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Der Vorsitzende des eingestellte Untersuchungsausschusses, Martin Bartenstein, wird am Freitag seinen Endbericht präsentieren.

Foto: APA/Jäger

Martin Bartenstein (ÖVP) wird seinen Endbericht heute, Freitag, dem Parlament präsentieren. Und der Vorsitzende des eingestellten Spionageausschusses will seine "Anmerkungen" auch als Auftrag verstanden wissen, "das Instrument von Grund auf neu zu denken" .

Das sieht auch die Opposition so. Die mehr als 100 Seiten starken Berichte von FPÖ und Grünen liegen dem Standard vor, wobei die Blauen betonen, dass für sie der U-Ausschuss noch nicht beendet sei und es sich daher nur um eine Zwischenbilanz handle. Das BZÖ verweigert überhaupt ein schriftliches Abschlussstatement, weil für die Orangen der Ausschuss ebenfalls noch lange nicht fertig gearbeitet hat.

Während das inhaltliche Resümee der Opposition nach Parteicouleur variiert, ist man sich in einer Sache einig: Das parlamentarische Kontrollgremium muss dringend reformiert werden. Nur über das Wie lässt sich trefflich streiten.

VfGH als Schiedsstelle

Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hatte erst unlängst wieder die deutsche Machart eines U-Ausschusses als richtungweisend empfohlen. Das heißt: Mit einem "Ermittlungsbeauftragten" , an den die Ausschussabgeordneten vertrauliche Arbeiten delegieren können und einer Schiedsstelle, die bei Streitigkeiten - etwa in Sachen Ladungen, Beweisanträge oder Aktenschwärzungen - einen Ausweg aus der Sackgasse findet. In Deutschland übernimmt diese Funktion der Bundesgerichtshof, Prammer denkt hierzulande an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dessen Präsident Gerhart Holzinger hat bereits signalisiert, er könne sich vorstellen, dass der VfGH eine solche Aufgabe übernimmt.

Noch eine Besonderheit hat der deutsche U-Ausschuss: Für seine Einsetzung reicht ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten - er ist damit ein Minderheitsrecht. Ähnliches haben die Parteien hierzulande vor - bis März 2010 will man eine Einigung erzielen. Prammer hält trotz der Differenzen an diesem Datum fest:"Es gibt eine Vier-Parteien-Einigung, die ist für mich gültig." Aber während Prammer "froh" ist, "dass sich die Fraktionen festgelegt haben, das deutsche Modell so weit wie möglich zu implementieren" , stellt der Grüne Peter Pilz bereits neue Forderungen auf: So solle das Minderheitsrecht auch bei der Anforderung von Akten und der Ladung von Zeugen gelten - ein Ansinnen, bei dem die Regierungsfraktionen nicht mitkönnen.

Wenig Zustimmung findet auch die Anregung der Rechtsanwaltskammer, den Vorsitz künftig an eine unabhängige Person zu übertragen. Für Martin Bartenstein wäre das "eine Bankrotterklärung" , auch Prammer ist der Ansicht, das "soll Parlamentssache bleiben" . (Nina Weißensteiner, Karin Moser, DER STANDARD, Printausgabe, 11.12.2009)