Graz - Wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung ist am Donnerstag ein 24-jähriger Polizist am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Der Steirer wurde vom Schöffengericht für schuldig befunden, obwohl der Angeklagte bis zum Schluss davon sprach, dass seine Kollegin freiwillig mit ihm intim geworden war. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung hat Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Übergriff im Streifenwagen

Der Übergriff soll in der Nacht auf 11. Mai 2008 in einem Streifenwagen in Graz passiert sein, die Anzeige erfolgte allerdings erst im September. Der danach suspendierte Angeklagte gestand - im Gegensatz zu seiner Verantwortung beim ersten Prozess - sexuelle Handlungen. Bei der ersten Verhandlung war der 24-Jährige für schuldig befunden worden, aber die Verteidigung hatte beim Obersten Gerichtshof eine  Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und recht bekommen.

Damals hatte der Steirer noch jeglichen sexuellen Verkehr abgestritten: "Ich hatte Angst, meine Freundin, mit der ich gerade ein Haus baue, zu verlieren. Es geht um meine Existenz", sagte er am Donnerstag den Tränen nahe. Nun aber wolle er mit der Wahrheit klarstellen, dass die Kollegin die sexuellen Handlungen nicht habe unterbinden wollen und ihm auch nicht gesagt habe, dass sie das nicht wolle.

Die Frau hatte angegeben, dass der 24-Jährige die Initiative ergriffen habe und auch mit Gewalt gegen sie vorging. Sie habe ihm erklärt, dass sie das nicht wolle, konnte sich aber nicht weiter wehren. Den Umstand führte die Verteidigung als wesentlich an und erklärte, das sowohl ihre Waffe als auch Pfefferspray in Reichweite gewesen seien. Außerdem sei das Opfer eine ausgebildete Polizistin, die sich sehr wohl zur Wehr hätte setzen können.

Dem von der Verteidigung angestrebten Freispruch wollte das Schöffengericht jedoch wegen des mangelnden Motivs für eine Falschaussage des Opfers nicht folgen. Der vorsitzende Richter Martin Wolf erklärte, dass der Schuldspruch gefallen sei, da es sich um eine "klassische Vergewaltigung" handle.(APA)