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Mit der Abschaffung der Ambulanzgebühr wird der Arztbesuch für den Patienten nun teurer als ein Besuch im Krankenhaus.

foto: apa/dpa/hanschke

Wien - Die Ambulanzgebühr fällt. Wenn das Budgetbegleitgesetz im Juni beschlossen wird, dann wird die Ambulanzgebühr rückwirkend mit 31. März abgeschafft. De facto wird die Ambulanzgebühr aber bereits jetzt nicht mehr eingehoben - und wurde auch in den vergangenen Monaten nicht eingehoben. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat bereits im vergangenen Jahr auf Beitragsvorschreibungen verzichtet. Der Grund: Mit der Gesetzesänderung vom Oktober 2002 wurden etliche Ausnahmen eingeführt. Im Hauptverband ließ man die alten Vorschreibungen durch den Computer laufen und kam zu dem Ergebnis: 93 Prozent der bisher eingehobenen Fälle fallen unter die Ausnahmen.

"Die Ambulanzgebühr war ein Riesenflop", heißt es im Hauptverband. Würden alle Personen, die zu Unrecht Ambulanzgebühr gezahlt haben, diese zurückverlangen, wäre die Gebühr sogar ein Minus-geschäft. "Ein gigantischer Verwaltungsaufwand", sagt Dieter Holzweber, Pressesprecher des Hauptverbands.

Mit der Abschaffung der Ambulanzgebühr wird der Arztbesuch für den Patienten nun teurer als ein Besuch im Krankenhaus. Der ursprünglich geplante Lenkungseffekt von den Ambulanzen hin zu den niedergelassenen Ärzten ist damit endgültig ad absurdum geführt. Für den Arztbesuch ist nach wie vor die Krankenscheingebühr fällig.

Mit 2004 soll nach der Ambulanzgebühr auch die Krankenscheingebühr fallen, stattdessen werden Selbstbehalte für den Arztbesuch eingeführt. Die neuen Selbstbehalte gelten allerdings nur für den ASVG-Bereich, bei allen anders Versicherten wie Beamten oder Gewerbetreibenden gelten nach wie vor die bereits bestehenden, unterschiedlichen Selbstbehalte.

Die neu zu schaffenden Selbstbehalte liegen jetzt im Verantwortungsbereich der Sozialversicherung und sollen jedenfalls für alle Träger, also die Gebietskrankenkassen, gleich sein. Geplant ist ein prozentueller, sozial gestaffelter Selbstbehalt. Eine Obergrenze, etwa 300 Euro im Jahr, wird derzeit noch diskutiert.

Was jedenfalls kommt, ist die Harmonisierung der Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitern und Angestellten auf 7,3 Prozent ab 2004. Zur Kasse gebeten werden die Pensionisten: Ihr Krankenversicherungsbeitrag wird 2004 und dann nochmals 2005 um je 0,5 Prozentpunkte angehoben. Darüber hinaus wird für Freizeitunfälle ein Betrag von 0,1 Prozent von allen Versicherten eingehoben. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.4.2003)