Anti-Folter-Paragraf

Das F-Wort verankern

01. Dezember 2009 19:13

Das Wort Folter kommt in keinem Gesetz vor

Folter ist in Österreich verboten. Und auch nicht. Wörtlich zumindest nicht, denn das Wort Folter kommt in keinem Gesetz vor. Dabei hat Österreich, wie die meisten Länder der Welt, die 1984 geschaffene Anti-Folter-Konvention der Uno unterzeichnet und auch ratifiziert. Maßgeblich verantwortlich für das Zustandekommen der Konvention war der österreichische Völkerrechtsexperte und ÖVP-Politiker Felix Ermacora. Er war auch jahrelang Mitglied und später Präsident der UN-Menschenrechtskommission.

Böse Zungen behaupten, dass mit dem Tod von Ermacora im Jahr 1995 auch Österreichs Anti-Folter-Engagement gestorben ist. Doch das stimmt nicht. Sein Schüler Manfred Nowak setzte den Kampf für Menschenrechte fort und legte sich als UN-Sonderberichterstatter gegen Folter sogar mit der US-Regierung an, als er die Zustände im Gefangenenlager von Guantánamo anprangerte. Mit seinen Ermittlungen löste er auf der ganzen Welt Diskussionen über Foltermethoden und über die Frage aus, ob Folter unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein könnte.

Die wenigsten wissen, dass Manfred Nowak auch im Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums sitzt- einem Gremium, das derzeit völlig in der Luft hängt. Wohin der Beirat übersiedeln soll, ist noch völlig unklar. Jedenfalls weit weg von der Polizei, wo es in den vergangenen Jahren immer wieder Foltervorwürfe gegen einzelne Beamte gab. Pardon, die Vorwürfe lauteten: Quälen und Körperverletzung. Es ist höchste Zeit, das F-Wort gesetzlich zu verankern. (Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 2. Dezember 2009)

t-bonesteak
08.12.2009 13:07
eine klare formulierung würde

ja eindeutige grenzen ziehen. das geht natürlich nicht

O tempora
06.12.2009 22:06
Was Folter ist und was (noch) nicht, ist

wieder Auslegungssache. Folter ist kein klar und eindeutig definierter Begriff, sodass sein ausdrückliches Hineinschreiben ins Gesetz überhaupt nichts bringt. Das, was es beinhaltet, nämlich Quälen, Erniedrigen, Verletzen - ist schon alles strafbar, und wenn Beamte es tun, dann auch mit höherer Strafdrohung.

survival of the fattest
02.12.2009 08:50
So ein Blödsinn.

Art 3 EMRK (unten schon zitiert) und der inhaltlich noch strengere § 164 StPO sind nur zwei Bestimmungen, die mir dazu schon ad hoc einfallen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

ohromat
02.12.2009 15:51

es geht hier um etwas anderes, nämlich dass es einen unterschied macht, ob der koarl ihnen eine runterhaut oder der inspektor koarl.
denn der inspektor koarl steht im gegensatz zum einfachen koarl als staatsdiener für eine instanz, die gerade das "runterhauen" unter strafe stellt und diese exekutiert - würde inspektor koarl also ihnen eine "runterhauen" dann würde er nicht nur sie verletzen, sondern auch die integrität die institution "staat"!

daher ist in der uno richtlinie von einem strafrahmen von 6 bis 15 jahren die rede - und dieser ist der unterschied.

hobbes, freund von calvin
02.12.2009 17:15
folter steht nicht unter strafe

sondern bestimmte handlungen, die teil der folterdefinition sind. das häufig vorgebrachte argument, dass die bestehenden strafrechtlichen bestimmungen "Folter" ausreichend sanktionieren, wäre vergleichbar mit der aussage, dass man "Mord" nicht gesondert unter strafe stellen müsste, da ohnehin schon "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" und "Totschlag" strafrechtlich sanktioniert sind. (zur folter-definition siehe Art. 1 un-antifolterkonvention
http://www.amnesty.at/informier... onvention)

hinzu kommt, dass österreich nur wenig glaubhaft die bekämpfung der folter in anderen staaten befürworten kann, wenn es selbst nicht bereit ist, das folterverbot explizit strafrechtlich zu verankern.

survival of the fattest
02.12.2009 17:12
"Folter ist in Österreich verboten. Und auch nicht. Wörtlich zumindest nicht, denn das Wort Folter kommt in keinem Gesetz vor."

DAS ist Blödsinn, nichts anderes habe ich gemeint und gesagt.

der Farbenblinde
01.12.2009 21:53
wir haben doch wunderbare synonyme für folter:

FPÖ, Graf, Vilimsky, Strache, Kickl, Olympia, Hahn, eine gelämte Regierung, Bankenmanager usw usw...

Kontrollkästchen
01.12.2009 19:41

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist
gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Artikel 3 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

http://ris.bka.gv.at/Dokumente... _492_0.pdf

Artikel 4 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen
werden.

universaldilettant aka iq007
 
02.12.2009 04:24

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