Wien - Ein 17-jähriger Wiener hat im vergangenen Frühjahr seine Ex-Freundin Betty X. (19) mit 50 Messerstichen getötet. Die Frau hatte sich knapp zwei Wochen zuvor von ihm getrennt. Eifersucht und Trennungsschmerz wies der Jugendliche als mögliches Tatmotiv  jedoch zurück. Die Trennung sei auch in seinem Sinn gewesen: "Eine Beziehung, wo man dauernd streitet, bringt's einfach nicht."

Ein paar Monate lang waren der Schulabbrecher und das Mädchen ein Paar. Während sie, die ohne ihre Eltern in Wien aufgewachsen war, eine Lehre zur Damenschneiderin absolvierte, war sein Alltag von Alkohol und Drogen geprägt. Eigenen Angaben zufolge begann der Bursch mit zwölf täglich literweise zu trinken, um seine familiär tristen Verhältnisse zu ertränken. Er nächtigte auch regelmäßig in Parks oder auf der Straße, ohne dass seine Mutter oder sein Stiefvater eingeschritten wären.

Aufgrund seines Lebenswandels machte ihm Betty X. immer wieder Vorhalte, ehe die Beziehung für beendet erklärt wurde. "Wir haben uns einfach nicht mehr geliebt. Wir haben nur mehr gestritten", meinte der 17-Jährige zu den Geschworenen. Betty X. fand einen neuen Freund, was ihn nicht besonders getroffen habe, wie der Angeklagte versicherte: "Ich hatte keine großen Eifersuchtsgefühle. Gestört hat's mich schon ein bisschen. Aber es war nicht so schlimm."

Noch einmal einen schönen Tag verbringen

Was dann am 21. März in ihn gefahren sei wisse er nicht. Er entschloss sich plötzlich Selbstmord zu begehen. "Zuvor wollt' ich aber noch einen schönen Tag verbringen."

Daher holte er Betty X. von ihrer Arbeit ab, begleitete sie in ihre kleine Wohnung in Wien-Meidling, wo er sie dann eineinhalb Tage zeitweise gefesselt festhielt. Zweimal verließen die beiden das Haus, um einkaufen zu gehen, wobei nicht feststeht, ob das Mädchen bedroht wurde.

"Gewaltexzess"

Klar ist, dass es in der Wohnung am 22. März um 21.20 Uhr zu einem "Gewaltexzess" kam. Mit vier verschiedenen Messern stach der 17-Jährige auf das Mädchen ein. 32 Stiche gingen in den Bauch, vier in den Oberkörper, elf in den Rücken. Danach deckte der 17-Jährige die Leiche ab, setzte sich in ein Taxi und ließ sich ins Neurologische Krankenhaus am Rosenhügel chauffieren, wo er den Ärzten erklärte, er müsse "für lange Zeit weggesperrt" werden, weil er "etwas Furchtbares" getan habe.

"Warum ist das passiert?", wollte Richter Norbert Gerstberger wissen. "Ich weiß es wirklich nicht. Ich hab's immer wieder durchgespielt. Ich komme zu keinen Ergebnis", erklärte der Angeklagte. Ich kann mich nicht mehr erinnern, was damals war".

Wut und Hass auf die eigene Mutter

Wut und Hass auf die eigene Mutter könnten hinter der Bluttat stehen, erklärte die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötterin in ihrem Gutachten. In der Familie des 17-Jährigen sei "einiges fehlgeschlagen". Der Bub sei praktisch ohne Bezugspersonen aufgewachsen, weise "enorme Sozialisationsdefizite" auf und fühle sich von der Mutter völlig im Stich gelassen. Sein leiblicher Vater sei nach der Scheidung "verschwunden".

Demnach trat beim 17-Jährigen "eine massive narzisstische Kränkung" auf, als Betty X. die Beziehung beendete. Die Wut- und Hassgefühle gegen die Mutter hätten sich nun auf das Mädchen verschoben "und in der Tat entladen", so die psychiatrische Sachverständige.

Einweisung in Anstalt empfohlen - Neuerliche Taten zu befürchten

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter riet dringend dazu, den 17-Jährigen im Fall einer Verurteilung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Derzeit gehe von dem Jugendlichen eine derartige Gefahr aus, dass dei Sachverständige neuerliche Straftaten mit schweren Folgen befürchtete, sollte er keine umfassende Therapie bekommen.

Auf die Frage, wie lange eine solche Therapie im konkreten Fall dauern müsse, um Erfolg zu versprechen, erwiderte Wörgötter: "Sechs bis sieben Jahre." Ihrem Gutachten zufolge weist der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die von instabilen, unreifen, paranoiden und dissozialen Zügen geprägt ist.

13 Jahre Haft und Einweisung in Anstalt

Der 17-Jährige ist am Donnerstagnachmittag im Straflandesgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Jugendliche wurde darüber hinaus in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast nahm die Strafe bei einem Strafrahmen von maximal 15 Jahren an. Staatsanwalt Michael Schön verzichtete ebenfalls auf weitere Rechtsmittel. (APA)