Wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen. An dieses alte Sprichwort werden sich einige Europaabgeordnete wohl erinnern, wenn sie in den kommenden Tagen und Wochen durch ihre Wahlbezirke reisen und dort von ihren Wählern auf die Gehaltserhöhung für die EU-Beamten angesprochen werden. Die Kommentare dazu dürften kaum sachlich, und schon gar nicht positiv ausfallen, seit Journalisten diese Woche aufgedeckt haben, dass auch die Abgeordneten von der Erhöhung voll profitieren werden. Plötzlich stellten sich viele der überraschten Mandatare ganz unwissend und geloben spontan freiwilligen Verzicht – auch der EU-Aufdecker der Nation, Hans-Peter Martin.

Man kann davon ausgehen, dass wohl neun von zehn Leuten sich über eine vorliegende Maßlosigkeit der Brüsseler Beamtenschaft entrüsten werden, über Traumgagen und eine ebenso traumhafte Erhöhung in Zeiten der Krise, in der alle den Gürtel enger schnallen müssen und viele um ihren Job bangen.

Nicht nur die EU-Abgeordneten, durch die Bank haben sich das die Regierungspolitiker quer durch Europa selber zuzuschreiben, wenn die Emotion in diesem Fall jetzt über das nüchterne Kalkül so glatt siegt: wenn die umstrittene Erhöhung der Gehälter – um 3,7 Prozent, rückwirkend mit Juli 2009, und für alle Beamten gleich – kaum jemand als „normal“ und vor allem als gesetzeskonform einordnen kann. Dabei ist sie das durchaus. So absurd das manchen erscheinen mag.

Österreicher kriegen mehr

Zum Vergleich: Es ist ein statistisches Faktum, dass die Bezüge der Beamten in Österreich in den vergangenen konjunkturstarken Jahren stärker angehoben wurden als die Gagen der EU-Bürokratie.

Der Kardinalfehler der doppelt „betroffenen“ EU-Politiker aus Österreich: Sie haben alles getan, damit diese Zusammenhänge kaum jemand versteht. Und sie haben, so wie alle Regierungen, in den vergangenen Monaten absolut  nichts unternommen, um die sich abzeichnende Erhöhung abzuwenden. Jetzt ist es zu spät für 2009, das Jahr ist vorbei. Man hätte den Gewerkschaftern zum Beispiel schon im Herbst Verhandlungen darüber anbieten können, wie man vom gesetzlich verankerten Anpassungsautomatismus im Kompromiss abrücken könnte. Aber das geschah nicht.

Denn selbstverständlich gibt es gute Argumente, einem hochrangigen Beamten, der in Brüssel sagen wir 10.000 Euro pro Monat zwölf Mal im Jahr brutto verdient, Einschnitte zuzumuten. Meinetwegen sogar Kürzungen. Aber die Union wie auch Österreich ist immer noch eine Rechtsgemeinschaft. Man kann Arbeitnehmern nicht so ohne weiteres ihre Rechte einfach wegnehmen, auch Beamten nicht, auch wenn die Massen darüber johlen würden. Alle Rechtsexperten, die man fragt, sind sich sicher: Kommt die Erhöhung nicht, wird es Klagen beim Europäischen Gerichtshof geben, und der wird den Beamten Recht geben.

Gesetzwidriger Eingriff

Einen gesetzeswidrigen Eingriff in Löhne würde ja niemand akzeptieren, schon gar nicht im Sozialpartnerösterreich, wo um jedes Prozentpunkterl monatelang gefeilscht wird und sogar „wohl erworbene Rechte“ quasi Verfassungsstatus haben. Insofern kann ich die EU-Beamten durchaus verstehen.

Was ist der Hintergrund der Erhöhungsregeln im Beamtenstatut? Der Gesetzgeber der Union wollte vermeiden, dass es jährliche Lohnauseinandersetzungen gibt. Für alle eine befriedigende Lösung zu finden war angesichts der vielschichtigen Herkunft der EU-Beamten, den verschiedenen Traditionen in ihren  Heimatländern, gar nicht so einfach, wie es heute scheint.

Denn das neue Beamtenstatut wurde vor der großen Erweiterung 2004 konzipiert. Es brachte nicht nur Vorteile, sondern zum Beispiel auch niedrigere Einstiegsgehälter für neue Beamte. Die waren für Osteuropäer noch immer hoch, verglichen mit dem Salär in jenen Ländern, aus denen sie kamen. Die relativen Lohnzuwächse in den neuen EU-Ländern waren in Boomjahren aber viel stärker als in den alten Ländern. Also vereinbarte man auch eine Regelung, die die Beamtenerhöhungen in (acht) traditionellen EU-Ländern erfasst, bereinigt um einen Preisindex für das (meist teurere) Leben in Brüssel, wohin die Beamten in der Regel ziehen müssen. Die Erhöhungen entsprechen statistischen Durchschnittswerten.

Die Schwächen des Automatismus

Ein solcher Automatismus hat den Vorteil, dass nicht ständig gefeilscht werden muss. Aber auch den gravierenden Nachteil, dass es in außerordentlichen Situationen große Schwankungen gibt; wenn es zum Beispiel eine Rezession von 4 Prozent gibt wie in der Weltwirtschaftskrise 2009. Genau das ist der Auslöser des Streits. Die EU-Beamten bekommen ihre Erhöhungen stark zeitverzögert. Ihr Pech ist heute, dass früher in der  Hochkonjunktur niemand aufgeschrien hat, als eine Erhöhung deutlich kleiner ausfiel als für die Beamten auf nationaler Ebene. Erst langfristig gleicht sich das aus.

(Fast) alle EU-Abgeordneten zusammen sind aus Angst vor den Boulevardzeitungen in die Hans-Peter-Martin-Falle getappt. In eine reine Neiddebatte. Nur Othmar Karas und Karin Kadenbach nicht, die darauf hinwiesen, dass man Regeln ändern müsste, um die Gehaltserhöhungen etwa sozial splitten zu können.

Martin verdankt den Großteil seines politischen Erfolges im Anprangern von Privilegien im EU-Parlament – von wirklichen und von vermeintlichen, was bei seinen Rundumschlägen meist ins Destruktive kippt, wenn er ein Bild der Union als einziges Skandalmonster zeichnet.

Martin sieht sich zu wenig gewürdigt

Darüber hat Martin mit mir diese Woche in Straßburg am Telefon heftig debattiert. Er sagt, er leide darunter, dass seine Leistungen beim Aufdecken und Spesenverzichten nicht ausreichend anerkannt werden. Aber das ist eine andere Geschichte. Ich musste ihn daran erinnern, dass er, als ich als Europakorrespondent 1999 die üppige Spesenpraxis und manche Missbräuche im EU-Parlament in einer ganzen Serie aufgedeckt habe, selber trotz Einladung dazu eben nicht offengelegt hat. So wie 19 andere österreichische EU-Abgeordnete damals auch nicht.

Das Anprangern der Spesenpraxis in Straßburg machte Martin erst viel später publikumswirksam zum politischen Geschäft, als es Richtung Wiederwahl 2004 ging, nachdem er sich mit seiner SPÖ-Delegation unüberbrückbar zerstritten hatte und wusste, dass er nicht wieder aufgestellt werden wird. Das hört er gar nicht gern. Da wird er dann patzig.

Nur Johannes Voggenhuber war schon 1999 bereit, seine Abrechnungen auf den Tisch zu legen, zu demonstrieren, was man aus lockeren Verrechnungsregeln machen kann, wenn man es ganz aufs Abkassieren anlegt (was der Grüne übrigens selber nicht tat). Das war damals ein großes Thema, ein Skandal – dem später Reformen folgten.

Ich habe Martin also angeboten, dass er jetzt endlich einmal selber offenlegen soll, was er der Nation meist nur per E-Mail bzw. Krone und News verkündet, was objektiv schwer nachprüfbar ist. Dass er mit mir in die Parlamentsdirektion geht und dort veranlasst, dass ich seinen Abrechnungsakt seit 1999 genau studieren kann. Dass er den Auszahlungen aus dem Parlament die entsprechenden eigenen Ausgabenbelege gegenüberstellt. Nur so kann man nämlich wirklich beurteilen, ob ein Abgeordneter „sauber“ agiert oder nicht.

Offenlegen, offenlegen, offenlegen

Martin soll für uns seine (Abgeordneten)Konten öffnen – und zum Beispiel herzeigen, was er mit der Millionen-Parteienförderung der vergangenen Jahre ganz konkret gemacht hat. Damit kein Missverständnis entsteht: Die übrigen Parteien tun das auch nicht. Aber wenn jemand so sehr Transparenz fordert wie der frühere gar nicht so zimperliche Spiegel-Journalist Martin, wäre es durchaus angemessen ganz offenzulegen. Den Parteienförderungsforscher Sickinger bringen wir als Experten gerne mit.

Zurück zum Thema Beamtenerhöhung. Auf die Gefahr hin, als Verteidiger von EU-Gehaltserhöhungsprivilegien verhöhnt zu werden, könnte man sogar noch einen Schritt weitergehen: Im Vergleich zu dem Zustand, der bei Gagen, Zulagen, Pensionsregelungen, Spesenpauschalen und Sonstigem für EU-Beamte und Abgeordnete noch vor zehn Jahren galt, haben wir es heute durchaus mit einem wesentlich angemesseneren, der europäischen Wirklichkeit entsprechenden System zu tun als zuvor.

Ein paar Beispiele: Seit jeher wurden die (rund 1500) Assistenten der EU-Abgeordneten aus einer pauschal vergebenen Assistentenpauschale bezahlt. Ob das ein Bettellohn war, ob der Abgeordnete seinen Mitarbeiter versichert hat oder nicht, das spielte keine Rolle. Ein unwürdiger Zustand. Manche Assistenten mussten gegen ihre EU-Abgeordneten sogar Prozesse führen.

Seit der letzten EU-Wahl im Juni 2009, seit also nicht nur das neue Beamtenstatut, sondern auch das neue Abgeordnetenstatut gilt, ist das nicht mehr so. Die Assistenten sind vom Parlament angestellt, der Abgeordnete hat keinen direkten Zugriff mehr auf die Assistentengelder, und die jährlichen Erhöhungen sind gesichert. Zum Glück. Der Zustand zuvor war ein Skandal.

Verbesserungen seit 1999

Zweites Beispiel: Bis vor kurzem wurden Dienstflüge vom Heimatland nach Brüssel oder Straßburg mit einer Pauschalregelung (nach Entfernung etc.) bezahlt. Indem man billig flog (etwa ohne Umbuchungsmöglichkeit), aber vom Parlament den Economy-Normaltarif kassierte, der ein vielfaches höher ist, konnten sich viele ein nettes Körberlgeld verdienen. Das geht jetzt nicht mehr. Gott sei dank. Ideal ist die Lösung für den Steuerzahler dennoch nicht, nur für die Fluglinien. Jetzt fliegen die meisten eben teuer, das Parlament bezahlt die Tickets.

Drittes Beispiel: Bis Juli wurden Europa-Abgeordnete von ihren Herkunftsländern bezahlt. Das war von Beginn der Union an so. Das führte nach der Erweiterung nach Osteuropa dazu, dass in Brüssel und Straßburg Abgeordnete nebeneinander saßen, von denen der eine 10.000 Euro pro Monat plus Zulagen hatte, der andere aber nur 1500 Euro, wenn er aus einem neuen „armen“ EU-Land kam. Die Italiener waren die absoluten Spitzenreiter, die Österreicher lagen mit rund 8500 Euro pro Monat (vierzehnmal im Jahr, 13. und 14. praktisch steuerfrei, das gibt es nur bei uns und macht die Gagen in Europa so schlecht vergleichbar) im vorderen Feld.

Auch das ist jetzt vorbei. Jetzt verdienen EU-Abgeordnete rund 7500 Euro pro Monat, zwölfmal im Jahr, allerdings mit einem geringeren Steuersatz belegt als in Österreich. Unterm Strich ergab sich eine leichte Einbuße, berichten mir einige Abgeordnete.

Nur für den FPÖ-Mandatar Andreas Mölzer scheint das nicht zu gelten. Er entschied sich offensichtlich dafür, im „alten System“ zu bleiben. Das ist in der laufenden Legislaturperiode aufgrund einer Übergangsregelung noch möglich. Und es bringt Vorteile, beim Nettobezug wie auch bei der Pensionsregelung. Nähere Auskünfte dazu wollte Mölzer der Austria Presse Agentur nicht erteilen.

Ab 2014 ist es auch damit vorbei. Dann verdienen alle EU-Abgeordneten gleich viel, und das ist gut so. Was nichts daran ändert, dass man die Gehälter- und Spesenusancen in der Union genau im Blick halten wird müssen.