Streit um Wahlgesetz gefährdet Wahlen im Jänner - Analyse
Bagdad/Wien - Im Irak wird es immer wahrscheinlicher, dass die Parlamentswahlen nicht in der von der Verfassung gesetzten Frist abgehalten werden können. Allen Bemühungen zum Trotz, das dem Irak nach 2003 aufgestülpte ethnisch-konfessionelle Schema zu überwinden, sind die Bruchlinien zwischen den Gruppen beim Streit über das Wahlgesetz wieder voll aufgebrochen.
Nach wochenlangem Ringen verabschiedete das Parlament, dessen Legislaturperiode Ende Jänner ausläuft, am 8. November ein Wahlgesetz, gerade noch rechtzeitig, um der Wahlkommission die Organisation der Parlamentswahlen bis 23. Jänner zu ermöglichen (gleich danach beginnen schiitische Feiertage). Der sunnitische Vizepräsident Tarik al-Hashimi legte jedoch ein Veto ein: Die zwei Millionen irakischer Auslandsflüchtlinge - unter denen die Sunniten überrepräsentiert sind - seien im neuen Parlament nicht adäquat vertreten.
Das von Schiiten und Kurden dominierte Parlament setzte sich jedoch nicht etwa mit den Forderungen Hashimis auseinander, sondern mit der Frage, ob dessen Veto abgeschmettert werden kann. Am Montag schickte es das Gesetz an die Präsidentschaft zurück - pikanterweise mit Änderungen, die die Repräsentation der Sunniten eher noch verschlechtern.
Denn die Kurdische Regionalregierung in Erbil hatte beklagt, die Kurden hätten prinzipiell zu wenig Sitze in Bagdad, und drohte mit Boykott. Die Mandate wurden nun neu berechnet, indem zu den Wählerlisten von 2005 ein Bevölkerungswachstum von 2,8 Prozent angenommen wird. Die Listen von 2005 sind jedoch für die Sunniten besonders ungünstig.
Am Dienstag zweifelte deshalb niemand daran, dass Hashimi das Gesetz ein zweites Mal ablehnen würde. Politische Wirren könnten die zuletzt eher wieder sensible Sicherheitssituation verschlechtern - was auch den Abzug der US-Kampftruppen bis Mitte 2010 gefährden könnte. (Gudrun Harrer/DER STANDARD, Printausgabe, 25.11.2009)