Wien - Im Ministerrat steht am Mittwoch eine Änderung des Bundesstraßengesetzes auf dem Programm, die im Vorfeld für Aufregung bei den Grünen gesorgt hatte. Sie befürchteten Einschränkungen für Demonstrationen, weil verkehrsbehindernde Veranstaltungen auf Straßengrund künftig untersagt werden können. Nun kommt explizit eine Ausnahme für Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz.

Dadurch können angemeldete Demos auf Bundesstraßen - etwa Anti-Transit-Kundgebungen auf Tiroler Autobahnen - weiterhin stattfinden. Man habe einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausschließen wollen, heißt es in der Begründung des Verkehrsministeriums.

Andere "bundesstraßenfremde Veranstaltungen", etwa Sportereignisse, können dagegen künftig untersagt werden. Dies gilt, "wenn erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen zu befürchten sind, sofern dem nicht wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen".

Für die Autobahngesellschaft Asfinag bringt die Novelle die Möglichkeit, bei genehmigten Bundesstraßenbauvorhaben auf geänderte Umstände - etwa technische Probleme - leichter zu reagieren und das Projekt abzuändern. Außerdem sollen in Zusammenhang mit wertsteigernden Umwidmungen bei Straßenprojekten Grundstücksspekulationen auf Kosten der öffentlichen Hand erschwert werden.

Im Gesetz festgeschrieben wird auch der Verlauf der S 34-Traisental Schnellstraße in Niederösterreich, und zwar mit der Trasse St. Pölten/Hafing (B1) - Knoten St. Pölten/West (A1) - Wilhelmsburg Nord (B20). (APA)