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US-Amerikanerin droht ein Jahr Haftstrafe nach Facebook-Anstupser

Foto: dpa

Eine Haftstrafe nach einem Facebook-Stups sorgt derzeit für Aufregung. Eine US-Amerikanerin wollte eine Bekannte offenbar über die Funktion "Anstupsen" kontaktieren. Der Nutzerin war zuvor aber bereits jeglicher Kontakt untersagt worden. Mit dem "Stupser" habe die Frau gegen die richterlichen Auflagen verstoßen, berichtet ABCNews.

Ein Jahr Haft

Aus welchen Gründen das Kontaktverbot besteht, ist nicht bekannt. Nach Angaben ihres Anwalts habe die Frau bei ihrer Verhaftung sehr geschockt reagiert. Bei einem Verstoß gegen eine derartige richterliche Anordnung drohen bis zu 11 Monate und 29 Tage haft. Die Verhandlung sei zu Monatsende angesetzt. Bis dahin soll mithilfe von Facebook geklärt werden, ob die Angeklagte tatsächlich ihre Bekannte kontaktieren wollte.

Rechtliche Konsequenzen

Das "Anstupsen" in dem Social Network dient dazu, jemanden zu grüßen oder auf sich aufmerksam zu machen. Damit fällt der Vorgang offenbar auch unter das Kontaktsverbot, das es der Frau untersagt die Klägerin anzurufen oder auf andere Weise direkt oder indirekt zu kontaktieren. In den vergangenen Monaten ist es öfter dazu gekommen, dass gewisse Aktionen in sozialen Netzwerken rechtliche Konsequenzen nach sich zogen, etwa in Fällen von Mobbing oder übler Nachrede. Dieser jüngste Fall sei laut Juristen nur ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Rechtssprechung mit neuen Kommunikationsformen auseinandersetzen müsse. (red)