Nach Strassburger Urteil

Väterrechte als Streitfall auch in Österreich

04. Dezember 2009 18:43

Nach einem Straßburger Richterspruch ist ein Konflikt entbrannt: Dass unverheiratete Väter gleiches Sorgerecht für Kinder wie Ehemänner haben sollen, entzweit Anwältinnen und Männerberater

Wien - In Deutschland will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Straßburg die Rechte unverheirateter Väter gesetzlich aufwerten. In Österreich begann am Freitag eine Kontroverse: Die Frage, wie die Obsorge für die Kinder geregelt werden soll, wenn sich ein lediges Elternpaar trennt, entzweite im Gespräch mit dem STANDARD frauenbewegte Familienrechtsanwältinnen und Vertreter der Männerbewegung.

Wie berichtet, hat der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in einem deutschen Fall entschieden, dass unverheiratete Männer in Bezug auf ihre Kinder rechtlich nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dieser Spruch solle auch in Österreich Gehör finden, meint etwa der Sozialarbeiter und langjährige Mitarbeiter der Wiener Männerberatungsstelle, Thomas Fröhlich. "Als Mediator in Trennungsfällen, der Wert auf Lösungen legt, die für alle Beteiligten lebbar sind, würde ich es begrüßen, wenn man nichtehelichen Vätern ein Stück entgegenkommt" , sagt er.

Denn die herrschende Gesetzeslage sei ungerecht - in Österreich wie in Deutschland: "Verheiratete Väter behalten nach einer Scheidung automatisch gemeinsam mit ihrer Exfrau das Sorgerecht für die Kinder. Sie können sie sehen, für sie ein Faktor bleiben."

Goodwill der Expartnerin

Unverheiratete Väter hingegen, die sich vor der Trennung nicht auf gemeinsame Obsorge geeinigt haben, seien "voll auf Goodwill ihrer Expartnerinnen angewiesen, die nach der Trennung für das Kind alleinverantwortlich sind. Will sie nicht, so gibt es keine Lösung." Der Kontakt zum Nachwuchs sei manchmal total unterbrochen, kritisiert Fröhlich. "Auch bei Vätern, die bereit sind, bei der Erziehung halbe-halbe zu machen."

Nicht von "Fällen mit derart engagierten Männern als Betroffene" geht die Wiener Anwältin und Familienrechtsexpertin Gabriele Vana-Kowarcik aus, wenn sie gesetzliche Änderungen ablehnt. Nach wie vor sorgten im Alltag meist die Frauen für gemeinsame Kinder. Das ändere sich auch mit einer Scheidung oder Trennung nicht, meint sie.

Also würde ein leichterer Zugang zu gemeinsamem Sorgerecht für Ex-Lebensgefährten einer Reihe unverheiratet gebliebener Mütter "nur zusätzlichen Stress bringen. Jenen nämlich, die sich von den Vätern ihrer Kinder im Unfrieden getrennt haben" , ergänzt Barbara Steiner von der Kanzlei der Opferanwältin Eva Plaz, die vielfach mit weiblichen Gewaltbetroffenen zu tun hat.

Auf Politikerseite sprach sich am Freitag nur FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer für "mehr Väterrechte" aus. Verfassungsexperte Heinz Mayer sagte, der EGMR-Spruch sei nur "mittelbar" in Österreich anwendbar. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 5./6.12.2009)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 963
criticus maximus
12.12.2009 15:36
schade, wie die diskussion hier ausartet.

aber zum obigen bericht möchte ich schon ergänzen, dass auch geschiedene väter trotz gemeinsamer obsorge dem goodwill der mütter ausgeliefert sind. da i.d.r. bei ihr der "gewöhnliche aufenthaltsort" ist (sprich: gemeldeter hauptwohnsitz) hat sie die möglichkeit zu bestimmen wo sich die kinder tatsächlich aufhalten sollen. und wenn sie den kontakt zum vater abrrechen will, hat sie alle möglichkeiten dazu. und der vater gar keine.

so sehen das die gerichte.

tusk
12.12.2009 19:02
richtig, eine papiemäßige gemeinsame obsorge

wurde mit dem 'gewöhnliche aufenthaltsort' nahzu vollständig ausgehebelt.

dass die diskusion ausartet, liegt an jahrelangen versäumnissen der familienpolitik. an einseiter familienpolitik, die getrennte väter nur noch als unterhaltszahler und im besten fall noch als umgangsberechtigte randerscheinug wahrnimmt.

bei 50% trennung kommt es jetzt aber zunehmend zu entsorgungsproblemen.

Johannes St.
 
10.12.2009 12:05
so mancher Aktivist der Vaterszene verbreitet einfach nur Unwahrheiten

Nachdem die Ehe wegen Gewalttätigkeiten geschieden wurde, macht er mit falschen Stories weiter mit der Psychogewalt.

Die Botschaften auf den Homepages bewusst falsch:
angeblich keine Kontakte zu den Kindern. Das Gegenteil in dem Fall ist wahr.

angeblich verweigert die Mutter Kontakt zu den Großeltern: Auch vollkommen unwahr. Dieser bewusste Herr hat selber keinen Kontakt zu den eigenen Eltern. Die Besuche zum Großvater werden aber trotzdem von der Mutter aufrecht erhalten!!
Das Problem ist, dass man in Österreich ja öffentlich keine Namen nennen darf ohne dafür verklagt zu werden.
Die anderen in der Szene wissen darüber Bescheid, denken sich aber: Toll, dass jemand immer und überall auftritt, auch wenn die Gschichtln falsch sind

Little Willy
10.12.2009 21:14
Sind Sie nicht der Typ, der hier ständig versucht einen Vater anzupatzen?


Der hat doch Besuchsrecht für seine Töchter, u.a. auch am 8.12. Wurde ihm das nicht von Euch beiden verwehrt?

Die Geschichte macht schon im Internet die Runde. Sie sind vielleicht ein Herzchen.

BTW: Warum haben Sie nun Ihren Namen abgekürzt? Hat sich etwa ein An wa lt bei Ihnen wegen Ihrer hier abgegebenen Anwürfe gemeldet? Sparen Sie schon fleißig?

Hahaha ...

Johannes St.
 
11.12.2009 21:29
wir bekennen uns schuldig

1x im Jahr auf Winterurlaub und auf Sommerurlaub zu fahren.

ist aber viel weniger als die 5 Wochen, in denen er die Kinder abholt um sie von seiner Lebensgefährtin beaufsichtigen zu lassen.

aber am 8.12. war ganz bestimmt kein Wochenende zwecks Besuchsrecht

A.B. Artig
 
11.12.2009 09:50
Wenn hier wer patzt, dann Sie

Na, Feuer unterm Popschi?
Blöd aber auch!
Irgendwann haben die Sowohl Sie als auch den Rest Ihrer nicks.

Johannes St.
 
10.12.2009 21:45
ich bin der Typ der dauernd von einem anderen verleumdet wird.

Dass er immer und überall seine Lügen verbreitet wissen wir.

Warum denken Sie (und all ihre Aliasnamen), dass ich die Wahrheit über diesen Typen ins Internet stelle.
Meinen Namen darf ich ausschreiben. Nur den seinen nicht. Da ihr den Typen eh kennt brauche ich auch nciht seine Initialien reinstellen. Irgend wann stolpert der Typ über seine Lügen.

Falls in der Väterszene einige ein reines Gewissen haben, dann werden sie schon dafür eintreten, dass jeder einen Offenbarungseid abgibt.

Ich bitte sogar darum verklagt zu werden. Dann darf ich in einem öffentlichen Prozess alle Fakten auf den Tisch legen.

Little Willy
11.12.2009 07:05
Ihr Privatkrieg belastet sicher die Kinder

Sie klingen irgendwie nach Weychei. Schämen Sie sich.

Johannes St.
 
11.12.2009 20:11
Angst vor der Wahrheit?

Little Willy
12.12.2009 05:40
Daher weht der Wind!

Er kann nicht zahlen und deshalb wollen _Sie_ ihm seine Kinder vorenthalten. Gehen Sie halt etwas arbeiten statt von den Alimenten des leiblichen Vaters zu leben. Sie Held Sie.

Johannes St.
 
12.12.2009 12:20
was hielten Sie von

Blaue Flecken beim zurückkommen
erstellen einschlägiger Fotos und begrabschen
Zwangsfüttern eines Kindes mit nachgewiesener Laktose- und Glutenunverträglichkeit mit Milch- und Weizenprodukten (was anderes gibt es heute nicht zu essen)
nichtbeachten von Krankheiten (38 Grad Fieber können ja nicht auffallen)
Stalking
Telefonterror
tätliche Angriffe
Drohungen

Little Willy
12.12.2009 21:53
Der Vater hat doch noch sein Besuchsrecht, wie Sie schon angemerkt haben


Wo also ist Ihr Problem das alles anzuzeigen. Oder sind Sie nur ein Storypusher?

Johannes St.
 
13.12.2009 12:34

Na grüß Gott, wenn das für Sie Alles normal ist

A.B. Artig
 
13.12.2009 01:23

Woher wollen Sie wissen, ob nicht eine anzeige erst bearbeitet wird?

A.B. Artig
 
12.12.2009 13:26

Na servus. Das sollte man unverzüglich als Missachtung der Aufsichtspflicht anzeigen!

A.B. Artig
 
11.12.2009 11:51

Littly willy, sie sind enttarnt.

tusk
11.12.2009 19:57
wie, etwa durch sie?

sind sie zur enttarnkappenbomberin E.N.T. Artet? ;-)

A.B. Artig
 
11.12.2009 22:49
Trolltrolltroll...

Erwischt! Hahaha!!!

margarete hodenschneider
10.12.2009 17:00
stimmt


die lügen,
schlagen ihre kinder (vorher auch noch ihre frauen),
zahlen möchtens auch nix,
fahren bei rot über die kreuzung
und stinken aus dem mund.

jawoll!

Johannes St.
 
10.12.2009 20:35
ist zwar wahrscheinlich nicht ganz erst gemeint von Ihnen

Pkt. 1. nicht alle, sondern einige; und werden nicht einmal rot dabei; wenn man Laienschauspieler ist, dann hilft das. Ist wahrscheinlich die Rolle ihres Lebens.
Pkt. 2. zuerst werden immer die schwächsten geschlagen.
Pkt. 3. ist offensichtlich deren eigentliches Hauptproblem.

Frage: welche Frau hat nach der Scheidung ein höheres Pro-Kopf-Familien-Einkommen als während der Ehe?
Wie viel müsste ein Mann verdienen, dass man von ca. 20% seines Einkommens schön leben kann? wohl mehr als 10.000 €/Monat.
Auf wie viele Personen trifft das wirklich zu?

Kann es sein, dass das Motiv für eine Scheidung ein anderes ist?

tusk
10.12.2009 22:18
wie kommen sie überhaupt darauf


dass der ex mann für ein schönes leben auf seine kosten zuständig wäre?

rund 20% pro kind und die gesammte familienbeihilfe fettet das familieneinkommen schon ganz schön auf.

da bleibt einfach mehr für die annehmlichkeiten, das wissen sie als nutzer dieser transferleistung aber eh selbst.

Johannes St.
 
11.12.2009 20:08
ich bin kein nutzer dieser Transferleistung

und eine Mutter deren Ex überhaupt keine Alimente zahlt auch nicht

20% von nix ist nix

tusk
11.12.2009 21:38
glaube ich nicht

soferne ich nicht irre, sind sie der neue lebensgefährte der mutter.(?)

wenn nicht, nehme ich die aussage natürlich zurück und entschudige mich bereits jetzt dafür.

entgegen der behauptungen hier, kann ich nur vermuten um wen es geht, kenne dazu aber keinerlei einzelheiten.

§ 1607 Abs. 1 BGB sagt ihnen was? erweiterte unterhaltspflicht ausfallsunterhalt.

wenn der vater zahlt (zahlen kann) stützt das natürlich das familieneinkommen ihres gemeinsamen haushalts mit der mutter und den kindern.

wie sie schon sagten, oft geht es nur ums geld. nur wem und um wessen geld es dabei geht, bleibt die frage dabei.

Johannes St.
 
11.12.2009 21:48
ist wohl nur totes Recht

außerdem ist er hauptsächlich unwillig, weshalb der Staat einspringt und nicht der opa einspringen müsste.

tusk
12.12.2009 02:04
das denke ich eher nicht.


http://tinyurl.com/5wwk9v
http://tinyurl.com/5qewxk

wenn der vater nicht zur unterhaltleistung imstande ist, wird zuerst die mutter geldunterhaltspflichtig, so sie über ein entsprechendes einkommen verfügt. auch dann, wenn sie schon betreuungsunterhalt leistet. hat der vater kein eigenes einkommen, aber unterhaltsanspruch an einen neuen (ehe)partner, wird auch davon unterhalt bemessen, wie von seinem eigenen einkommen. umgekehrt auch. dannach sind, mit einschränkungen die großeltern unterhaltspflichtig.

wird sich aber bei durchschnittseinkommen sicher selten ergeben. man rechnet aber eh lieber ein fiktiveinkommen des vaters, bevor man irgandjemanden sonst zum unterhalt anhält.

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