Begrenzte Umtauschrechte für Web-Handel gefordert

05. Dezember 2009 10:34

Deutsche Industrie- und Handelskammertag geht von großem Schaden bei im Internet bestellten Waren aus

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften ausgesprochen. Kunden würden immer öfter benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und auf dem Müll landeten, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der "Rheinpfalz am Sonntag".

"Immenser Schaden"

Der wirtschaftliche Schaden sei immens. Allein über eBay würden in Deutschland jährlich bis zu 4 Milliarden Euro umgesetzt. Wansleben beklagte, die Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gelte auch für Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider.

Häufig ohne Wertersatz

Es komme vor, dass Verbraucher über eBay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, sagte Wansleben. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich.

Ausnahmekatalog

Aus Sicht der Wirtschaft sei dies ein unhaltbarer Zustand. Der Funktionär forderte von der EU, den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Bisher gelte das nur für Zeitungen und Zeitschriften. Die Gesetzgebung sollte so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben. Über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen verhandelt auch der Bundesgerichtshof am kommenden Mittwoch. (APA/AP)

 

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Posting 1 bis 25 von 41
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Einseifer
07.12.2009 10:36
Der Rat wäre: Wer nichts daran verdient, biete keine Ware!

Mit schwarzen Schafen ist auf Anbieter wie Käuferseite zu rechnen.

Eingepreiste Garantien deswegen zurück zu nehmen ist der Falsche Weg.

Der Kunde zahlt am Ende alles - so sehe ich das und Gejeiere nur als Vorwand, Schmeiß übers Web verkaufen zu wollen. Das Beispiel Ebay ist tolldreiste Frechheit von Anbieter.

Das wäre nicht gut - für alle.

Wildcat
15.02.2010 01:56
eingepreiste garantien?


hier geht´s nicht um garantie, sondern ums widerrufsrecht, das oft schamlos und asozial mißbraucht wird.

Flaschenpost
21.12.2009 07:44
@Einseifer

gibts den Beitrag auch in verständlichem Deutsch?
oder
kann den Beitrag jemand in verständliches Deutsch übersetzen?
Die ersten zwei Zeilen lassen auf einen interessanten Text schließen, dann folgen nur mehr lose aneinandergefügte Worte.

bob langer
06.12.2009 10:40
tja

hier soll mal wieder wegen einiger schwarzer schafe (gegen die die händler sehr wohl was tun könnten) über alle drübergefahren werden.
leider ist es einfacher, den gesetzgeber zu bemühen,. als sich den einzelnen fall anzusehen, ob rückgabe erlaubt ist, oder nicht. aber es stimmt- man muss das recht haben., die ware auszupacken und zu sehen ob es den transport überstanden hat, ob das drin ist was bestellt wurde und ob alles drin ist.
auch versandhändler haben schon mal ein holzstück statt den ibook eingepackt (cttv!) rechte bleiben so wie sie sind, und die händler kriegen bestellen einen umfassenden rechtsschutz , um eventuelle missbräuche zu verfolgen. aber so gehts nicht.

Wildcat
15.02.2010 01:58
"gegen die die händler sehr wohl was tun könnten"


ach ja? WIE?
wir würden uns erkenntlich zeigen ...

RS69
15.02.2010 09:53

Rücksendeverhalten verfolgen und nur mit jenen Kunden Geschäfte machen, deren Rücksendeverhalten Ihren Rentabilitätsüberlegungen entspricht.

Wenn Sie mit Kunden einen Vertrag abschliessen, der ein Rückgaberecht beinhaltet, sollte es Sie nicht erstaunen, dass Kunden das auch nutzen. Warum sollten sie auch darauf verzichten?

Wildcat
15.02.2010 14:07
wie wollen sie von einem kunden das rücksendeverhalten verfolgen ???

RS69
15.02.2010 17:44

So wie es alle Grossen tun - Einkaufsverhalten, Rücksendegewohnheiten, Zahlungsverhalten aufzeichnen, daraus Kategorien bilden, und jene, die zu viel zurück senden oder sonst Probleme machen nicht bedienen. Und ein Geschäftsmodell haben, in dem Rücksendeverhalten und Preisgestaltung zusammen passen, sodass Sie trotzdem Gewinn machen.

Oder - wenn Sie kleiner sind - den Kunden eben Zusatznutzen bieten, der höhere Preise rechtfertigt.

Höhere Preise für schlechtere Leistung - "weil es sich sonst für Sie nicht ausgeht" - wird kein tragfähiges Geschäftsmodell sein.

Ein Unternehmen besteht eben aus mehr als nur einem schnell mal zusammengezimmerten Webschop und geschimpfe über Kunden, die Ihre Rechte ausschöpfen.

Herzerzog Johann
06.12.2009 05:20
Das war natürlich vorhersehbar!

Der allesgratisundumsonst-Mob beschränkt sich nicht nur auf die Saugerei, sondern hat schon Mittel und Wege entdeckt, um sich auch reale Ware auf Zeit zu erschleichen.

FranzKpunkt
06.12.2009 14:13

troll

Peter W1
 
05.12.2009 23:09

Spinnen wohl? Stellen irgendwelche wüste Behauptungen auf und aufgrund dessen wollen sie selbstverständliche Rechte einschränken! wird eben nicht mehr in Deutschland bestellt. Wie soll den Onlinehandel ohne Rückgaberecht funktionieren? Ich kann die Ware ja kaum vorher sehen!

natoll
06.12.2009 12:34

sehen ist ok, ausprobieren nicht.

und wer wirklich mehr service benötigt, wird diesen eben auch bezahlen müssen.

diese ewige, ich-will-alles-aber-nix-dafür-zahlen mentalität ist zum kotzen. aber es is ja jeder unterbezahlt, ich weiß schon. lächerlich.

RS69
15.02.2010 10:14

Ausprobieren ist legitim.

Dh - Gewand dürfen sie vor dem zurücksenden anprobieren - sonst wissen Sie ja nicht, ob es passt.

Wenn Sie die Rechte zu sehr einschränken, werden's damit kaum durchkommen. Und gegen Wettbewerber verlieren, die kein Problem damit haben - wie beispielsweise Amazon.

Es wird nichts Anderes übrig bleiben, als so zu kalkulieren, dass das drinnen ist (wie das die Anderen auch machen müssen - und erfolgreich machen) - oder eben keinen Versandhandel zu betreiben.

waidmann
07.12.2009 07:52

Gerade das Ausprobieren geht in Ordnung, wozu es seit nicht allzu langer Zeit sogar einer letztinstanzliche Entscheidung in Österreich gibt.

Wem das nicht passt, der darf seine Waren eben nicht (mehr) im Fernabsatz verkaufen. Wird ja schließlich rein niemand dazu gezwungen, bzw. ist es andersrum natürlich niemandem verboten einen "Store" / ein Geschäftslokal oder wie man es nennen möchte zu eröffnen.

0815-Kommentar
06.12.2009 13:58

sensationeller vorschlag! wenn ich ausprobiere ob der bestellte computer funktioniert habe ich mein umtauschrecht gleich verwirkt. das erspart der wirtschaft sicherlich viel geld, und wenn es der gut geht, geht es ja uns allen gut.

bob langer
06.12.2009 11:02
alleine

die probleme beim rücksenden und geld zurück sind zahlreicher....hier missbrauchen die händler das recht...wann wird dagegen angegangen?
zb kann man nur in ö was kostenlos zurückschicken. sonst muss man zahlen. und das dann zurückfordern, selbst bei defekt, ist auch bei garantie eine lähmende angelegenheit.
ich sehe es umgekehrt, auf verkäuferseite sitzen % mehr schwarze schafe.
alleine die garantieabwicklung im ausland ist eine zumutung. laptop rep. dauert 2 monate , 100 € transportkosten....wo ist da die eu?


RS69
15.02.2010 17:48

Ausser man wählt die Händler sorgfältig aus.

Bei Amazon können Sie zurücksenden, und bekommen Ihr Geld anstandslos zurück. Ohne Diskussionen, ohne Verzögerung, ohne hin und her oder Kleingedrucktes.

Dafür machen die auch jeden Umsatz mit mir, den ich kann - soll heissen, Alles (Was sinnvoll möglich ist) wo der Preis nicht signifikant höher ist als anderswo kauf ich dort.

aceFruchtsaft
06.12.2009 13:36

Und wieso sollte die Post das Risiko in Kauf nehmen etwas auf Kosten des Empfängers ins Ausland zu verfrachten? Die haben kein entsprechendes Abkommen mit ausländischen Postdiesten, daher ist es unmöglich, das Entgelt im Ausland einzuheben.

bob langer
07.12.2009 19:38
?????????

in deutschland kann man sehr wohl ein paket unfrei nach österreich schicken umgekehrt sollte das auch gehen..wenn man wollte....
denn nachnahme gibts ja auch im auslandsdienst....

waidmann
07.12.2009 08:32

An einem Abkommen sollte es nicht scheitern, diese lassen sich machen.

TRex30M
06.12.2009 08:50

@Peter W1

natürlich können sie die Ware vorher nicht sehen.
Wenn sie dann ankommt haben sie ja schon jetzt das Recht, die Ware auszupacken und zu prüfen.
Bei Nichtgefallen, können sie die Ware in ordnungsgemässen Zustand und mit möglichst Originalverpackung retour senden.
Aber wenn man dreist, wie in dem Artikel geschrieben, Winterreifen bestellt und dann nach 10 Tagen Nutzung zurückgibt, verstehe ich die Forderung durchaus.
Kunden haben trotzdem Ihre Rechte, aber ich finde schon, dass auch ein Händler, retournierte Ware, in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückbekommen darf.
Oder würde ihnen das gefallen, wenn man ihnen Schrott zurückschickt, den der Kunde aus eigener Dummheit oder Frechheit ruiniert hat?

waidmann
07.12.2009 08:39

Bei so einem Fall gibts eine Rückgabe eh jetzt auch schon nicht, bzw. zumindest einen ordentlichen Abschlag bei der Rückzahlung für die vom Kunden durchgeführte Nutzung.

Alles in Allem ein Einzelbeispiel verpackt als vermeintlicher Anlass eine generelle Beschneidung des Rückgaberechts zu fordern - denn dieses ist verständlicherweise ja auch lästig genug für einen Händler; oder anders: eine Abschaffung würde das Leben wesentlich erleichtern


Alles in Allem geht es hier um ein Problem welches keines ist,

und die deamlichen Standard-Bubis in ihrer unwissenen Naivität fressen aus der Hand

Werdet erwachsen, bzw. wenn ihr glaubt dies schon zu sein dann freundet euch mit den Umfangsformen in der Geschäftswelt an

Blauäugig seid ihr (Studenten)

0815-Kommentar
06.12.2009 14:07

das ist bereits so geregelt. wenn sie eine ware gebraucht retouniert bekommen. um was es hier geht ist die einschränkung waren zu retounieren, auch wenn exakt ihr beispiel zutrifft. quasi eine generalschuldvermutung.

LCD
06.12.2009 02:13

Bitte genauer lesen!
Sie wollen die Rechte nicht abschaffen sondern einschränken. Du kannst ja auch nicht in einen Laden gehen, alle Waren nach Lust und Laune auspacken, durchprobieren, und einfach so liegen lassen damit die Reinigungskräfte sie entsorgen.
Und sie stellen wüste Behauptungen auf, dass sie wüste Behauptungen aufstellen.

waidmann
07.12.2009 08:40

Im Laden kann ich genau alles was dem jeweiligen, dort üblichen "Hausbrauch" entspricht, bzw. gäbe es keine einem ausgeschlossene Freiheiten, die man dort nicht vereinbaren könnte.

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