Viele Fragen zur Umsetzung sind noch unbeantwortet, sowohl technische als auch rechtliche
"Auch in Österreich wird nächstes Jahr gewählt, wenn Politiker
glauben, dass ihnen die Umsetzung dieser Richtlinie Stimmen kosten
wird, werden sie diese nicht umsetzen", glaubt Georg Markus Kainz von
der Bürgerrechtsorganistation "quintessenz". Die Rede ist von der
EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung,
die Internetanbieter und Telefonnetzbetreiber zwingt,
verdachtsunabhängig alle Handystandortdaten und
Kommunikationsverbindungsdaten aller Bürger zu speichern.
Die bevorstehende Umsetzung beziehungsweise die Verhinderung dieser
Richtlinie war das Thema des letzten "q-talk" in diesem Jahr im
vollbesetzten Raum D des Wiener Museumsquartiers. Dabei wurde vor allem
etwas klar: Viele Fragen zur Umsetzung sind noch unbeantwortet, sowohl
technische als auch rechtliche. Deshalb argumentierte Kainz gegen die
Richtlinie: "So lange die Probleme nicht gelöst sind, darf man das
Gesetz nicht erlauben."
Richtlinie als „Quadratur des Kreises"
Besonders diskutiert wurde der von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) in Auftrag gegebene Entwurf der Telekommunikationsgesetznovelle des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, der eine Mindestumsetzung der Richtlinie gewährleisten soll. Bis
fünfzehnten Jänner läuft die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs,
so lange sehen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung noch Chancen.
Jeder kann dazu Stellung nehmen.
Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk sieht den Entwurf als
"wohldurchdacht und im Interesse des Datenschutzes optimiert", glaubt
aber, dass der Entwurf angesichts der komplexen rechtlichen und
technischen Materie einer "Quadratur des Kreises" gleichkomme. Ein
grundsätzliches Problem dabei sei auch, dass Juristen und Techniker
vermehrt unterschiedliche Sprachen sprechen würden, und sich deshalb
nur schwer verstehen. Als "unverzichtbaren Angelpunkt" sieht er die
richterliche Entscheidung vor dem Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten
durch die Behörden.
Tausche Datenschutz gegen Speicherung
Das Motto der Veranstaltung "Tausche Datenschutzkommission gegen
Vorratsdatenspeicherung" bezog sich laut Kainz auf die Argumentation
der heimischen Politik: Bei Nichtumsetzung der Richtlinie würde eine
Verurteilung im bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren drohen
und deshalb sei die Vorratsdatenspeicherung in Österreich zwingend
notwendig. Gleichzeitig laufen aber laut Kainz schon 18
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, unter anderem wegen
einer fehlenden weisungsfreien Datenschutzkommission. Die Option, die
Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, wollte Funk nur vorsichtig
kommentieren. "Es ist ein riskantes Verfahren die Richtlinie nicht
umzusetzen, es ist aber auch ein nicht unriskantes Verfahren die
Richtlinie umzusetzen."
Wirtschaft übernimmt staatliche Aufgaben
Martin Prager, vom Fachverband der Unternehmensberater und
IT-Dienstleister (UBIT) in der Wirtschaftskammer, schätzte sich
glücklich, dass vom Boltzmann-Institut von Beginn an viele verschiedene
Interessensgruppen, vor allem auch Kritiker in die Diskussion mit
einbezogen wurden. "Mir gefällt der Entwurf, sofern wir gezwungen
werden ihn umzusetzen, sehr gut." Ihm ist vor allem die
Rechtssicherheit für die Unternehmen ein Anliegen. "Aus Sicht der
Wirtschaft wollen wir das absolute Minimum der Umsetzung. Warum soll
die Wirtschaft staatliche Aufgaben übernehmen und für etwas bezahlen,
dass der Staat in Auftrag gibt?" Laut Prager sind vom derzeitigen
Entwurf österreichweit 28 Internetprovider zur Vorratsdatenspeicherung
verpflichtet, da Klein- und Kleinstunternehmen von der Speicherpflicht ausgenommen sind. Bei den Telefonieanbieter wären alle betroffen.
Viele offene Fragen
Die Diskussion zeigte, viele Fragen bezüglich der
Vorratsdatenspeicherung sind offen oder unklar. Für viele die
Kernfrage: Bei welchen Straftaten dürfen die Behörden ermitteln?
Ursprünglich war die Richtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus und
organisierter Kriminalität gedacht. „Aber genau diese Personen wissen,
wie man der Überwachung entgeht", sagt Kainz. „So wie die Richtlinie
derzeit ist, kann sie auch um Straftaten erweitert werden, natürlich
immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit", so Funk.
Er gibt aber zu bedenken, dass „Sicherheitsbehörden immer
klammheimlich
versuchen solche Maßnahmen für präventive Zwecke zu verwenden."
Vorratsdatenspeicherung darf laut Entwurf "zum Zweck der Ermittlung,
Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" erfolgen. Im
Telekommunikationsgesetz können aber diese Straftaten nicht definiert
werden. Auf andere Gesetzesbereiche kann der Entwurf des
Boltzmann-Instituts nicht einwirken, da der Auftrag lediglich vom
Infrastrukturministerium stammt.
Verstoß gegen Grundrechte
Andere offene Fragen sind mögliche Verstöße gegen die Eurpäische
Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta, der Schutz von
Amts-, Berufs- und Redaktionsgeheimnissen von Ärzten, Rechtsanwälten
und Journalisten, der Opferschutz oder die Frage wie von der Ermittlung
Betroffene von den Behörden informiert werden und welche Rechtsmittel
dagegen angewandt werden können. Auf der technischen Seite bleibt vor
allem die Frage offen, für welche Daten ein Richterbeschluss gelten
würde und was von den Internet- und Telefonnetzanbieter schlussendlich
den ermittelnden Behörden übergeben müsste.
Mögliche Auswege
Eine Nichtigkeitsklage kommt für Österreich nicht in Frage, da der
Richtlinie auf EU-Ebene zugestimmt wurde. Als mögliche rechtliche
Auswege um der Vorratsdatenspeicherungen zu entgehen, wurde neben dem
Risiko eine Verurteilung Österreichs in einem
Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, unter anderem auch auf die
Entwicklungen in Deutschland und Rumänien verwiesen. Diese könnten auch
auf Österreich Auswirkungen haben. In Deutschland sei die
Zivilgesellschaft schon weiter, über 34.000 Beschwerden würden seit der
Umsetzung schon beim Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe liegen, hieße
es.
Kainz gibt sich kämpferisch: „Ich will mich nicht auf die Freunde
in Rumänien und den großen Bruder in Deutschland verlassen. Nur weil
beim aktuellen Entwurf viele gute Leute eingebunden waren, heißt das
nicht, dass wir die Umsetzung überhaupt verhindern werden." Die
Bürgerrechtler sehen unter anderem den aktuellen Pakt der
Oppositionsparteien, Zweidrittelmehrheiten im Nationalrat zu
blockieren, als Chance um der Vorratsdatenspeicherung zu entkommen.
(Michael Kremmel, derStandard.at, 26.11.2009)
Am Dienstag, 1.Dezember 2009 findet im Audi Max, der Universität
Wien ab 18:30 ein Roundtable zum Thema Vorratsdatenspeicherung statt.
Informationen gibt es auf der Homepage der Universität Wien.
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sollte in den nächsten Tagen auf der Website der "quintessenz" zu finden sein.