Burka-Streit: Denkverbot für Feministinnen?

08. Dezember 2009 19:32

In Europa ein Burka-Verbot zu erwägen sei Ausdruck von Illiberalismus und "intellektueller Verwirrung", hieß es in einem STANDARD-Kommentar - Und was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz? Eine Replik

Gudrun Harrer schlussfolgert in ihrem Kommentar "Feministinnen und Kleiderverbote" (4. 12.) unter anderem, dass "der Liberalismus Kopf steht", wenn Feministinnen heute für Kleiderverbote eintreten. Und sie bedient sich heftig aus dem Baukasten der Vorurteile und Verunglimpfung, wenn sie von "profilierungssüchtigen westlichen Konvertitinnen" und - pars pro toto - einer "intellektuell verwirrten Grün-Politikerin" spricht. Es wäre allerdings unfair, es nur bei der Kritik zu belassen und sich nicht um bessere Argumente zu bemühen. Daher ein paar Überlegungen, die uns für eine differenzierte Diskussion dieser Fragen essenziell erscheinen.

Frau Harrer reduziert den Diskurs über das Tragen der Burka zu Unrecht auf die freie Religionsausübung. In diese Debatte sind jedoch auch andere grundrechtliche Schutzgüter wie etwa das Grundrecht auf Privatleben (falls die Burka aus kulturellen Gründen getragen wird) und der Gleichheitsgrundsatz einzubeziehen. Grundrechte sind zudem nicht absolut garantiert, sondern durch andere Grundrechte und deren zu gewährleistende freie Ausübung beschränkt. Weiters können Grundrechte nur aus verfassungsrechtlich genannten Gründen und nur per Gesetz eingeschränkt werden.

Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis in Debatten über kulturelle und religiöse Differenz, dass Liberalität und Toleranz in westlichen Demokratien zu Wertneutralität verpflichten würden und ein Diskurs über Bekleidungskonventionen wie das Tragen einer Burka per se illiberal sei. Richtig ist, dass es dem Staat in Bezug auf die Religionsfreiheit nicht zusteht eine Interpretation der religiösen Grundlagen von Glaubensgemeinschaften vorzunehmen. Ob aus dem Koran eine Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit abzuleiten ist oder zumindest abgeleitet werden kann, ist für das staatliche Handeln irrelevant. Es zählt einzig, dass dies von einigen religiös berufenen Stellen getan und von manchen Gläubigen auch in westeuropäischen Gesellschaften gelebt wird.

Staatlicher Handlungsbedarf?

Zu fragen ist im grundrechtlichen Kontext allerdings sehr wohl, ob bzw. inwieweit diese Praxis mit anderen Schutzgütern kollidiert (zum Beispiel mit der Gleichberechtigung der Geschlechter als einer speziellen Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes) und daher staatlicher Handlungsbedarf besteht.

Eine offene Gesellschaft kann auf Dauer nur bestehen, wenn wir die unverhandelbaren Grundwerte von den verhandelbaren in kritischer Reflexion scheiden. So ist beispielsweise die körperliche Unversehrtheit von Frauen in Bezug auf Genitalbeschneidung ein unverhandelbares Schutzgut. Diese Praxis ist zu Recht als nicht von der Religionsfreiheit geschützt anzusehen, sondern erfüllt den ist strafrechtlich relevanten Tatbestand der Körperverletzung. Andererseits dürfen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften nicht so ausgelegt werden, dass dadurch Frauen, die Kopftuch tragen, pauschal vom Zugang zu einem Arbeitsplatz ausgeschlossen werden. Deshalb kann ein Unternehmen das religiös motivierte Tragen eines Kopftuchs nicht unter Berufung auf arbeitsschutzrechtliche Gründe pauschal untersagen, wenn sich dieses auch so tragen lässt, dass der Schutzzweck nicht verletzt wird (also etwa ein Verfangen des Kopftuchs in Maschinen nicht möglich ist).

Ein Kopftuch, egal ob als religiöser oder kultureller Ausdruck der Sittlichkeit getragen, verletzt noch keinen gleichheitsrechtlichen Grundwert, weil die freie Entfaltung der weiblichen Persönlichkeit in der Gesellschaft dadurch nicht unterbunden wird. Hingegen verletzt das Tragen einer Burka diesen Grundwert substanziell. Es ist dies eine Bekleidungskonvention, die Frauen (und nur Frauen) de facto von der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben und sonstigen Bereichen des öffentlichen Lebens ausschließt. Dies ist ein unverhandelbarer Widerspruch zur gleichheitsrechtlich fundierten Werteordnung.

Wer das nicht so sehen will, dem sei empfohlen, sich vorzustellen, dass Männer sich eine Burka überstreifen und so ihrer Arbeit nachgehen: Der vollverschleierte Schaffner, der vollverschleierte Wiener Ober, der vollverschleierte Bankmitarbeiter im Schalterdienst würden einprägsame Erkenntnisse über das freiheitsentziehende Potenzial einer solchen Bekleidungspraxis vermitteln.

Kein Widerspruch

Es ist somit kein Widerspruch zu einer liberalen und toleranten Gesellschaft, wenn Feministinnen das Tragen einer Burka als gleichheitswidrige Praxis zur Diskussion stellen und auf die Tatsache hinweisen, dass es konkurrierende grundrechtliche Schutzgüter und zulässige gleichheitsrechtliche Schranken der Religionsfreiheit gibt. Dieser Diskurs steht im Übrigen auch in Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welche Österreich 1982 ratifiziert hat (BGBl. 443/1982). In Artikel 2 kommen die Vertragsstaaten u. a. überein, "mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik der Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen und verpflichten sich zu diesem Zweck, (...) alle geeigneten Maßnahmen (...) zur Aufhebung aller (...) Bräuche und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung der Frau darstellen." (Silvia Ulrich, Thomas Barmüller/DER STANDARD-Printausgabe, 9.12.2009)

Zu den Personen:

Silvia Ulrich lehrt als Assistenzprofessorin am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Graz; Thomas Barmüller ist als Unternehmensberater tätig und war als Mitglied des Liberalen Forums (LIF) bis 1999 Abgeordneter zum Nationalrat.

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    Tschuri Cazzino
     
    31.01.2010 17:47
    Von Denkverbot für Feministinnen kann keine Rede sein,

    höchstens von einem selbst auferlegten. Natürlich dürfen sie die Burka als gleichheitswidrige Praxis zur Diskussion stellen und auf die Tatsache hinweisen, nur würden sie es nicht tun, wenn sich dächten. Immerhin ist kein einziger Fall in Österreich bekannt, in dem aus dem Tragen einer Burka eine gleichheitswidrige Praxis herleitbare wäre. Da es kein Denkverbot gibt, darf jeder, auch Feministinnen, virtuelle Realitäten schaffen und daraus Schlüsse ziehen, die aber mit dem echten Leben rein gar nichts zu tun haben.

    Bax Baxter
    20.12.2009 04:45
    Ich persönlich...

    ...vermag es ja nicht, das "andersartige" an fremden Personen rein durch deren äußere Erscheinungsform zu definieren. Hier kommen ja auch im überwiegenden Maße Kommentare zur Burka-Diskussion, die nicht von Burka-tragenden Frauen stammen. Und ist es nicht so, dass bis vor wenigen Wochen noch Menschen, die aus Angst vor H1N1 Mundschutz getragen haben, das Alltagsbild andersartig gestaltet haben?

    Gerlinde Moser
    18.12.2009 08:03
    vielen dank

    für den sachlichen und juristisch informativen beitrag von ulrich und barmüller! gute argumente FÜR ein burka-verbot, ohne häme...

    The Real Zet
     
    14.12.2009 10:53

    Grundvernünftiger Artikel, sehr lesenswert. Applaus.

    sonja1978
    13.12.2009 12:49

    "Genitalbeschneidung" -->

    die gibt es bei frauen nicht - da ist es eine genitalverstümmelung, eine genital-zerstörung!
    könnt ma des vielleicht checken?

    beschnitten werden männer - und haben immer noch das selbe super sex- und geschlechts-erlebnis. bei frauen ists dann vorbei und eine sexualität wird ihnen ruiniert und genommen.

    guggi102
    14.12.2009 07:48

    Betonung auf Männer - das impliziert Volljährigkeit und somit eigene Entscheidungsfähigkeit.

    Beschneidung von kleinen Buben ohne gewichtige medizinische Indikation fällt genauso unter Körperverletzung und Verstümmelung.

    Elisabeth E.
    12.12.2009 16:34
    warum so prüde

    warum jetzt so prüde? in mekka lief man nackt um die kaaba! schaut mal das da!

    http://www.youtube.com/watch?v=2UOfpuowl_Y

    http://www.youtube.com/watch?v=OHV5QmdjXws

    alterschweizer
    11.12.2009 18:15
    wie macht ihr sowas in Oe ?? Teil 2

    Weil er nicht gewusst habe, wie ihr Vater reagieren werde, habe er zwei Polizisten der Stadtpolizei Grenchen aufgeboten, hielt Banga fest. Es habe aber keine Probleme gegeben.

    Für die Stadtverwaltung Grenchen gelte nun die Weisung, keine mit Burka verschleierten Frauen mehr zu bedienen, betonte der ehemalige SP-Nationalrat. Bei amtlichen Geschäften müsse man erkennen, wer man vor sich habe.

    alterschweizer
    11.12.2009 18:13
    wie macht ihr sowas in Oe ?? Teil 1

    Heute Morgen auf der Stadtverwaltung in Grenchen: Eine 19-jährige Schweizerin will sich als neue Einwohnerin von Grenchen anmelden. Sie kommt in Begleitung ihres marokkanischen Vaters – und ist komplett verhüllt, inklusive bandagierte Hände.

    Die Frau enthüllt sich dann in einem seperaten Raum gegenüber weiblichen Angestellten, damit sie identifiziert werden kann.

    Weil er nicht gewusst habe, wie ihr Vater reagieren werde, habe er für heute zwei Polizisten der Stadtpolizei Grenchen aufgeboten, hielt Banga fest. Es habe aber keine Probleme gegeben.

    MacErik
     
    09.12.2009 23:21

    Ich bin mir nicht sicher ob Burka und Minarett generell die richtigen Diskussionsgegenstände sind.

    Ich persönlich denke, wir sollten das NS-Widerbetätigungsgesetz modernisieren, sodass wir bestimmte formen der politischen Betätigung und religiösen Praxis generell verbieten - wenn überhaupt.

    Dann kann man genauso verbieten zu leugnen, dass von Stalin und im Kommunismus Millionen umgebracht wurden, das die katholische Kirche Millionen am Gewissen haben, dass den amerikanischen Ureinwohnern unendliches Leid im Namen von "Kultur und Religion" angetan wurde; es sollte auch kein Kavaliersdelikt sein, seinen Kindern medizinische Behandlungen aus religiösen Gründen zu verweigern, oder sie zum Schutz vor der Welt einzusperren...

    AlliGator
    11.12.2009 13:09

    Inhaltlich bin ich voll bei Ihnen.

    Aber in Gesetzen hat das nichts zu suchen. Wir wollen Europa ja nicht ins Mittelalter und damit auf das Niveau der islamischen Staaten zurückkatapultieren.

    anders and
     
    11.12.2009 05:19
    das Verbotsgesetz ist in unserem Rechtssystem eine Ausnahme

    und nur historisch erklärbar.
    Wenn Sie Gedankenverbrechen und Glaubensdelikte fordern, dann fordern Sie damit einen totalitären Staat.

    Sven Doleschal
    12.12.2009 18:39
    Nein, das Totalitäre sollen die anderen.

    Markus H.
     
    10.12.2009 13:47

    "... seinen Kindern medizinische Behandlungen aus religiösen Gründen zu verweigern ..."

    Wie meinen sie das Konkret? Patientenrechte für Kinder abschaffen (die stellvertretend durch die Eltern wahrgenommen werden) und nur das gilt was der Arzt sagt, ohne dass die Eltern es verhindern könnten?

    Was soll dan z.B geschehen wenn Impfungen für Kinder verweigert werden? Zwangsimpfung? Einsperren bis die Eltern "einsichtig" werden?

    Poldi Fesch
    10.12.2009 17:58
    und was ist

    mit den Bluttransfusionsverweigerern ?

    skip it
    10.12.2009 09:18
    "auwa de aundan aaa"!!!...

    ...da jault er wieder, der homo austriacus.

    koennen sie mir erklaeren, wieso diese debatte ihre "entweder/oder" argumentation gerechtfertigt?

    es geht bestenfalls um "sowohl/als auch". BESTENFALLS.

    und schlussendlich sind stalin oder der kath. klerus fuer die verschleierungsdebatte und ihre verfassungsrechtlichen auswirkungen komplett irrelevant.

    Der Unkurze
    10.12.2009 12:48

    ich sags mal so, wenn man schon dabei ist kann man gleich gegen mehr übel vorgehen, als nur das momentan aktuelle

    ernst thaelmann1
    09.12.2009 18:47
    man findet auch selten...

    leute in dubai und in ostanatolien bzw in saudi arabien die dirndl, lederhose o.ä. tragen.

    insertnamehere
     
    10.12.2009 01:10
    Und man tut sich schwer, IRGENDWO jemanden zu finden, der oder die das das ganze Jahr über IMMER macht, wenn er oder sie ausm Haus geht.

    Gerhard Eigner
    09.12.2009 18:14
    wird rechtlich interessant

    wenn ein mann in burka eine bank überfällt und womöglich niemand überhaupt befugt ist zwangweise die identität festzustellen...jajaja...

    die zukunft wird super....

    referent lovejoy
    10.12.2009 11:45

    deine kleinen ängste hätt ich gern.

    Nikos S.
    09.12.2009 18:01
    guter kommentar

    die argumentation mit der "freiheit" ist halt nun mal eine schwammige! in einem staat wie österreich werden viele freiheiten beschnitten und wir alle sind mehr oder weniger damit d'accord. dass jedeR das recht haben sollte, sich anzuziehen wie er/sie will muss klar sein - nur die frage die sich stellt ist, inwiefern ist die burka bloß mittel zur unterdrückung der frau? und die antwort ist: annähernd zu 100%! sie erfüllt darüber hinaus doch gar keinen zweck! das gerede von liberalismus ist also quatsch, denn wir dürfen nicht wegsehen, wenn unsere nachbarin tagtäglich öffentlich diskriminiert wird! burka ist vollverschleierung, absolute entpersonifizierung und anonymisierung, letzlich enthumanisierung und ungleichbehandlung!

    anders and
     
    09.12.2009 21:59
    die Frage ist:

    wie kommen Sie auf Ihre Antwort? Durch einen starren Blick auf den eigenen Nabel, oder was sonst ist Ihr Geheimnis?

    Nikos S.
    09.12.2009 22:31
    wie ich auf die antwort komme?

    ganz einfach: man liest den artikel, macht sich gedanken und formuliert ein paar sätze!

    Poldi Fesch
    09.12.2009 19:10
    ja, und ?

    der Staat kann die Grundrechte beschraenken, wenn dies im oeffentl Interesse, in einer dem. Gesellschaft unbedingt noetig u. zur oeffentl. Sicherheit ist. Das tut er bereits in uebertriebenen Masze. Siehe Gurtenpflicht, aber dasz er sich jetzt auch noch direkt in die Privatangelegenheiten irgendwelcher Spinner mischt, geht zu weit

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