Brüssel  - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Besitzerin eines indischen Restaurants in Lustenau Recht gegeben, der eine Arbeitsgenehmigung ohne faire Anhörung versagt worden war, wie das Straßburger Gericht am Donnerstag mitteilte.

Ohne Anhörung abgelehnt

Konkret ging es um die Arbeitsgenehmigung für eine aus Südindien stammende Fachkraft, um die ein indisches Restaurant angesucht hatte. Die Restaurantbesitzerin argumentierte, dass sie eine auf ayurvedische Küche spezialisierte südindische "Schlüsselarbeitskraft" benötige. Arbeitsmarktservice und das Verwaltungsgericht lehnten das Ansuchen ab - ohne der späteren Klägerin die Chance auf eine mündliche Anhörung zu geben.

Der EGMR stellte nach zweijährigem Verfahren nun fest, dass das nach europäischer Menschenrechtskonvention verbürgte Recht auf eine faire Anhörung verletzt worden sei. Der Gerichtshof sprach der Restaurantbesitzerin 2.000 Euro für die für sie aufgelaufenen Kosten zu.(APA)