Energieausweis-Vorlagegesetz einfach auch auf diesen Katalog."

Auf den ersten Blick klinge das auch logisch, so Holzapfel: "Wenn nicht einmal die Bauordnung einen Energieausweis verlangt, dann braucht man doch wohl auch beim Verkauf oder der Vermietung keinen Ausweis." Dies sei aber "zu kurz gegriffen. Denn in den Bauordnungen hat man zum Teil doch ziemlich extensive Ausdehnungen gemacht."

In Wien sei beispielsweise der ganze erste Bezirk ausgenommen, und auch große Teile zahlreicher weiterer Bezirke sind sogenannte "Schutzzonen" (für Definition und Übersichtskarte siehe Website der Stadt Wien), in denen etwa die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) zu beurteilen hat, ob eine Fassade erhaltungswürdig ist, oder nicht. "Wegen der Verquickung mit dem Energieausweis-Vorlagegesetz benötigt man beispielsweise für einen 'Plattenbau' aus den 1970er-Jahren, der in einer Schutzzone steht, keinen Energieausweis, auch nicht bei Vermietung oder Verkauf", kritisiert Holzapfel.

"Ausnahmen im Gesetz anführen"

Der ÖVI-Experte sieht die absolute Notwendigkeit, dass sich Bundes- und Landesgesetzgebung in diesem Bereich besser abstimmen. "Die einfachste Regelung wäre, dass beim Energieausweis-Vorlagegesetz die Ausnahmen angeführt sind. Das war ursprünglich sogar geplant, aber man hat sich dann doch anders entschieden und auf das Landesrecht verwiesen. Die sauberere Lösung wäre, zu sagen: Bei Verkauf und Vermietung braucht man bei dieser oder jener Gebäudekategorie keinen - also etwa bei denkmalgeschützten Bauten, oder bei Bauten mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern."

Unklarheiten gebe es auch im Bereich des Wohnungseigentums. "In der Wohnrechtsnovelle 2009 ist festgehalten, dass der Hausverwalter einen Energeiausweis parat haben muss. Wenn sich die Liegenschaft aber in einer Schutzzone befindet - braucht man dann einen Energieausweis, oder nicht?" Wenn sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer für die Erstellung eines Ausweises ausspreche, müsse der Verwalter dies natürlich befolgen. "Aber wenn es keine Einigung gibt, und sich der Verwalter einfach nur gesetzeskonform verhalten will - dann ist das dasselbe wie mit den Postkästen."

Das soeben erschienene Buch zählt noch weitere, mitunter sehr ins Detail gehende Verflechtungen zwischen den verschiedenen gesetzgebenden Körperschaften auf, inklusive Abdruck der wesentlichen Gesetzestexte. Die viele Energie in das ca. 320 Seiten starke Werk hineinzustecken, habe sich jedenfalls ausgezahlt, so Holzapfel. "Denn wenn man weiß, dass wieder eine Änderung der Gebäuderichtlinie kommt, dann haben wir jetzt wenigstens eine profunde Analyse, die zeigt, was der Status quo ist."

Energieausweis "erst bei einem Drittel aller Transaktionen"

Grundsätzlich sieht Holzapfel beim Energieausweis nach wie vor "eine große Überzeugungsarbeit nötig, um einen Eigentümer dazu zu bringen, einen Energieausweis zu machen". Er schätzt, dass erst bei rund einem Drittel aller Transaktionen ein Energieausweis im Spiel ist.

Wie Andreas Vonkilch in dem vorliegenden Buch analysiert, sind die rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Folgen im Fall der Nicht-Vorlage eines Energieausweises enden wollend. Im Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) wird lediglich darauf hingewiesen, dass "zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart" gilt, wenn dem Käufer oder Bestandnehmer kein Energieausweis vorgelegt wird.

Vonkilch weist darauf hin, dass im Ministerialentwurf zum EAVG noch eine Verwaltungsstrafe vorgesehen war, diese aber von mehreren Seiten als "zu scharf" kritisiert und wieder verworfen worden war. Insbesondere weil im Fall der Nicht-Vorlage eines Energieausweises die ABGB-Bestimmungen zur Gewährleistung gelten würden, seien jedenfalls Zweifel angebracht, "ob der nationale Gesetzgeber bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinien seine gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung tatsächlich in ausreichendem Umfang nachgekommen ist", schlussfolgert der Zivilrechts-Professor.  (Martin Putschögl, derStandard.at, 22.12.2009)

Wissen: EU-Richtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie wurde im Dezember 2002 verabschiedet und trat am 4.1. 2003 in Kraft, mit einer Umsetzungsfrist in den Mitgliedsländern von drei Jahren. Die Richtlinie legt energetische Mindeststandards von Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche fest, die beim Neubau und bei einer "umfassenden Sanierung" gelten. Weiters schreibt sie die Vorlage eines maximal 10 Jahre alten Energieausweises bei Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes vor.
Im Rahmen von Änderungen, die im Februar 2010 verabschiedet werden sollen und dann binnen zwei Jahren umgesetzt werden müssen, soll die 1000-m²-Bestimmung zunächst auf 500 m² herabgesetzt werden, wiederum ein paar Jahre später auf 250 Quadratmeter. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Einfamilienhäuser fiele damit allerdings immer noch nicht unter diese Bestimmung.
Weiters sieht die neue "Gebäudeeffizienzrichtlinie" vor, dass ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen müssen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Außerdem soll künftig in gewerblichen Immobilienanzeigen mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden.

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ÖVI

Toxo Logic
 
23.12.2009 11:45

Der Energieausweis ist nichts anderes als ein Ökoschmäh der Politiker, der höchstens für zusätzliche Verwirrung und Kosten bei den Konsumenten sorgt.

Dipl. Wirtschafts- und Hühnerberater
23.12.2009 10:58
Der "Energieausweis" ist ein Musterbeispiel für unnützes Wischiwaschi, mit dem findige Zertifikatsköche vom Bürger Geld anzapfen. Ich war im letzten Jahr 2 mal gezwungen,

so einen Energiewischiwaschiausweis zu erstellen. Kostete jedesmal ca. 500.- Euro, die genau für die Fisch' waren, da der errechnete Wert rein hypothetisch ist und mit der Praxis nichts zu tun hat.

Beim ersten mal betraf der "Energieausweis" eine Altbauwohnung. Lt. den theoret. Berechnungen im Ausweis hatte die Wohnung einen unglaublich schlechte Energiekennzahl (ich glaube, mit "D" oder "E" eingestuft). Dabei habe ich noch nie so eine energiesparende Wohnung bewohnt: Heizkosten von 450.- pro Jahr bei 100m2 (weniger als der Ausweis kostete)!

Wann wird endlich den "geschäftstüchtigen" Knöterichen, die ständig durch das Erfinden und Zwingen zu neuen "Zertifikaten", "Ausweisen" etc. Geld herauszuschlagen versuchen, der Hahn abgedreht?

RT
23.12.2009 10:58
Der Energieausweis ist Schmähfu...

...die Kosten beim Wohnngsverkauf sind ja eigentlich zu vernachlässigen, denn die 300-1000 EUR kann man ja locker auf den Verkaufspreis schlagen.

Aber dass der Ausweisersteller das Haus, geschweige denn die Wohnung nichtmal betreten hat und sich auf Baupläne - in meinem Fall sogar falsche Baupläne - verlassen hat zeigen auf, dass hier nur der Bürokratie Genüge getan wird.

Sicherheitshalber wird die Energiegklasse um 2-3 Stufen schlechter angesetzt, sodass der Aussteller kein Risiko eingeht.

Ein Käse das ganze!

MCU
23.12.2009 11:24
@ falsche Baupläne / Unterlagen

Der Auftaggeber kann sämtliche notwendige Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises vorlegen. Er haftet in desem Fall aber auch für die Richtigkeit der Unterlagen. Der Energieausweisersteller kann in diesem Fall ja nicht wissen, ob die Pläne stimmen - denn er wurde ja für eine Bestandsaufnahme NICHT beauftragt! Eine Bestandsaufnahme sind zusätzliche (Regie-)Kosten und im Preis für die reine "Erstellung" des Energieausweises nicht inkludiert.

Daß die Energieklasse um Stufen schlechter ausgestellt wird, ist absoluter Nonsens!
Wenn die Energieklasse schlecht ist, ist das zum Nachteil des Verkäufers, aber zum Vorteil des Käufers. Das selbe gilt natürlich auch umgekehrt, d.h. das Risiko des Ausstellers ist IMMER gegeben.

Chocoholic
26.12.2009 18:01
Warum muss das Material vom Auftraggeber bereit gestellt werden?

Die Bauplaene muessen ja sowieso beim Amt aufliegen.

Chocoholic
23.12.2009 00:08
Der Energieausweis eines Zinshauses sagt eigentlich null ueber die Energieverwendung in einer Wohnung aus.

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