Wien - Quasi als Vorarbeit zu dem von Umweltminister Niki Berlakovich (VP) geforderten Klimaschutzgesetz auf Bundesebene hat der Rechnungshof nun die "Klimarelevanten Maßnahmen" der Länder unter die Lupe genommen. Denn die Länder sind durch ihre Energieförderungsmaßnahmen vor allem bei Hausbau und -renovierung in der Regel recht fleißig in Sachen CO2-Reduktion. Eine Beurteilung der einzelnen Bemühungen auf Länderebene war dem Rechnungshof jedoch nicht einfach möglich. Zu unterschiedlich sind Maßnahmenprogramme und die einzelnen Förderungsmethoden, so der Bericht, der den Zeitraum 2002 bis 2006 umfasst. Trotzdem waren die für klimarelevante Förderungen im Energiebereich verausgabten Mittel der Länder beträchtlich: Insgesamt wurden 265 Mio. Euro ausgegeben; bei etwas mehr als der Hälfte gab es eine Kofinanzierung durch EU bzw. den Bund.

"Für eine genaue Beurteilung der Förderungseffizienz fehlte eine vollständige, nach einer einheitlichen Berechnungsmethode ermittelte Erfassung der CO2-Reduktionen bei allen Förderungsprogrammen", kritisiert der Rechnungshof angesichts der neun unterschiedlichen Zielsetzungen. Nur mit einer Hochrechnung (eingesparte CO2-Werte mal 20-jähriger Nutzungsdauer) war es dem Rechnungshof möglich, sich der Förderungseffizienz anzunähern. Nach dieser Rechnung beliefen sich die Förderungskosten je eingesparter Tonne CO2 auf rund 14 Euro. Dies ist durchaus effizient, lag der durchschnittliche Preis für den Ankauf von CO2-Zertifikaten im Jahr 2007 doch bei rund 21 Euro.

Dass es Handlungsbedarf gibt, zeigt der energetische Endverbrauch. Dieser stieg im Untersuchungszeitraum in allen Bundesländern an: Österreichweit nahm der Energieverbrauch um 8,2 Prozent zu. Am geringsten fiel die Steigerung in Wien mit vier Prozent aus; am höchsten war sie in Salzburg (12,6 Prozent) und Kärnten (14 Prozent). Eine Senkung des Endenergieverbrauches, das wahrscheinlich wichtigste Ziel im Klimapolitik-Kontext, unterblieb also. Bekanntlich soll ein Klimaschutzgesetz den Zustand beenden, dass nicht bekannt ist, wer für wie viel Treibhausgase zuständig ist. Damit aber ist es derzeit auch nicht möglich, kommende Strafzahlungen oder die Kosten für zusätzlichen Zertifikatskauf auf säumige Politik-Einheiten umzulegen. Zumindest, urgiert der RH, mögen einheitliche Berechnungsgrundlagen eingeführt werden. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Printausgabe, 10.12.2009)