Journalisten, Paparazzi - und der FPÖ-ler Martin Graf

Irene Brickner, 22. November 2009, 13:08

Ein geplanter Antipaparazziparagraf könnte, so er nicht präzise ausformuliert wird, die Pressefreiheit einschränken

Journalismus - oder was sich alles dafür hält - kann unwürdige Formen annehmen. Etwa, wenn - wie vom Fall Amstetten her noch in aufdringlicher Erinnerung - Fotografen wie Christbaumkugeln in Alleebäumen hängen, um das Bild eines der Opfer jahrzehntelanger Kellergefangenschaft bei Vater und Großvater Josef F. zu ergattern. Um die Verbrechensopfer „abzuschießen", wie es im dazugehörigen Insiderjargon auf dem Boulevard dann so schön heißt.


Dieser Praxis soll in Österreich künftig Einhalt geboten werden. Durch eine Gesetzesnovelle, die Fotografen und Personen, die solche Bilder in Umlauf bringen, wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" unter Strafe stellen. Paragraf 120a des Strafgesetzbuches soll Paparazzi und Co. mit bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis bedrohen. Die Frage ist nur, ob dadurch nicht auch ganz normale Pressefotografen in die Bredouille kommen können, die in Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewisse Zähigkeit an den Tag legen. 


Etwa, indem sie von der Pressetribüne im Nationalrat aus stundenlang bestimmte Abgeordnete ins Visier nehmen. Zum Beispiel den FPÖ-Mann Martin Graf, der als rechter Recke und gleichzeitig dritter Nationalratspräsident bekanntlich nicht unumstritten ist. Dies hatte und hat weiterhin ein gesteigertes Interesse an fotografischer Dokumentation seiner Reaktionen bei bestimmten Parlamentssitzungen zu - für ihn vermutlich - Aufregerthemen zur Folge. Zum Beispiel vergangenes Frühjahr, als es ums so genannte Bleiberecht ging. Grafs damalige Proteste - er fühle sich beobachtet und dadurch gestört und ersuche, den oder die Fotografen des Hohen Hauses zu verweisen - waren nicht zu überhören.


Nun ist zwar eine Parlamentssitzung, der man als Abgeordneter beiwohnt, sicher kein "höchstpersönlicher Lebensbereich". Aber: Gilt das bitte auch noch, wenn ein Abgeordneter per Teleobjektiv bei intimen Verrichtungen wie - zum Beispiel - Nasenbohren abgebildet wird? Immerhin soll Paragraf 120a StGB ja die „Absicht, einen anderen bloßzustellen" bestrafen.
Kurz und gut: Was im Fall des „Abschießens" wehrloser Verbrechensopfer (oder anderer Privatmenschen, die der Journaille in intimen Situationen abbildungswürdig erscheinen) eindeutig zu weit geht, könnte im Fall politischer Prominenz in eine ganz andere Richtung weisen. In eine, die mit der Pressefreiheit kollidiert. Bei weiteren Diskussionen um den geplanten, neuen Paragrafen (dessen Formulierung aufgrund bisheriger Proteste dankenswerterweise bereits präzisiert wurde) sollte das unbedingt im Auge behalten werden.

Irene.Brickner@derStandard.at

Kommentar posten
15 Postings
dieBestatter - bösartigste Version
00
28.11.2009, 09:23
komisch, dabei hat strachewatch noch gar nicht begonnen

ab 1.1.2010 near you

schau, schau
11
27.11.2009, 22:23
wow

wahrlich beeindruckender artikel.

gibts keinen chefredakteur mehr, der sich sowas durchliest, bevors veröffentlicht wird?

dieBestatter - bösartigste Version
10
28.11.2009, 09:23

manche artikel brauchen keine kontrolle, weil sie so gut sind

Der Ferdl
00
23.11.2009, 12:18
Mir ist das schleierhaft.

Wie kann eine Gesetzgebung die Pressefotografen unter Druck setzen die damit durchwegs als weisungsabhängige freie Mitarbeiter ohne Kriminalisierung bereits halbert am Hungertuch nagen.
Wie wärs damit die Chefredakteure, die Bockmist bestellen zu verklagen?



Und bleibts ma mit Medlungen wie: "hätt da Paparazzi was anderes gelernt" vom Leib.

Mirstetta Toni
00
21.12.2009, 20:03

hätt da Paparazzi was anderes gelernt ;-)

AlBundyFan
 
00
23.11.2009, 07:54
dämliche argumentation

um ein gesetz abzuwürgen nimmt man einen in der linken szene verhassten menschen als beispiel um gegen das gesetz zu argumentieren...warum wählt man gerade graf als beispiel aus der mit dem gesetz nicht mehr zu tun hat als jeder andere parlamentsabgeordnete?

außerdem ist es ein unterscheid ob jmd. während der ausführung seines berufes (zb. hier:politiker im nationalrat) oder daheim im eigenen garten privat gefilmt wird-1.muss erlaubt sein - 2. muss verboten sein mit strafe wie hier auch gefordert.

Marlon62
00
23.11.2009, 11:53
graf als beispiel aus der mit dem gesetz nicht mehr zu tun hat als jeder andere parlamentsabgeordnete

Mit dem Gesetz hat er nichts zu tun, nicht einmal am Hut. Immerhin hat er schon einige male eine Extrmgratwanderung am Rande des Erlaubten in Bezug auf Wiederbetätigung unternommen.

sophrosynä
26
22.11.2009, 18:16

Photographen sind die ärgsten Terroristen und Folterknechte, egal ob im privaten oder im offiziellen Bereich, egal ob Hobbyfotografen oder professionelle Knipser. ich empfinde es immer als Qual und es muss der blanke Horror sein, den ganzen Tag im Hinterkopf haben zu müssen, dass man grad fotografiert wird, dass jede Bewegung potenziell aufgenommen und veröffentlicht werden könnte...

cHL
00
23.11.2009, 09:40

nanana, die terroristen sind immer noch wir, da wir diese fotos ansehen und damit die verlage unterstützen die diese fotografen bezahlen.

aber man kann sich auch einreden dass die fotografen ganz allein daran schuld sind.
genauso wie das fernsehen und nicht die selbstbestimmung, oder gewalttätige computerspiele und nicht die erziehungsfaulen eltern.

aber die lüge lebt sich halt leichter...

Mirstetta Toni
00
21.12.2009, 20:04

wenn ihnen die fotos auf jeder seite entgegenlachen, müssen sie diese zwangsläufig sehen.

oder haben sie da einen zirkustrick auf lager?

w.p. r
18
22.11.2009, 17:48
Ich fass es nicht


und sowas in einer angeblichen Qualitätszeitung ...

Kevin Pospisil
210
22.11.2009, 15:11

Was für ein Schmarrn...

saoTan
14
22.11.2009, 14:18
Dieser Artikel liest sich ja wie ein Lob auf jene tapferen

...Photographen, die beispielsweise stundenlang im Parlament eine Person ins Visier nehmen, um ein paar diffamierende Aufnahmen zu machen.

So wenig ich Herrn Graf ausstehen kann, noch weniger kann ich mich mit einer solchen Einstellung zur Pressephotographie anfreunden. Jeder, der schon mal auf einem Photo schrecklich zu sehen war (halboffener Mund, geschlossene Augen), wird verstehen, wie unangenehm es sein kann, wenn man just zum falschen Zeitpunkt abgelichtet wird. Und daran, zu welchen Themen der Herr Graf nasebohrt, sich im Schritt kratzt oder aufgebracht herumfuchtelt besteht mMn wirklich kein besonderes öffentliches Interesse.

Sorry, aber dieser Artikel liest sich voreingenommen.

Jiri Bodkan
32
22.11.2009, 18:17

sie habe von journalismus nichteinmal so viel ahnung, dass sie einen

blog=meinung von einem

artikel=unvoreingenommen

unterscheiden können. dementsprechend der wert des restlichen postings.

Le'Mac
01
22.11.2009, 13:32

na ich weiß nicht... ihr mit euren graf-vergleichen... schon mal von personen des öffentlichen lebens gehört?

http://de.wikipedia.org/wiki/Pers... hen_Lebens

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.