Netzaktivisten machen gegen Vorratsdaten-Speicherung mobil

26. November 2009, 10:20
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    v.l.n.r.: Martin Prager (UBIT Österreich),  Friedrich Kofler (Obmann der  UBIT Wien), Georg Kainz (quintessenz) und Bernd Funk (Universität Wien)

Viele Fragen zur Umsetzung sind noch unbeantwortet, sowohl technische als auch rechtliche

"Auch in Österreich wird nächstes Jahr gewählt, wenn Politiker glauben, dass ihnen die Umsetzung dieser Richtlinie Stimmen kosten wird, werden sie diese nicht umsetzen", glaubt Georg Markus Kainz von der Bürgerrechtsorganistation "quintessenz". Die Rede ist von der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Internetanbieter und Telefonnetzbetreiber zwingt, verdachtsunabhängig alle Handystandortdaten und Kommunikationsverbindungsdaten aller Bürger zu speichern. 

Die bevorstehende Umsetzung beziehungsweise die Verhinderung dieser Richtlinie war das Thema des letzten "q-talk" in diesem Jahr im vollbesetzten Raum D des Wiener Museumsquartiers. Dabei wurde vor allem etwas klar: Viele Fragen zur Umsetzung sind noch unbeantwortet, sowohl technische als auch rechtliche. Deshalb argumentierte Kainz gegen die Richtlinie: "So lange die Probleme nicht gelöst sind, darf man das Gesetz nicht erlauben."

Richtlinie als „Quadratur des Kreises"

Besonders diskutiert wurde der von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) in Auftrag gegebene Entwurf der Telekommunikationsgesetznovelle des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, der eine Mindestumsetzung der Richtlinie gewährleisten soll. Bis fünfzehnten Jänner läuft die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs, so lange sehen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung noch Chancen. Jeder kann dazu Stellung nehmen.

Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk sieht den Entwurf als "wohldurchdacht und im Interesse des Datenschutzes optimiert", glaubt aber, dass der Entwurf angesichts der komplexen rechtlichen und technischen Materie einer "Quadratur des Kreises" gleichkomme. Ein grundsätzliches Problem dabei sei auch, dass Juristen und Techniker vermehrt unterschiedliche Sprachen sprechen würden, und sich deshalb nur schwer verstehen. Als "unverzichtbaren Angelpunkt" sieht er die richterliche Entscheidung vor dem Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten durch die Behörden.

Tausche Datenschutz gegen Speicherung

Das Motto der Veranstaltung "Tausche Datenschutzkommission gegen Vorratsdatenspeicherung" bezog sich laut Kainz auf die Argumentation der heimischen Politik: Bei Nichtumsetzung der Richtlinie würde eine Verurteilung im bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren drohen und deshalb sei die Vorratsdatenspeicherung in Österreich zwingend notwendig. Gleichzeitig laufen aber laut Kainz schon 18 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, unter anderem wegen einer fehlenden weisungsfreien Datenschutzkommission. Die Option, die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, wollte Funk nur vorsichtig kommentieren. "Es ist ein riskantes Verfahren die Richtlinie nicht umzusetzen, es ist aber auch ein nicht unriskantes Verfahren die Richtlinie umzusetzen." 

Wirtschaft übernimmt staatliche Aufgaben

Martin Prager, vom Fachverband der Unternehmensberater und IT-Dienstleister (UBIT) in der Wirtschaftskammer, schätzte sich glücklich, dass vom Boltzmann-Institut von Beginn an viele verschiedene Interessensgruppen, vor allem auch Kritiker in die Diskussion mit einbezogen wurden. "Mir gefällt der Entwurf, sofern wir gezwungen werden ihn umzusetzen, sehr gut." Ihm ist vor allem die Rechtssicherheit für die Unternehmen ein Anliegen. "Aus Sicht der Wirtschaft wollen wir das absolute Minimum der Umsetzung. Warum soll die Wirtschaft staatliche Aufgaben übernehmen und für etwas bezahlen, dass der Staat in Auftrag gibt?" Laut Prager sind vom derzeitigen Entwurf österreichweit 28 Internetprovider zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, da Klein- und Kleinstunternehmen von der Speicherpflicht ausgenommen sind. Bei den Telefonieanbieter wären alle betroffen.

Viele offene Fragen

Die Diskussion zeigte, viele Fragen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sind offen oder unklar. Für viele die Kernfrage: Bei welchen Straftaten dürfen die Behörden ermitteln? Ursprünglich war die Richtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität gedacht. „Aber genau diese Personen wissen, wie man der Überwachung entgeht", sagt Kainz. „So wie die Richtlinie derzeit ist, kann sie auch um Straftaten erweitert werden, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit", so Funk.

Er gibt aber zu bedenken, dass „Sicherheitsbehörden immer klammheimlich versuchen solche Maßnahmen für präventive Zwecke zu verwenden." Vorratsdatenspeicherung darf laut Entwurf "zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" erfolgen. Im Telekommunikationsgesetz können aber diese Straftaten nicht definiert werden. Auf andere Gesetzesbereiche kann der Entwurf des Boltzmann-Instituts nicht einwirken, da der Auftrag lediglich vom Infrastrukturministerium stammt.

Verstoß gegen Grundrechte

Andere offene Fragen sind mögliche Verstöße gegen die Eurpäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta, der Schutz von Amts-, Berufs- und Redaktionsgeheimnissen von Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten, der Opferschutz oder die Frage wie von der Ermittlung Betroffene von den Behörden informiert werden und welche Rechtsmittel dagegen angewandt werden können. Auf der technischen Seite bleibt vor allem die Frage offen, für welche Daten ein Richterbeschluss gelten würde und was von den Internet- und Telefonnetzanbieter schlussendlich den ermittelnden Behörden übergeben müsste. 

Mögliche Auswege

Eine Nichtigkeitsklage kommt für Österreich nicht in Frage, da der Richtlinie auf EU-Ebene zugestimmt wurde. Als mögliche rechtliche Auswege um der Vorratsdatenspeicherungen zu entgehen, wurde neben dem Risiko eine Verurteilung Österreichs in einem Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, unter anderem auch auf die Entwicklungen in Deutschland und Rumänien verwiesen. Diese könnten auch auf Österreich Auswirkungen haben. In Deutschland sei die Zivilgesellschaft schon weiter, über 34.000 Beschwerden würden seit der Umsetzung schon beim Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe liegen, hieße es.

Kainz gibt sich kämpferisch: „Ich will mich nicht auf die Freunde in Rumänien und den großen Bruder in Deutschland verlassen. Nur weil beim aktuellen Entwurf viele gute Leute eingebunden waren, heißt das nicht, dass wir die Umsetzung überhaupt verhindern werden." Die Bürgerrechtler sehen unter anderem den aktuellen Pakt der Oppositionsparteien, Zweidrittelmehrheiten im Nationalrat zu blockieren, als Chance um der Vorratsdatenspeicherung zu entkommen. (Michael Kremmel, derStandard.at, 26.11.2009)

Am Dienstag, 1.Dezember 2009 findet im Audi Max, der Universität Wien ab 18:30 ein Roundtable zum Thema Vorratsdatenspeicherung statt. Informationen gibt es auf der Homepage der Universität Wien.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sollte in den nächsten Tagen auf der Website der "quintessenz" zu finden sein.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 37
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Pingu407
00
27.11.2009, 12:49
"Rumänisches Verfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschenrechte"

Verständlich, bei den Rumänen ist die Erinnerung eben noch frisch, bei uns liegt das ganze schon einige Jahrzehnte zurück.

Thomas Zehetbauer
 
00
27.11.2009, 09:07
http://www.piratenpartei.at/

Transparente Regierung statt Gläserne Bürger. Wenn die aktuelle Regierung etwas anderes versucht. sollte das Volk die Regierung austauschen bevor die Regierung das Volk austauscht. Den Grünen ist nach der Zustimmung zu den Netzsperren in Oberösterreich ja leider nicht mehr zu trauen.

Dirk Gently76
 
00
27.11.2009, 14:17
Austausch

Das wird bei der nächsten Wahl eh passieren, denn sie haben jetzt schon keine 2/3 Mehrheit mehr.
Hoffentlich seit dann auch ihr im Parlament.

gigngogn
 
00
27.11.2009, 08:45
Ein absurdes Gesetz, solange es anynomye Wertkarten für die Telefonie und den Datenverkehr gibt, ist der Nutzen dieses Gesetzes Null, nur die Kosten (finanzieller und rechtlicher Natur) bleiben

Arthur D Little
 
03
26.11.2009, 20:45

wäre doch mal was Neues/ Interessantes:
"bürgerlicher" Ungehorsam duch den Staat selbst gegenüber der EU durch Nichtumsetzung!
Die Chance für Österreich mal im positiven Sinn Vorreiter zu werden, Deutschland würde dann sicher gleich nachziehen und das hätte vielleicht Einfluss auf Bürgerrechtsbewegungen in den anderen EU Staaten, UK wäre dann wahrscheinlich mit dieser Problematik ziemlich isoliert ...

byron sully
01
26.11.2009, 17:51

"Auch in Österreich wird nächstes Jahr gewählt, wenn Politiker glauben, dass ihnen die Umsetzung dieser Richtlinie Stimmen kosten wird, werden sie diese nicht umsetzen"

so sehr ich den widerstand gegen die vorratsdatenspeicherung klar begrüße, aber dieses argument find ich etwas hinterfragenswert. denn die wahlen, die nächstes jahr anstehen (bundespräsidentschaft, landtag) sind nicht unbedingt jene ebenen, die mit der vorratsdatenspeicherung viel zu tun haben. das ist eher ein thema für nationalrats- und eu-wahlen, deswegen wird es in den wahlkämpfen des nächsten jahres vermutlich kaum eine entscheidende rolle spielen.

Charlie Brown
00
26.11.2009, 15:20

Ich hab jetzt mal den Gesetzesentwurf überflogen und noch ein paar Detailfragen, da für mich durch die bisherige Berichterstattung nicht ganz schlüssig ist:

§ 102a (2): Heißt das, es wird nur gespeichert wann ich eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen bekommen habe oder auch, wohin Verbindungen (außer VOIP und E-Mail, die ja explizit gespeichert werden müssen) erstellt werden? Irgendwie lese ich aus dem Gesetz nur ersteres raus? Wenn wirklich alle Verbindungen gespeichert werden sollen, wo genau steht das?

Bis zu welcher Größe muss ein Unternehmen die Daten nicht speichern? Welche Provider wären z.B. in Wien ausgenommen?

Michael Kremmel
00
26.11.2009, 16:13

ad 1) Versteckt sich in der Definition der "Verkehrsdaten" im aktuellen TKG 2003: §92 (3) 4. "Verkehrsdaten" Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden;

ad 2) Definition der Unternehmensgröße ist im Artikel verlinkt: http://ec.europa.eu/enterpris... dex_de.htm

Siehe aber auch Seite 59 im Entwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts: http://www.univie.ac.at/RI/Datenv... 202010.pdf

Charlie Brown
00
26.11.2009, 16:51

Aber die Vorratsdatenspeicherung wird doch nur in §102a definiert, oder? Dort kommen die Verkehrsdaten nicht vor, sprich sie müssen nicht vorrätig gespeichert werden?

@Unternehmensgröße: tnx.

Michael Kremmel
00
27.11.2009, 11:22

Für beide Fragen gilt: Ja. Entschuldigung für die Verwirrung mit den Verkehrsdaten.

di`Luca
02
26.11.2009, 12:54
vielleicht..

..werd ich mich jetzt doch mehr mit der thematik proxyserver beschäftigen

esgehtauchanders
02
26.11.2009, 12:49
off topic - oder auch nicht

http://winfuture.de/news,50136.html

winston_s
02
26.11.2009, 23:39
eher nicht, würde ich sagen.

Denn das gibt einen schönen Vorgeschmack darauf, wofür unsere Vorratsdaten letzten endes herhalten müssen:
http://www.zeit.de/digital/d... berwachung

Kein Mensch sieht fern
00
26.11.2009, 13:37

Wenigstens sind alle Informationen dazu streng geheim: http://www.indect-project.eu

aners
01
26.11.2009, 14:04
streng geheim?

wenn man der englischen sprache mächtig ist sollte man viele viele information auf der von ihnen gepostet webseite finden, ua. arbeiten auch ein öst. institut und firma bei der totalen überwachung mit:

X-Art Pro Division G.m.b.H. (Austria) http://www.x-art.at
Fachhochschule Technikum Wien (Austria) http://www.technikum-wien.at

Kein Mensch sieht fern
00
26.11.2009, 17:15

Und: so sieht man wenigstens, welche Schrottprojekte gefördert werden.

Kein Mensch sieht fern
00
26.11.2009, 17:14

Da ist das "nicht" abhanden gekommen.

ich glotz nicht
00
26.11.2009, 12:38

Wo bleiben denn die "Informationen wie man der totalen Überwachung entgehen kann" - so hieß das Thema der Veranstaltung, über die hier berichtet wird, und so heißt es auf der Homepage.
Ich finde keinen einzigen Hinweis darauf - was versteh ich falsch?

Mathias
 
00
26.11.2009, 13:20
Informationen wie man der totalen Überwachung entgehen kann

Diese Informationen sind vor Politikern sehr gut versteckt, die findet man nur, wenn man richtig gut suchen kann! Sonstn bringen diese Tipps dem Bürger nicht sehr viel ;-)

Fliegender_Robert
01
26.11.2009, 11:55
2006er Richtlinie

Wer ist jetzt eigentlich verantwortlich, dass Österreich dieser Richtlinie bereits 2006 zugestimmt hat?

Weil es ist doch so, dass wir 2009/10 noch immer nicht sicher sind, ob wir das wollen, und wie das wohl gegen den Datenschutz steht. Obwohl ich quintessenz hier viel Erfolg wünsche; Tatsache ist, wir haben es 2006 unterschrieben und müssen eine "Mindestumsetzung" durchführen.

Also, wer bitte hat das 2006 unterschrieben?

Herzerzog Johann
012
26.11.2009, 14:43
Vorratsdatenspeicherung:


Wolfgang Schüssel (ÖVP) stimmte im EU-Ministerat dafür.
Im EU-Parlament waren die folgenden österreichischen Abgeordneten dafür:
Ursula Stenzel (ÖVP)
Othmar Karas (ÖVP)
Agnes Schierhuber (ÖVP)
Reinhard Rack (ÖVP)
Richard Seeber (ÖVP)
Hannes Swoboda (SPÖ)
Maria Berger (SPÖ)
Harald Ettl (SPÖ)
Christa Prets (SPÖ)
Herbert Bösch (SPÖ)

Dagegen haben gestimmt:
Johannes Voggenhuber (Grüne)
Eva Lichtenberger (Grüne)
Karin Scheele (SPÖ)
Jörg Leichtfried (SPÖ)
Karin Resetarits (Liberale)
Hans-Peter Martin (Unabhängig)

Paul Rübig (ÖVP) war nicht da.
Andreas Mölzer (FPÖ) hat sich der Stimme enthalten.

Threonin
00
26.11.2009, 14:09

Bis 11. Jänner 2007 war die schwarz-orange Koalition im Amt. Allerdings ist das, soweit ich informiert bin auf dem Mist der Kommission gewachsen.

Kein Mensch sieht fern
01
26.11.2009, 12:15

Ich denke mir, möglicherweise etwas naiv, dass die Liste helfen könnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/List... sterreichs

someones
00
26.11.2009, 11:04
Hint:

es ist zwar hübsch alles zu speichern (quell und ziel ip/port und protokoll), jedoch ist die auswertung 1 monats alleine bei 1 internetanbindung nahezu nicht machbar...

also wird das nächste jahr nur datenmüll generiert und gespeichert.
und wenns dann die ersten zugriffswünsche gibt, kommt man drauf, was für n sch**ss man gemacht hat und wird es wieder abschaffen.

wie gesagt, es ist nicht auswertbar, wenn man nur genug transferiert!

also immer die Leitung auf 100% nutzen.
auch wenns sinnlose downloads sind.
je mehr datenmüll man produziert, umso schwerer und länger dauert die auswertung.
und wenn man wirklich viel transferiert, wird die auswertung sogar unmöglich!

beinstein
00
28.11.2009, 08:01
SUPER LÖSUNG..

sich selbst zumüllen um vielleicht andere auszutricksen?
statt diesem eigentor bleib dem netz lieber gleich ganz fern - dann kann dich sicher keiner auf diesem weg überwachen.

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