Der US-Softwarekonzern Microsoft dürfte einigen Probleme in Asien gegenüberstehen. Laut US-Medienberichten erhob ein taiwanesischer Mikroblogging-Dienst nun Plagiatsvorwürfe gegen das Unternehmen. In Indien wiederum hat ein Gericht entschieden, dass Microsoft - in diesem Falle als Kläger in einem Copyright-Streit - entsprechende finanzielle Auflagen erfüllen muss, damit es seine finanziellen Mittel nicht dazu missbrauche, um die Beschuldigten zu schikanieren.

Plagiatsvorwürfe

Laut eines Berichts der The Seattle Times soll der taiwanische Mikroblogging-Dienst Plurk den Softwarekonzern des Plagiats beschuldigen. Im Blog des Unternehmens haben die EntwicklerInnen einen entsprechenden Eintrag veröffentlicht. Microsoft soll demnach für seinen im November gestarteten chinesischen Mikroblogging-Dienst "MSN Juku" sowohl Code wie auch Design und Bedienelementen von Plurk kopiert haben. Rund 80 Prozent des Plurk-Codes sollen sich in Juku wiederfinden, lautet der Vorwurf. Von Seiten Microsofts gibt es derzeit dazu kein offizielles Statement. Allerdings hat man "Juku" mittlerweile vom Netz genommen, um "einige Funktionen zu überprüfen", heißt es auf der Website zu entnehmen ist. Ein Microosft-Sprecher hat zudem erklärt, dass man die Vorwürfe prüfen werde.

Die Macht des Geldes

Wie die The Economic Times berichtet, hat ein indisches Gericht nun Auflagen für einen Urheberrechtsprozess eingefordert. In dieser Auseinandersetzung tritt Microsoft als Kläger auf und hat dort vier Fälle von angeblichen Copyright-Vergehen vor Gericht gebracht. Das Gericht soll es nun als eine "unzulässige Belastung für die Beklagten", die aus anderen Städten stammen und extra anreisen müssten, angesehen und vom US-Softwarekonzern verlangt je Fall rund 200.000 Rupien (etwa 3000 Euro) zu hinterlegen, die an die Beklagten ausgezahlt würden, falls sich die Beschuldigungen als falsch erwiesen. Außerdem müsse Microsoft die Kosten der Untersuchungen übernehmen. Mit dieser Verfügung will das Gericht erreichen, dass "der Konzern nicht seine "Geldmacht" dazu ausnutzen kann, die Beklagten zu schikanieren", so Heise.(red)