Suizidgefährdeter mit Waffe

Für Polizei "ein klarer Notwehrfall"

23. November 2009, 19:22
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    foto: apa/herbert p. oczeret

    Tatort Neilreichgasse in Wien-Favoriten. Die Polizisten waren angerückt, um einen Suizid zu verhindern. Doch der Betroffene drohte mit einer Waffe, ein Beamter schoss.

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    foto: apa/herbert p. oczeret

    Die täuschend echt wirkende Pistole, die der 31-Jährige auf einen Polizisten richtete.

Das Büro für Interne Angelegenheiten soll unter anderem klären, ob es nicht möglich gewesen wäre, dem Suizidgefährdeten die Pistole abzunehmen

Wien - Der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer spricht von einem "klaren Notwehrfall". Er war zwar bei den tödlichen Schüssen auf einen suizidgefährdeten Mann, der mit einer Schusswaffe gedroht haben soll, nicht dabei, doch die bisher gesammelte Fakten ergäben keinen Zweifel. Zur Sicherheit wurde jedenfalls das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) mit der genauen Rekonstruktion dessen beschäftigt, was sich am Sonntag in einer Wohnung in der Neilreichgasse in Wien-Favoriten abgespielt hat.

Wie berichtet, hatte die Polizei einen Notruf von einer Frau erhalten. Ihr 31-jähriger Freund habe gerade angerufen und angekündigt, Selbstmord zu begehen, auch ein Schuss sei zu hören gewesen. Die Frau befand sich gerade im Burgenland und wusste nicht, von wo aus der Freund angerufen habe. Eine Stunde später war sie bereits wieder in der Bundeshauptstadt und fuhr gemeinsam mit zwei Polizisten zu ihrer Wohnung, deren Schlüssel der Freund hatte. Er war tatsächlich da, sperrte aber erst nach einigem Zögern die Tür auf.

Daraufhin habe der Mann einen ruhigen Eindruck gemacht, betonte am Montag ein Polizeisprecher. Doch als einer der Beamten vor der Tür telefonisch den Amtsarzt anforderte, soll der Mann drinnen plötzlich eine Pistole auf den zweiten Beamten gerichtet haben. Letzterer zog, nicht wissend, dass es sich bei der täuschend echt aussehenden Waffe nur um eine Gaspistole handelte, seine Dienstpistole und schoss zweimal. Der Mann starb noch in der Wohnung.

Seine Freundin ist eine wichtige Zeugin, sie konnte aber vorerst nicht einvernommen werden, weil sie einen Schock erlitten hat. Auch der Polizist, der geschossen hat, befindet sich in psychologischer Betreuung. Das BIA soll unter anderem herausfinden, ob es möglich gewesen wäre, dem Mann die Schreckschusspistole schon vorher abzunehmen.

Waffengebrauchsgesetz

Der Gebrauch der Dienstwaffe ist im Waffengebrauchsgesetz genau geregelt. Wer sein Leben oder das von anderen verteidigt, handelt in Notwehr. Rechtswidrig ist das, wenn die Abwehr nicht notwendig oder gerechtfertigt beziehungsweise die Beeinträchtigung des Angreifers unangemessen ist. Exekutivbeamte müssen binnen Sekunden entscheiden, ob sie zur Schusswaffe oder zu sogenannten gelinderen Mitteln wie Pfefferspray greifen sollen oder vielleicht auch der Einsatz von Körperkraft ausreicht.

Auch im Fall des Kremser Polizeieinsatzes, bei dem im August ein 14-jähriger mutmaßlicher Einbrecher erschossen worden war, wird der Schusswaffengebrauch geprüft. Der angeschossene, 17-jährige Freund des Opfers steht am Mittwoch wegen Einbruchs vor Gericht. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 24.11.2009)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1283
parapente
11
27.11.2009, 09:29
Natürlich hätte der Polizist,

sobald er in einen fremden Lauf sieht, sofort mit einem Deeskulationsgespräch beginnen sollen. Anschliessend müsste er dem Bewaffneten einen "Wohlfühltee" servieren und ihm die Beichte abnehmen!
Anschliessend umarmen und küssen sich alle Beteiligten - und gehen friedlich nach Hause.
Sarkasmus out.

sarah9011
10
28.11.2009, 12:21

jetzt wird es schon mühsam....aber anscheinend versteht man nur das, was man verstehen will.
solche gespräche beginnt man nicht erst wenn man den lauf einer waffe vor der nase hat, sondern wenn man weiss od. vermuten muss, dass sich in der wohnung jemand mit einer waffe befindet. das jemand der sich umbringen will nicht rational denkt...naja das sollte man doch irgendwie nachvollziehen könne.

Erwin Wolfram
10
26.11.2009, 02:00

tja terrorregime haben interessante methoden sich zu legitimieren... wenn jemand traurig ist und ich umbringen will, dann hat er sicher einige anliegen fuer die polizei zuerst anzuzeigen, allerdings dauert der nachweis ca 100x so lange als das boese zu tun - ich schicks immer per brief und weise darauf hin, dass es nicht meine aufgabe sein kann nachzuweisen wie korrupt die beamten sind, das kostet meine arbeitszeit.

derPolizist
14
27.11.2009, 00:37

und wie lautet ihr Leiden?

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
25.11.2009, 23:00
wo nur

ist ein grossteil meiner postings hin??

warumnurwarum
01
25.11.2009, 12:29
kein Gaspistolentest ?

Vilimsky vor !
Stellen Sie sich in den Dienst der guten Sache.
Finden Sie heraus wie un- oder gefährlich eine Gaspistole ist.

Kaiser Franz Joseph
11
25.11.2009, 12:12
...

...ehrlich gesagt möchte ich nicht annähernd in die situation geraten, aber ich bin auch kein polizist.
ich denke 2 schüsse in die brust bzw. schultergegend sind nicht notwendig...
aber naja!

derPolizist
00
27.11.2009, 00:38

und was wäre dann, im Angesicht einer verm. Schusswaffe notwendig?

Orakel1
00
25.11.2009, 10:37
An den User RoJo:

Ihnen ist schon klar, dass Sie von jedem Gericht der Welt als Gutachter abgelehnt würden, aufgrund Ihres Ex-Berufes als Polizist. Wegen Befangenheit.

suboptimal
 
00
25.11.2009, 19:31
der Roja

wird das hier aber nicht finden. Den habe ich mir auch schon mal eingetreten .... :-)

sarah9011
53
25.11.2009, 09:14

eigentlich beängstigend zwei polizisten zu schicken die anscheinend für einen solchen einsatz nicht ausgebildet sind.

Zaubersalz
11
25.11.2009, 10:47
Wen rufen denn Sie an...

...wenn Ihr Lebensgefährte durchdreht? Die Pro7-Nanny? Die Baumgartner-Höhe? Klar rufe ich die Polizei - wie sich herausstellt, eine richtige Entscheidung, weil wie hätte sich der Notarzt oder Psychiater gewehrt?

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
25.11.2009, 19:04
besser nicht,

die tödlichen folgen sind ihnen wohl entgangen...oder plädieren sie für die todesstrafe (mit unrechtstaatlichem u. sehr kurzem prozess) statt einer regulären intervention bzw. scheidung?

Orakel1
00
25.11.2009, 10:44
Sie sprechen ein Kardinnalproblem an:

Wie soll z.B. ein Landgendarm, der seine Pistole einmal im Jahr beim Putzen in der Hand hat, mental in der Lage sein, angemessen und überlegt in einer schwer übersehbaren Realität reagieren? Unmöglich! Und dann wären wir bei der Ausbildung angelangt und denen die diese Programme entwerfen.....

Zugegeben überspitzt formuliert.

Otto der Bauer
 
00
25.11.2009, 15:35
gut ... dann schicken wir in zukunft den wirtn, den fleischhauer, oder den bürgermeister zu solchen fällen.

pascale
00
26.11.2009, 11:10
Oder unser Bundesheer mit einer Nebelgranate....

Orakel1
11
25.11.2009, 18:29
Solche hörigen Staatsbürger mit einem unabänderlichen ....

..Glauben an die Richtigkeit von dem, was von oben kommt, braucht der Staat. Darum kommen wir auch nicht weiter, sondern tanzen um uns selbst. Wobei wir selbst das "goldene Kalb" sind.

Otto der Bauer
 
11
25.11.2009, 09:50
wieso?

sie haben im konkreten fall - zumindest nach dem was man den medien entnehmen kann - richtig agiert und reagiert?

sarah9011
00
25.11.2009, 11:45

es geht mir persönlich nicht darum, dass die polizei schiesst wenn man ihnen eine waffe unter die nase hält und natürlich kann ein polizist in einer ausnahmesituation warscheinlich nicht in sekunden erkennen um welche waffe es sich handelt
ich finde die aktion von beginn an eigenartig.
anscheinend wussten sie, dass es möglicherweise eine schusswaffe gibt und zum anderen haben wir in österreich keine sogenannte verhandlungsgruppe od. wie immer man das nennen möchte die speziell auf solche einsätze geschult ist??
wenn ein vermittler dabei gewesen wäre hätte es auch anders ausgehen können.

Der Ätzer
00
25.11.2009, 11:14
Sie meinen, der eine der den andern Polizisten ungedeckt alleine ließ war korrekt?

Warum?

Karl Buschina
33
24.11.2009, 17:49
Nach Meinung vieler Irrer hier.,.

darf ein Polizist erst schießen wenn er aus dem auf ihn gerichteten Lauf eine Kugel hervorkriechen sieht.

Der Ätzer
20
25.11.2009, 11:15
Ziehe nie gegen eine gezogene Pistole - das ist ein Grundsatz - es muß also anders gewesen sein, oder der Mann handelte falsch!

Jan Sommer
00
25.11.2009, 19:26
Falsch - das wird sogar für und von Spezialisten


ausgebildet.

Gut trainiert und wissend was man tut, kann man schneller ziehen und abdrücken als der - meist auch überhaupt auch noch untrainierte - kriminelle Gegenüber das Geschehen registrieren und reagieren kann.

Funktioniert nur bei ständigem Training und kurzen Distanzen, aber dann verblüffend gut.
js

Tompkins, Mr. Tompkins
 
00
25.11.2009, 17:36
Wer sagt, ...

... daß die Waffe schon gezogen war. Der Typ nimmt die Waffe aus der Schublade - vielleicht wurde er nach einem Ausweis gefragt, den er vorgab, dort zu haben - und der Polizist war schneller. Es gibt so viele Möglichkeiten - aber wir wissen ja, wie es war, der Polizist hat einfach nur drauf gewartet, jemanden umlegen zu können. Richtig?!

Tompkins, Mr. Tompkins
 
12
24.11.2009, 21:43
Na ja, ...

... seien Sie mal nicht so streng. Es gibt ja schon auch die, die der Meinung sind, er darf ziehen. Aber dann soll er doch bitte in dieser lebensbedrohenden Streßsituation so ein ruhiges Händchen bewahren, daß er ihm nur die Waffe aus der Hand schießt. Sie müssen verstehen, lauter Experten und kleine James Bonds hier. ;-)

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