Wenn es bleibt, wie es ist, dann wird Skispringen bei dem Olympischen Spielen in Vancouver (von 12. bis 28. Februar) die einzige Sportart sein, in der keine Frauen antreten. Damit vielleicht aber doch noch Bewegung in die Angelegenheit kommt, werden 14 Frauen in Kanada vor den Obersten Gerichtshof ziehen. Das kündigte der Anwalt der internationalen Skispringerinnen-Gruppe, Ross Clark, am Dienstag an. "Wir glauben, dass unsere Argumente missverstanden wurden und dass hier eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung auf dem Spiel steht. Es geht nicht mehr nur um weibliche Skispringer", sagte Clark.

Die Klägerinnen wollen für sich das Recht erstreiten, gegen die Entscheidungen von zwei untergeordneten kanadischen Gerichten Einspruch einlegen zu dürfen. Die Zeit drängt, doch wann sich der Oberste Gerichtshof im Gastgeberland der 21. Winterspiele mit dem Fall befassen wird, ist noch offen. Für Clark geht es um die Interpretation und die Anwendung der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten.

Der Anwalt will die Frage geklärt haben, ob das Olympia-Organisationskomitee VANOC von einer ausländischen Einheit wie dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) dazu gezwungen werden kann, diskriminierend zu handeln. "Hier steht Geschlechterdiskriminierung auf dem Spiel", sagte Clark, "und Diskriminierung ist etwas, das wir in Kanada nicht tolerieren." Im Juli hatten die Skispringerinnen vor dem höchsten Gericht der Olympia-Gastgeberprovinz British Columbia (BC) verloren. 

Zwar wurde der Olympiaausschluss als Diskriminierung gewertet, zugleich aber wurde entschieden, dass es keine rechtlichen Mittel gäbe, um das IOC zwingen zu können, Frauen-Skispringen ins Olympiaprogramm aufzunehmen. Das Einspruchsgericht hatte dieses Urteil bestätigt.  (red)