Männer begehen besonders oft Fahrerflucht: Eine Analyse des Autofahrerclubs ÖAMTC hat nämlich ergeben, dass 79 Prozent der nach einem Unfall flüchtigen und später ertappten Lenker Männer waren. "Ein Ergebnis, das wenig überraschend ist", meinte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Es sei hinlänglich bekannt, dass Männer längere Strecken fahren und im Straßenverkehr allgemein mehr riskieren. Laut Statistik Austria standen im Vorjahr in punkto Fahrerflucht 270 Frauen 1.006 Männern gegenüber.

Frauen seien am Steuer generell sicherheitsbewusster unterwegs. Ihr Fahrstil sei meist zurückhaltender. "Schon alleine dadurch und durch die vergleichsweise geringere Kilometerleistung sind sie auch weniger oft in Unfälle mit Personenschaden verwickelt", erläuterte Seidenberger. Zudem würden sich Frauen auch tendenziell mehr Sorgen um andere Verkehrsteilnehmer machen.

Verschiedene Motive

Der Fahrerflucht liegen laut ÖAMTC verschiedene Motive zugrunde. "Unfälle stellen für alle Autofahrer eine extreme Stresssituation dar", weiß die Verkehrspsychologin. Manche würden dabei in Panik geraten und mit Flucht, Verdrängung und Verleugnung auf die außerordentliche Situation reagieren. Andere wiederum würden so unter Zeitdruck stehen, dass sie sich in dieser Situation falsch verhalten.

Manche Unfalllenker würden hingegen die Entscheidung zur Flucht aus völlig rationalen Gründen treffen: "Sie fürchten die Konsequenzen sowohl strafrechtlicher als auch persönlicher Natur und wollen sich ganz schnell aus der Verantwortung stehlen", erklärte Seidenberger. Seien auch noch Alkohol oder Drogen im Spiel, so könne es passieren, dass der Betroffene gar nicht das Ausmaß und die Tragweite seines Tuns realisiere.

Jedes Jahr ereignen sich laut ÖAMTC rund 2.000 Unfälle mit Fahrerflucht. In mehr als der Hälfte der Fälle (60 Prozent) wird der Lenker ausfindig gemacht. Als "fahrerflüchtig" gilt, wer als Fahrzeuglenker einen Unfall verursacht hat und die verletzte Person im Stich lässt. Je nach Unfallfolge droht einem fahrerflüchtigen Fahrzeuglenker neben einer Verwaltungsstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. (APA)