Novelle des Infrastrukturministerium muss noch diskutiert werden
Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat ist mit dem kürzlich in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung weiter nicht zufrieden. Die Novelle des Infrastrukturministeriums müsse noch gemeinsam mit den dafür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes diskutiert werden, hieß es in einer Aussendung nach der Sitzung am Montag.
"Höchst sensible Grundrechtsmaterie"
Bei der Vorratsdatenspeicherung - geplant ist eine Speicherung von Telekommunikationsdaten über sechs Monate - handle es sich um eine "höchst sensible Grundrechtsmaterie", warnt der Vorsitzende des Datenschutzrats, Johann Maier. Die Maßnahme stelle eine "anlasslose, verdachtsunabhängige und undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung" dar, die als "unverhältnismäßige Maßnahme einzustufen und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sei".
Wünsche
Da noch keine konkreten Vorstellungen und Wünsche der ebenfalls zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vorliegen würden, will der Datenschutzrat erst Mitte Jänner eine endgültige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beraten und beschließen. FPÖ-Konsumentensprecher Gerhard Deimek forderte Infrastrukturministerin Doris Bures zudem auf, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung bis auf weiteres nicht umzusetzen, da in Rumänien das Verfassungsgericht die Umsetzung verboten habe, in Deutschland könnte am Dienstag ein ähnliches Urteil gefällt werden. (APA)