"Corporate Identity" an Kärntner HTL - Verweigerung wird sanktioniert - Einstimmiger Beschluss des Schulgemeinschaftsausschuss
Klagenfurt - Dunkelblaue Poloshirts und hellblaue Hemden oder Blusen,
versehen mit dem Schullogo sowie den Worten "Technik - Design - Kunst", - eine
Kleidungsalternative gibt es für die Schüler der Höheren Technischen Lehranstalt
(HTL) Ferlach (Bezirk Klagenfurt Land) nicht. Dort gilt Uniformpflicht - damit
ist die HTL erste öffentliche höhere Schule in Kärnten. Beschlossen wurde die
Einführung gemeinsam vom Schulgemeinschaftsausschuss (SGA), also Lehrer-,
Schüler- und Elternvertretern, allerdings schon vor drei Jahren.
Sozialarbeit als Sanktion
"Corporate Identity" - ein einheitliches und adäquates Erscheinungsbild war
für Direktor Max Winkler die Motivation für die Einführung der Uniform. Für den
Elternverein bedeutete das das Ende von bauchfreien T-Shirts oder den Zwang zu
Markenkleidung. Die Schüler müssen sich vor Beginn jedes Schuljahres mit den
Verhaltensregeln einverstanden erklärten, sollte jemand etwa die Schuluniform
nicht tragen, drohen Konsequenzen. Hieß es anfangs noch, einer Verweigerung
folgt der Schulausschluss, lenkte Winkler Medienberichten zufolge aber
mittlerweile ein - sanktioniert soll nun mit Sozialarbeit am Nachmittag oder
Reinigungstätigkeiten werden.
Ein Schulausschluss beispielsweise bei der Verweigerung der Uniformpflicht
wäre auch rein rechtlich nicht möglich, da es im österreichischem Schulgesetz
lediglich im Bezug auf die Sicherheit klare Vorgaben gibt. Nur wenn es zu
gravierenden Verhaltensauffälligkeiten oder zur Gefährdung von Mitschülern
kommt, ist es möglich, jemanden vom Besuch der jeweiligen Einrichtung
auszuschließen. In der Hausordnung der HTL finden sich allerdings noch weitere
Besonderheiten: So ist etwa Kaugummikauen oder das Tragen von Baseballkappen
verboten und pro Schüler sind nur zwei Piercings erlaubt. (APA)