Die Universitäten Klagenfurt, Salzburg und Wien folgen offensichtlich dem Beispiel der WU Wien, Zulassungsbeschränkungen nach dem "Notfallparagrafen" für einzelne Studienrichtungen zu fordern. Davon betroffen sind die Studiengänge "Medien- und Kommunikationswissenschaften" in Klagenfurt, "Kommunikationswissenschaft" in Salzburg und "Publizistik- und Kommunikationswissenschaft" in Wien.

Wien und Salzburg bestätigen, Klagenfurt noch unklar

"Der Universitätssenat hat letzte Woche beschlossen, für Publizistik einen Antrag auf Zugangsbeschränkungen beim zuständigen Bundesministerium einzureichen, dieser ist gerade in Ausarbeitung", heißt es aus dem Rekorat der Uni Wien auf die Nachfrage von derStandard.at nach geplanten Zugangsbeschränkungen. Für andere Studienrichtungen, die im Vorfeld ins Gespäch gekommen sind, wie Biologie und Ernährungswissenschaften, werde kein Antrag eingereicht.

In Salzburg wird ein entsprechender Antrag für Kommunikationswissenschaften ebenfalls bestätigt. "Unserer ist schon absendebereit", so Vizerektor Rudolf Mosler zu derStandard.at. Er verweist jedoch auf das gemeinsame Vorgehen der drei Universitäten. In Klagenfurt wurde der Antrag vom Rektorat beschlossen, muss aber vom Senat noch abgesegnet werden. Stimmt der Senat dem Antrag zu, wird in Koordination mit Salzburg und Wien der Antrag an das Wissenschaftsministerium weitergeleitet.

Der Notfallparagraf

Paragraf 124b,  Absatz sechs, im Universitätsgesetz besagt, dass alle österreichischen Studienrichtungen, die in Deutschland von einer Numerus Clausus-Regelung betroffen sind, ein qualitatives Aufnahmeverfahren einführen können. Voraussetzung dafür ist, dass "durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen an diesen Studien unvertretbar sind". Dafür müssen alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Dann muss noch die Bundesregierung dem Antrag zustimmen. (Michael Kremmel, derStandard.at, 1.12.2009)