Verfassungsdienst: Abgeordnete dürfen Staatsanwälte gar nicht prüfen

25. November 2009, 17:14

Lienbacher: Parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft unzulässig - Ausschließlich Handhabung des Weisungsrechts der Justizministerin dürfte geprüft werden

Wien - Für Erstaunen quer durch die Fraktionen hat am Mittwoch im Untersuchungsausschuss der Chef des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, Georg Lienbacher, gesorgt. Aus seiner Sicht haben die Abgeordneten bei der Prüfung der Arbeit der Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen nämlich deutlich überschritten. Grund: Seit Anfang 2008 gelten die Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit und unterliegen damit nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle.

Seit 1. Jänner 2008 gelten die Staatsanwälte als "Organe der Gerichtsbarkeit" (Art. 90a B-VG) und (so steht es in Art. 94 der Bundesverfassung) "die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt". Daraus folgerte Lienbacher bei seiner Aussage im U-Ausschuss, dass das Parlament - das ja nur zur Kontrolle der Verwaltung, nicht aber der Gerichtsbarkeit berufen ist - auch die Arbeit der Staatsanwälte nicht durchleuchten darf. Einzige Ausnahme: Die Ausübung des Weisungsrechts der Justizministerin über die Anklagebehörden unterliegt weiterhin der parlamentarischen Kontrolle.

Aussage verweigern

Laut Lienbacher war dieser Effekt vom Gesetzgeber zwar nicht gewollt, ist aufgrund der Verkettung der einzelnen Verfassungsbestimmungen mit der neuen Strafprozessordnung aber automatisch eingetreten. "Ich weiß schon, dass keiner daran gedacht hat, dass das eine solche Konsequenz hat", so Lienbacher, aber: "Wenn man mit der Verfassung einen Dominostein umlegt, fallen gleich ein paar andere mit." Gegenüber der APA ergänzte Lienbacher, dass die im Ausschuss befragten Staatsanwälte damit aus seiner Sicht eigentlich verpflichtet gewesen wären, ihre Aussage zu verweigern.

Eigentlicher Aufhänger der Aussage Lienbachers im Ausschuss war die Frage, ob der Verfassungsschutz Abgeordnete warnen darf, wenn er - wie in der "Causa Alijew" - vermutet, sie könnten von ausländischen Geheimdiensten instrumentalisiert werden. Seine Antwort in aller Kürze: Der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, die Abgeordneten zu informieren. Eine Information auf freiwilliger Basis ist zwar möglich, allerdings nur dann, wenn die Amtsverschwiegenheit dem nicht entgegensteht. (APA)

H.Lauterpacht
00
1.12.2009, 19:13
Die Staatsanwälte sind überwiegend im Bereich der Justizverwaltung tätig


Die Staatsanwälte sind überwiegend im Bereich der Justizverwaltung tätig, die der weit verstandenen Staatsgewalt Gerichtsbarkeit angegliedert ist. Es handelt sich um Verwaltung, die der Kontrolle von Parlament, Rechnungshof und Volksanwaltschaft unterliegt. Nur hinsichtlich des Rechtsschutzes für den einzelnen werden sie neuerdings von den Gerichten überprüft, die insofern ja eigentlich als Verwaltungsgerichte tätig sind. Nur dort besteht keine Befugnis von Parlament, Rechnungshof und Volksanwaltschaft.

Horstl Schorschl
00
26.11.2009, 10:32
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

Ist wohl egal, denn in der Ö Politik scheinen Konsequenzen ohnehin abgeschafft zu sein.

bafe
00
25.11.2009, 19:54
Der grüne Jusitzsprecher hat das bereits aufgeklärt

Der grüne Jusitzsprecher hat das bereits aufgeklärt
http://bit.ly/7KUyGb

Im A-Geigenlandl 69
01
25.11.2009, 19:49
magic legal show nach der art eines hellsehers, gedankenlesers und wortverdrehers

der gefälligkeitsgutachter der regierung erklärt dem staunenden gesetzgeber, was dieser wollte, obwohl er das so nie wollte.

ohne es beabsichtigt zu haben, hätte das parlament seine selbstentmachtung beschlossen.

eine magic legal show nach der art eines hellsehers, gedankenlesers und wortverdrehers

dass missbräuche in der staatsanwaltschaft demokratisch nicht mehr kontrollierbar sein sollen, ist zweifelsohne eine wunschvorstellung aller notorischen aktenvernebler. da darf eine absicherung durch eine magische verfassungsverdrehungs-zaubershow nicht fehlen.

wenn schon ein minister verschont werden konnte, dann muss das doch noch bei mindestens dutzend ministern gelingen. wäre doch gelacht. wir sind ja noch immer in österreich!

/. nerd
 
00
25.11.2009, 18:04
"Die Anklagebehörde untersteht dem ÖVP-Parteivorstand. Das Recht der Legislative, Strafgesetze zu beschließen und deren Ausführung zu überwachen, ist Makulatur"

Wenn man es so direkt in die Verfassung geschrieben hätte, wäre die Optik nicht so gut gewesen.
"Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit" war also das Trojanische Pferd, das die Geistesriesen Berger und Gusenbauer freudig in Empfang genommen haben.

pro archiv
00
25.11.2009, 17:52
ein verfassungsrechtliches rätsel

und wie erklärt herr lienbacher - vp-nahe? - die so praktische weisungsgebundenheit der ex definitione weisungsungebundenen "organe der gerichtsbarkeit"?

DER-STANDARD-JURIST
01
25.11.2009, 18:06
das ist nicht richtig

selbstverständlich sind staatsanwälte weisungsgebundene organe der gerichtsbarkeit. dies ist seit der novelle unbestritten.

das subjektiv öffentliche recht auf ein "unabhängiges gericht" wird dadurch auch nicht beeinträchtigt.

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