Straßburg - Deutschland sollte im Kampf gegen die Korruption von Politikern und internationalen Beamten nach Einschätzung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates GRECO schärfer durchgreifen. Bei den nationalen Abgeordneten ist den Experten eine "außerordentlich beschränkte Definition von Korruption" aufgefallen, die lediglich den "Kauf oder Verkauf von Stimmen bei Wahlen" einschließt, wie es in dem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Deutschland-Bericht hieß. Zahlungen an einzelne Politiker beispielsweise durch Lobbyisten oder Sponsoren, die nicht mit Stimmenkauf in Verbindung stünden, seien demnach nicht strafbar.

Tatbestände wie aktive und passive Korruption sollten auch auf ausländische Parlamentarier, Beamte und Mitarbeiter internationaler Institutionen ausgedehnt werden, hieß es darin. Unzufrieden äußerten sich die GRECO-Experten über die Kontrolle der Parteienfinanzierung. Der Bundestag (1. Parlamentskammer) habe nicht ausreichend Mittel dafür. Die Tatbestände der aktiven und passiven Korruption auf Ausländer auszudehnen ist nach Ansicht der Experten wichtig, weil Deutschland als bedeutende Wirtschaftsmacht stark im internationalem Handel vertreten ist.

Die GRECO-Experten haben der Regierung in Berlin empfohlen, den Begriff der aktiven und passiven Korruption auch im Inland erheblich auszuweiten, zumal "persönliche Geschenke an Politiker keiner Beschränkung unterliegen", heißt es in dem Bericht. "Die rechtlichen Mittel zur Bestrafung zweifelhafter Verhaltensweisen von Politikern oder Unternehmern, mit denen sie Verträge abschließen, sind sehr beschränkt", meinten die Experten. Dies wiegt schwer, weil nach Schätzungen der Europarats-Expertengruppe in Deutschland etwa 220.000 Menschen politische Ämter innehaben.

Unterschied zwischen Abgeordneten und Parteien

Die GRECO-Experten bemängelten außerdem einen deutlichen Unterschied zwischen Abgeordneten und Parteien: ein Politiker muss Geldsummen ab 5.000 Euro als "Spende" deklarieren - eine politische Partei hingegen schon ab 500 Euro. Sie kritisierten ferner, dass es von 2002 bis 2007 keinen Bericht des Bundestages über die Parteienfinanzierung gegeben habe. Dies sei erst im Oktober 2009 in einem einzigen Bericht nachgeholt worden, hieß es.

Im Staatenvergleich zum Thema Korruptionsbekämpfung steht Deutschland jedoch ganz gut da, wobei keine klare Rangliste aufgestellt wurde. Im Vergleich zu anderen Ländern seien in Deutschland schon eine Reihe international tätiger Personen wegen Bestechung verurteilt worden, hieß es in dem Bericht. GRECO befasst sich nicht mit konkreten Fällen, sondern unterstützt Staaten bei Gesetzesreformen im Kampf gegen die Korruption. (APA)