AK fordert mehr Datenschutz für Telefon- und InternetkundInnen

25. November 2009, 09:47
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    foto: apa/dpa/jens büttner

Entwurf beschränkt sich auf Mindestumsetzung der problematischen EU-Richtlinie

Mehr Schutz für Telefon- und InternetkundInnen verlangt die Arbeiterkammer (AK) im Telekomgesetz, mit dem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird. Die AK begrüßt, dass das Infrastrukturministerium bloß eine Mindestumsetzung mit wichtigen Rechtsschutzgarantien festschreibt. Erforderlich ist ein zusätzlicher Schutz vor einer leichtfertigen, überschießenden Überwachung von Telefon- und InternetkundInnen, etwa über IP Adressen oder Handystandortdaten.

Grundsätzliche Bedenken

Denn ganz grundsätzliche Bedenken am Eingriff in die Privatsphäre durch die EU-Richtlinie bleiben laut AK bestehen. "Der Durchschnittskonsument wird durchleuchtet, der Kriminelle findet problemlos Schlupflöcher" befürchtet AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "In der Praxis wird die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung millionenfacher KundInnendaten für Zwecke der Strafverfolgung dazu führen, dass die DurchschnittskonsumentInnen unnötig erfasst werden. Die eigentlichen Zielpersonen - wie kriminelle Organisationen - wissen sich dagegen leicht einer Datenerfassung zu entziehen, etwa durch Wertkarten oder Ausweichen auf nicht-europäische Serverstandorte", konkretisiert Zimmer.

Institut für Menschenrechte

Als positiv bewertet die AK, dass das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte vom Infrastrukturministerium in die Ausarbeitung des Entwurfs eingebunden wurde und nun eine Mindestumsetzung mit wichtigen Rechtsschutzgarantien in Begutachtung geht. Aber grundsätzliche Bedenken werden damit nicht völlig ausgeräumt. So eignet sich etwa der große Datenvorrat kaum zur Terrorismusbekämpfung, aber es wird massiv in die Privatsphäre der Kunden eingegriffen, z.B. dann wenn aus Verkehrsdaten auch auf Kommunikationsinhalte geschlossen werden können, etwa Anrufe bei der Aidshilfe.

Forderungskatalog

Um Telefon- und InternetkundInnen besser zu schützen, fordert die AK zusätzlich im Telekomgesetz und der Strafprozessordnung:

+ Es muss genau vorgegeben werden, wie lange Verkehrsdaten für Verrechnungszwecke von den Dienstebetreibern maximal gespeichert werden dürfen, bevor die Daten als Vorratsdaten weiterverarbeitet werden.

+ Gleichzeitig muss in der Strafprozessordnung klar definiert werden, was schwere Straftaten sind, die einen Zugriff auf Vorratsdaten erlauben (bevorzugt wird eine Strafdrohung von mehr als fünf Jahre, keinesfalls aber weniger als drei Jahre).

+ Es darf keinen Zugriff auf Vorratsdaten bei behaupteter Verletzung geistigen Eigentums geben oder bei bloßer Abwehr von Gefahren, etwa bezüglich IP-Adresse - einzige Ausnahme: Standortdaten im lebensbedrohlichen Notfall.

+ Nötig sind zusätzliche Ressourcen für die Aufsicht durch die Datenschutzkommission.

+ Es muss gewährleistet sein, dass Betroffene von Datenabfragen automatisch verpflichtend informiert werden (zum Beispiel laut Strafprozessordnung, spätestens so bald die Ermittlungen beendet sind).

+ Bei rechtswidrigen Abfragen sollen Betroffene ideelle Schadenersatzansprüche haben.(red)

chrisd7
03
25.11.2009, 21:08
Aktionen

Wer Interesse daran hat, sich gegen die Umsetzung der EU Richtlinie zu stellen, hat mehrere Möglichkeiten.

Viele Informationen zum Thema Vorratsdatenspeicherung findet man etwa in der Facebook Gruppe "STOP VORRATSDATENSPEICHERUNG !" (http://bit.ly/5rikQF). Wer keinen Facebook Account hat, kann sich bei unseren deutschen Freunden einlesen (Arbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung: http://bit.ly/8GlN1P).

Organisationen in Österreich, die sich aktiv gegen die VDS stellen sind zB http://www.quintessenz.at/, Bürgerinitiative http://www.freiheit-statt-angst.org/ und http://www.akvorrat.at/ (Roundtable am 01.12., 18:30 Uhr in Wien/AudiMax).

Falls wer Aktionen in Linz plant, bitte bei mir melden (Email). Wir sollten raus auf die Straße.

problemguru
00
26.11.2009, 16:02
der mail-server...

schmeißt die mails zurück....
egal - wann ist die demo und wo???

ü-strichal
00
25.11.2009, 13:10

warum steht dieser für die allgemeinheit wichtiger artikel nur wenige stunden auf der ersten seite ... und ein nutzloser twitter-beitrag über einen tag ???

abau
00
25.11.2009, 14:05
Warum? Weil man die Tragweite dieses Themas

entweder nicht erkennen will oder nicht erkennen kann.

Leider.

ü-strichal
01
25.11.2009, 12:35
" ... muss in der Strafprozessordnung klar definiert werden, was schwere Straftaten sind ... "

für mich sind schwere straftaten immer noch z.b. schwerer raub und mord ...

aber wie bei der aufklärung die vorratsdatenspeicherung helfen soll, ist mir immer noch ein rätsel ...

für mich der eindeutige beweis, dass es sich dabei nur um bespitzelung, überwachung und erzeugung von angst geht ... und das ganze wird in zukunft mit acta und indect noch weiter verschärft werden.

und sind die daten mal in der gesamten eu gesammelt, wird garantiert nicht mehr das jenige land darüber bestimmen dürfen was mit den daten geschehen soll und wer drauf zugriff hat ... das ganze wird dann einfach von der eu beschlossen, dass die usa uneingeschränkten zugriff darauf haben darf ... siehe swift

abau
01
25.11.2009, 12:06
Die Vorratsdatenspeicherung wurde mit dem "Argument"

begründet, dass damit gegen "Terroristen" vorgegangen werden soll.

"[...] weil deklarierter und über die Medien immer wieder transportierter Zweck der Richtlinie tatsächlich die Terrorbekämpfung war [...]"
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell96a.htm

Das ist anscheinend gar nicht mehr Thema. War es auch nie. Es geht und ging von Anfang an um Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung.

Denn: Das [bitte einsetzen] kann doch kein rechtsfreier Raum sein!

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