Kritik an "außerordentlich beschränkter Definition von Korruption" bei deutschen Abgeordneten
Straßburg - Deutschland sollte im Kampf gegen die Korruption von
Politikern und internationalen Beamten nach Einschätzung der Staatengruppe gegen
Korruption des Europarates GRECO schärfer durchgreifen. Bei den nationalen
Abgeordneten ist den Experten eine "außerordentlich beschränkte Definition von
Korruption" aufgefallen, die lediglich den "Kauf oder Verkauf von Stimmen bei
Wahlen" einschließt, wie es in dem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten
Deutschland-Bericht hieß. Zahlungen an einzelne Politiker beispielsweise durch
Lobbyisten oder Sponsoren, die nicht mit Stimmenkauf in Verbindung stünden,
seien demnach nicht strafbar.
Tatbestände wie aktive und passive Korruption sollten auch auf ausländische
Parlamentarier, Beamte und Mitarbeiter internationaler Institutionen ausgedehnt
werden, hieß es darin. Unzufrieden äußerten sich die GRECO-Experten über die
Kontrolle der Parteienfinanzierung. Der Bundestag (1. Parlamentskammer) habe
nicht ausreichend Mittel dafür. Die Tatbestände der aktiven und passiven
Korruption auf Ausländer auszudehnen ist nach Ansicht der Experten wichtig, weil
Deutschland als bedeutende Wirtschaftsmacht stark im internationalem Handel
vertreten ist.
Die GRECO-Experten haben der Regierung in Berlin empfohlen, den Begriff der
aktiven und passiven Korruption auch im Inland erheblich auszuweiten, zumal
"persönliche Geschenke an Politiker keiner Beschränkung unterliegen", heißt es
in dem Bericht. "Die rechtlichen Mittel zur Bestrafung zweifelhafter
Verhaltensweisen von Politikern oder Unternehmern, mit denen sie Verträge
abschließen, sind sehr beschränkt", meinten die Experten. Dies wiegt schwer,
weil nach Schätzungen der Europarats-Expertengruppe in Deutschland etwa 220.000
Menschen politische Ämter innehaben.
Unterschied zwischen
Abgeordneten und Parteien
Die GRECO-Experten bemängelten außerdem einen deutlichen Unterschied zwischen
Abgeordneten und Parteien: ein Politiker muss Geldsummen ab 5.000 Euro als
"Spende" deklarieren - eine politische Partei hingegen schon ab 500 Euro. Sie
kritisierten ferner, dass es von 2002 bis 2007 keinen Bericht des Bundestages
über die Parteienfinanzierung gegeben habe. Dies sei erst im Oktober 2009 in
einem einzigen Bericht nachgeholt worden, hieß es.
Im Staatenvergleich zum Thema Korruptionsbekämpfung steht Deutschland jedoch
ganz gut da, wobei keine klare Rangliste aufgestellt wurde. Im Vergleich zu
anderen Ländern seien in Deutschland schon eine Reihe international tätiger
Personen wegen Bestechung verurteilt worden, hieß es in dem Bericht. GRECO
befasst sich nicht mit konkreten Fällen, sondern unterstützt Staaten bei
Gesetzesreformen im Kampf gegen die Korruption. (APA)