Viele rechtliche Unterschiede zur Ehe, aber ein für Österreich immerhin neuer Gesetzesrahmen: Die eingetragene Patnerschaft für Homosexuelle ist beschlossen.

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Wien - Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, zweier Abgeordneter der Grünen und einiger des BZÖs hat der Nationalrat am Donnerstag das Gesetz beschlossen, das homosexuellen Paaren künftig die Eintragung ihrer Partnerschaft ermöglicht. Beurteilt wurde es - in einer teils recht lauten und emotionellen Debatte - unterschiedlich: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hält es für einen "sicherlich historischen" Schritt, für die SPÖ hätte er größer sein können, die Grünen bedauerten einen "symbolischen halben Schritt". Die ÖVP sprach von einem "guten Kompromiss", das BZÖ hält die Regelung für fehlerhaft und die FPÖ lehnte sie rundum ab.

FPÖ: Ehe zum Kinderzeugen

Mit dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EGP) werde das Institut der Ehe "untergraben und ausgehöhlt", empörte sich FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der Staat sollte nur die Form des Zusammenlebens privilegieren, deren Sinn es ist, Kinder zu zeugen, also die Ehe. Strache kritisierte vor allem die ÖVP: Mit ihrer Zustimmung sei sie "als Familienpartei völlig abgetreten", von einer "angeblich christlichen Partei" hätte man sich "anderes erwartet".

ÖVP: "Besondere Bedeutung" der Ehe anerkannt

Die ÖVP sei "die Familienpartei und wird es auch bleiben", antwortete ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. Es werde nicht die "Homo-Ehe" eingeführt, sondern gleichgeschlechtlichen PartnerInnen der nötige rechtliche Rahmen zur Absicherung der Partnerschaft gegeben. Dabei werde aber "die besondere Bedeutung der Ehe anerkannt und das Wohl der Kinder" weiter geschützt. Deshalb hat die ÖVP die Adoptionsmöglichkeit abgelehnt. Dass sie die Eintragung am Standesamt verhinderte, begründete Donnerbauer mit "Verwaltungsökonomie": Bei der zu erwartenden geringen Zahl sei es nicht nötig, dass "alle Standesbeamten in Österreich diese komplexen Regeln parat haben".

BZÖ: "Altes Korsett"

Das BZÖ hat seinen Abgeordneten die Abstimmung freigegeben. Peter Westenthaler, Kurt List und Gerald Grosz stimmten zu, Stefan Petzner überlegte es sich in letzter Minute und tauschte die graue Karte (Zustimmung) gegen die rosa Karte (Ablehnung) aus. Vizeklubobmann Herbert Scheibner begründete die überwiegende Ablehnung seines Klubs damit, dass homosexuelle Partnerschaften nicht privilegiert werden sollten, sondern nur die Ehe, "wo Kinder vorhanden sind". Außerdem sei das Gesetz auch "völlig falsch", weil es die EP "ins alte Korsett aus 1811 (Entstehungsjahr des ABGB, Anm.) zwängt". Grosz erklärte seine Zustimmung damit, dass immerhin einen "ersten Schritt in Richtung der Normalität realer Lebensformen" im 21. Jahrhundert gesetzt werde.

SPÖ: Trotzdem froh

Die SPÖ war zwar "froh, dass es gelungen ist, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen". Es bleibe aber zu hoffen, dass "weitere vernünftige Schritte" folgen, sagte Justizsprecher Hannes Jarolim. So ist es für ihn unverständlich, warum diese Partnerschaften nicht beim Standesamt eingetragen werden können. Denn die auf Wunsch der ÖVP gewählte Eintragung bei den Bezirkshauptmannschaften bringe "mehr Administration".

Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die für die SPÖ verhandelte, geht das Gesetz in einigen Punkten (Standesamt, Adoptionsmöglichkeit für "Regenbogenfamilien") zu wenig weit. Aber "ich bin trotzdem froh, dass wir diesen Schritt heute machen". Somit könnten endlich "schwule und lesbische Paare ihrem Zusammenleben einen rechtlichen Rahmen" geben. Scharf kritisierte Heinisch-Hosek Aussagen in den Debatten, die "die Intoleranz hoch preisen".

Grüne: "Nur Beginn der Entwicklung"

Von den Grünen stimmten zwei Abgeordnete - Christiane Brunner und Wolfgang Zinggl - zu, alle anderen dagegen. Denn es handle sich zwar um den "Beginn einer Entwicklung", aber "es ist noch ein weiter Weg bis zur echten Gleichstellung", betonte Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Gesetz sei "vom Anfang an reparaturbedürftig". Denn die Unterscheidung zwischen Partnerschaft und Ehe - in 45 Punkten - sei unsachlich. Besonders kritisierte er das Adoptionsverbot, das "Theater ums Namensrecht" und die Eintragung bei den BH. Mit letzterer werde zum Ausdruck gebracht, "dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nur eine Partnerschaft zweiter Klasse sein soll".

Bandion-Ortner: Keine Öffnung der EP für Heterosexuelle

Justizministerin Bandion-Ortner verteidigte die Unterschiede zur Ehe: Die Adoptionsmöglichkeit für homosexuelle Paare hätte keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Und die Eintragung bei den Bezirksverwaltungsbehörden sei "am praktikabelsten". Die EP auch für heterosexuelle Paare zu öffnen, lehnte sie vehement ab: Diese hätten die Möglichkeit der Ehe. "Entweder man heiratet oder nicht, ich bin nicht für Zwischenlösungen zu haben", betonte die Ministerin. Sie nützte ihre Rede auch für ein wenig PR in eigener Sache: "Versprochen, gehalten", waren ihre Eröffnungsworte. Sie habe eine Lösung bis Jahresende versprochen und jetzt liege eine ausgewogene Lösung am Tisch - wie man an den Reaktionen merke. Diskriminierungen würden beseitigt, aber die Ehe geschützt und an die Kinder gedacht.

Der Debatte folgten auf der Galerie einige Betroffene, die seit langem gegen die Diskriminierung Homosexueller kämpfen - so die heuer ins EU-Parlament übersiedelte Grüne Abgeordnete Ulrike Lunacek und der frühere Vorsitzende der Organisation Sozialdemokratie & Homosexualität (SoHo) Günter Tolar. (APA)