Ein geplanter Antipaparazziparagraf könnte, so er nicht präzise ausformuliert wird, die Pressefreiheit einschränken
Journalismus - oder was sich alles dafür hält - kann unwürdige Formen annehmen. Etwa, wenn - wie vom Fall Amstetten her noch in aufdringlicher Erinnerung - Fotografen wie Christbaumkugeln in Alleebäumen hängen, um das Bild eines der Opfer jahrzehntelanger Kellergefangenschaft bei Vater und Großvater Josef F. zu ergattern. Um die Verbrechensopfer „abzuschießen", wie es im dazugehörigen Insiderjargon auf dem Boulevard dann so schön heißt.
Dieser Praxis soll in Österreich künftig Einhalt geboten werden. Durch eine Gesetzesnovelle, die Fotografen und Personen, die solche Bilder in Umlauf bringen, wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" unter Strafe stellen. Paragraf 120a des Strafgesetzbuches soll Paparazzi und Co. mit bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis bedrohen. Die Frage ist nur, ob dadurch nicht auch ganz normale Pressefotografen in die Bredouille kommen können, die in Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewisse Zähigkeit an den Tag legen.
Etwa, indem sie von der Pressetribüne im Nationalrat aus stundenlang bestimmte Abgeordnete ins Visier nehmen. Zum Beispiel den FPÖ-Mann Martin Graf, der als rechter Recke und gleichzeitig dritter Nationalratspräsident bekanntlich nicht unumstritten ist. Dies hatte und hat weiterhin ein gesteigertes Interesse an fotografischer Dokumentation seiner Reaktionen bei bestimmten Parlamentssitzungen zu - für ihn vermutlich - Aufregerthemen zur Folge. Zum Beispiel vergangenes Frühjahr, als es ums so genannte Bleiberecht ging. Grafs damalige Proteste - er fühle sich beobachtet und dadurch gestört und ersuche, den oder die Fotografen des Hohen Hauses zu verweisen - waren nicht zu überhören.
Nun ist zwar eine Parlamentssitzung, der man als Abgeordneter beiwohnt, sicher kein "höchstpersönlicher Lebensbereich". Aber: Gilt das bitte auch noch, wenn ein Abgeordneter per Teleobjektiv bei intimen Verrichtungen wie - zum Beispiel - Nasenbohren abgebildet wird? Immerhin soll Paragraf 120a StGB ja die „Absicht, einen anderen bloßzustellen" bestrafen.
Kurz und gut: Was im Fall des „Abschießens" wehrloser Verbrechensopfer (oder anderer Privatmenschen, die der Journaille in intimen Situationen abbildungswürdig erscheinen) eindeutig zu weit geht, könnte im Fall politischer Prominenz in eine ganz andere Richtung weisen. In eine, die mit der Pressefreiheit kollidiert. Bei weiteren Diskussionen um den geplanten, neuen Paragrafen (dessen Formulierung aufgrund bisheriger Proteste dankenswerterweise bereits präzisiert wurde) sollte das unbedingt im Auge behalten werden.
Irene.Brickner@derStandard.at