Polizisten droht Verfahren wegen Vorsatzdelikts

21. November 2009, 13:28

Ermittlungen abgeschlossen - Beamter könnte wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt werden

Korneuburg/Krems - Im Zusammenhang mit dem in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt erschossenen Florian P. (14) hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Ermittlungen gegen die beiden Polizeibeamten abgeschlossen. Der Vorhabensbericht, in dem entweder die Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerhebung vorgeschlagen wird, wird in der kommenden Woche der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien übermittelt. Das gab Karl Schober, der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Freitag bekannt.

Die Anklagebehörde hatte gegen die Beamten - eine Frau und ein Mann - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Sie hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher und seinen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert. Die Schilderung, die der Polizist zum Tathergang zu Protokoll gab, stimmte nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein: Während der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, behauptete, im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Metern fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.

Der Vorhabensbericht, der vermutlich den Entwurf eines Strafantrags enthalten dürfte, in dem jedenfalls dem Beamten ein Vorsatzdelikt - etwa Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - zum Vorwurf gemacht werden könnte, muss von der OStA und in weiterer Folge noch vom Justizministerium abgesegnet werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird im Landesgericht Korneuburg und nicht im örtlich an sich zuständigen Landesgericht Krems verhandelt, um jedwedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen.

Nochmalige Einvernahme

Der Polizist, der Florian P. erschossen hat, ist am vergangenen Montag noch einmal von der zuständigen Staatsanwältin Magdalena Eichinger zu den Widersprüchen zu den vorliegenden schriftlichen Gutachten vernommen worden. Er soll dem Vernehmen nach im Wesentlichen bei seinen bisherigen Angaben geblieben sein, zugleich aber betont haben, dass diese seiner Erinnerung entsprechen, er sich aber - was etwa die Entfernung betrifft - irren könne.

Was seine ursprüngliche Aussage, er hätte im Stehen auf Florian P. geschossen, betrifft, relativierte der Beamte diese insofern, als er nun darlegte, er wäre im Begriff gewesen, sich hinzuknien, als er von einem seitlichen Geräusch abgelenkt wurde. In welcher genauen Position er sich befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hält es für nicht nötig, die Sachverständigen noch einmal mit diesen Angaben zu konfrontieren. "Aus unserer Sicht ist es derzeit nicht mehr erforderlich, ergänzende Gutachten einzuholen", meinte Behördenleiter Karl Schober.

Notwehr-Argument

Die Polizisten rechtfertigen ihren Waffengebrauch im Kremser Supermarkt mit einer angeblichen Notwehrsituation. Sie seien im Dunkeln von zwei vermummten, mit einer Gartenharke bzw. einem Schraubenzieher bewaffneten Gestalten angesprungen worden. Darauf hätte der Beamte einen Warnschuss abgegeben, während seine Kollegin dem 17-Jährigen in den Oberschenkel schoss.

Florian P. gelang es, in den beleuchteten Verkaufsraum zu laufen, wo er sich hinter einer Palette mit Getränken versteckte. Als ihn der Polizist aufspürte, lag für den Beamten weiter eine gefährliche Situation vor - das hat er jedenfalls mehrfach betont. Der Vermummte sei nicht geflüchtet, er habe außerdem dessen Hände nicht gesehen, was es aus Sicht des Polizisten rechtfertigte, neuerlich abzudrücken.

Es ist Aufgabe der Anklagebehörde bzw. der übergeordneten, weisungsbefugten Stellen zu beurteilen, ob für den Polizisten in diesem Moment eine Gefahr für Leib und Leben gegeben war und die Schussabgabe vom Waffengebrauchsgesetz gedeckt war. Sollte dem Beamten keine Notwehrsituation zugebilligt werden, könnte bei einer Anklageerhebung mehr als der ursprüngliche, auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gerichtete Tatverdacht herauskommen.

Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre in seinem Fall - bei Annahme eines bedingten Vorsatzes - an ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zu denken. (APA)

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karlheinz kastner
00
28.11.2009, 22:15
zur vorsicht mahnen

das sich hier ein schiesswütiger ausgetobt hat liegt auf der hand
es ist ja bekannt das schliesslich seine eigenen kollegen ihn als unberechenbaren rambo bezeichnen.
ich habe auch keine ahnung was er intus hatte, aber das zeug scheint gewirkt zu haben.

das dieses subjekt als aussenseiter anzusehen ist, und sicher kein masstab für alle polizeiangehörigen ist, ist auch sicher

wenn sich aber eine gesamte organisation geschlossen zu lug und betrug hergiebt hat das schon sehr mafiose züge

aber wir kennen das ja von den mauerschützen der ddr, irgendwann kehrt auch hier wieder die gesetzgebung ein, dann wird es auch wieder sicherer werden

aber,um keinen irrtum aufkommen zu lassen, ich habe absolut kein verständnis für einbrecher

Mario Rutar
23
24.11.2009, 13:02

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, rate ich der Polizei, in Zukunft bei Gewalt- u. Eigentumsdelikten einfach weg zu schauen. Und diese zu ignorieren Vor allem wenn die Opfer aus dem grünen Millieu stammen...

flohimpelz
01
9.12.2009, 16:09
Göttinseidank

haben Sie nichts zu sagen und zu raten.

OidaVoda
13
25.11.2009, 14:28

also ich denke schon, dass man sehr genau prüfen sollte, wie die, institution die als einzige waffengewalt anwenden darf, mit diesem recht umgeht.

ich fühle mich nicht sehr sicher, wenn ich weiß, dass jeder polizist ungeschoren davon kommt, wenn er jemanden zu unrecht über den haufen schießt.

und unfehlbarkeit werden sie den markenträgern ja wohl nicht bescheinigen wollen, oder?

Stef Hoche
12
25.11.2009, 12:15
ihnen

geht es echt nicht gut, oder? hoffe sie werden mal von einer polizeikugel getroffen...

Fragezeichen XY
00
25.11.2009, 13:27
wieso?

wieso soll ihm eine Polizeikugel treffen? Begeht er einen einbruch? Oder bedroht er einen Polizisten mit einer Waffe? Oder begeht er sonst irgendeine Straftat? kann ich mir nicht Vorstellen!

Weg zu schauen ist eine gute Idee. Denn die, welche jetzt am lautesten schreien weil die Polizei ihren job ausübt, sind auch diejenigen, die was sofort schreien wenn sie selbst betroffen sind und die Polizei nichts unternimmt.

Sorry is aber so!

Wer keine Straftat begeht hat auch nichts zu befürchten!

jacques05
01
25.11.2009, 18:12
aufpassen, in zukunft...

werden auch steuerhinterzieher sofort erschossen...

OidaVoda
01
25.11.2009, 15:00

jemanden aus nächster nähe umblasen ist aber schon eine sehr lockere auslegung von "etwas unternehmen".

ich hoffe doch sehr, dass unsere beamten ein paar abstufungen zwischen "nichts tun" und "erschießen" kennen.

silent_trust
 
01
24.11.2009, 06:12
Eines muss man sich fragen:

Wäre es soweit gekommen, wenn der öffentliche Druck nicht so groß gewesen?
Und hätte es diesen öffentlichen Druck gegeben, wenn der Tote nicht ein 14 jähriger Österreicher gewesen, sondern ein, sagen wir, 15 jähriger Zuwanderer aus Albanien?

Die andere Meinung
 
02
21.11.2009, 20:35
@andreas lamers: muss leider rechtgeben

die lügenden alles-decker (innenministerIn) werden nicht bestraft, obwohl sie (komme was wolle) ohne informationen SOFORT die hand über die täter halten in form von "war doch gesetzeskonform".

das problem liegt tiefer:
einerseits werden die "bauern" (handelnden streifenkiwara) geopfert, die einerseits shcon ohne ausbildung kamen (matura-pflicht?) und wenig bis keine ausbildung für ihren job erhalten haben (schiessen lernen ungleich mit menschen umgehen), gleichzeitig aber im sumpf ihrer mit-"arbeiter" gruppendynamik miterleben (müssen).

wie soll man gesetze richtig befolgen, wenns jeden tag 125 neue gibt?
die lösung ist nicht, den vermeintlichen verbrecher einfach übern haufen zu schiessen (auch wenn das vom innenministärium belobt

i.m. ernst
21
21.11.2009, 13:31

schuldig im sinne der anklage.

seapoint
00
21.11.2009, 12:54

Die Käfige sind wieder geöffnet. Lovely austria.

andreas lamers
 
05
21.11.2009, 12:45
vielleicht bin ich der einzige

den es stoert aber die beiden beamten sind zwar teil eines systems, das nun sagen kann wir bestrafen jetzt die beamten aber wir sind super. wir haben gelogen, wir haben versucht zu vertuschen, ok das gelang nicht also opfern wir die beamten die auf der strasse stehen. denen wir die grundlagen fuer eine vernuenftige arbeit entziehen.
und mit dem wir sind gemeint der der LH, der poliziekommandant, das polziepraesidium und nicht zu vergessen das innenmisnisterium. die schreibtischtaeter die um centbetraege schachern und dabei menschenleben riskieren. so lange es nicht ihre sind. und wenn das system versagt wird eben gelogen und vertuscht. wenn wir es im fernsehen sehen ueber die us-army regen wir uns auf. aber das ist das selbe.

valentinapuma
00
21.11.2009, 12:38
Die Anklage eines Vorsatzdeliktes

wäre rechtlich möglich, denn hierfür reicht der "dolus eventualis"= bewußtes Inkaufnehmen (daß jemand sterben könnte, wenn man ihr/ihm aus ca 1,5m in den oberen Rücken schießt).
Kommen tut's dazu KEINESFALLS, da diese Vorsatzvariante für Staatsanwaltschaft+RichterInnen schlicht nicht existent ist. 99% aller Anzeigen lösen sich in Luft auf, weil diese Herrschaften mit der Verneinung der "subjektiven Tatseite" (des Wissens und Wollens also) viel Arbeit los werden.

Señor Mascarenas
01
21.11.2009, 11:47
Egal wie es tatsächlich war - wurde in Österreich je ein Polizist verurteilt?

Meist endete die Sache nach 5-10 Jahren im Sand...

Die andere Meinung
 
01
21.11.2009, 20:36
DAS

ist die sogennante "ausnahme der regel".

denn mit diesem bsp kann man jetz sagen:
es war hier alles ok, weil die "richtig bösen" werden ja eh verurteilt......

aristoteles21
63
21.11.2009, 11:45
Angst habe ich in Österreich dann

wenn Polizisten bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum nicht mehr einschreiten, weil sie fürchten müssen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Wenn dem Polizisten Rambo-artiges Verhalten und zudem nachgewiesen wird, dass er die Fluchtsitution erkannt hat und trotzdem geschossen hat, ist eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat gerechtfertigt. Wenn das aber im Gerichtsverfahren nicht eindeutig geklärt werden kann und auch die Möglichkeit besteht, dass er irrtümlicherweise eine Gefahrensituation angenommen hat, ist lediglich eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit angemessen. Die Gerichte werden das sicher genau ermitteln.

sieman
00
21.11.2009, 17:40
@aris...

...das Gericht(?) wird genau zu dem Ergebnis kommen zu dem sie kommen will. Tatsachen sind dabei Nebensache, der "EUER EHREN" kann und darf in Österreich, auf Grund der freien Beweiswürdigung, schalten und walten wie er gerade Laune hat.

the lawyer
01
21.11.2009, 13:17

Lesen Sie sich einmal die Judikatur zum "Putativnotwehrexzess" durch...

Und dann bitte "Klappe halten", weil selbst einfache (nicht ausgebildete) Menschen damit nicht durchkommen...

JosyH1
54
21.11.2009, 11:16
Ohne den Polizisten jetzt zu sehr verteidigen zu wollen

aber ich bin mir nicht sicher wie viele der Forumsteilnehmer hier in der selben Situation nicht auch geschossen hätten.

Wenn ich vermummte Einbrecher in einem Supermarkt stelle weiß ich in dem Moment nicht ob das mit Schußwaffen ausgerüstete Mitglieder der organisierten Kriminalität sind oder Jugentliche - wenn dann einer im Halbdunklen seine Hände nicht oben hat in 2m Entfernung nach einem Warnschuß.

Also ich würde aus der Angst heraus dass der gerade auf mich anlegt so schnell wie möglich einen Schuß abgeben - so tragisch die Folgen in diesem Fall dann auch waren. Wenn ich nervenstark genug bin und es hell genug dafür ist wirds ev. ein Schuß der nur kampfunfähig macht und nicht gleich auch tödlich ist.

Polizistenbashing find ich

readymate
12
21.11.2009, 13:19
Es ist beruhigend,


dass leicht blümerante Gemüter wie du eher zum Aktensortieren abgestellt werden, anstatt sie zum Einsatz auf die Straße zu schicken...!

.

valentinapuma
13
21.11.2009, 12:57
>Also ich würde aus der Angst heraus dass der gerade auf mich anlegt so schnell wie möglich einen Schuß abgeben ...

Naja, damit entsprichst eh den geistigen Anforderungen eines Exekutivjobs.

andreas lamers
 
00
21.11.2009, 12:34
dann ist es gut

das sie kein polizist geworden sind. und hoffen das sie nie beim bh in der wache waren.

zum glueck ist das tragen von waffen nur menschen erlaubt die verantwortugsvoll damit umgehen. und nicht wild um sich schiessen.

Die andere Meinung
 
02
21.11.2009, 20:38
zum glueck ist das tragen von waffen nur menschen erlaubt die verantwortugsvoll damit umgehen. und nicht wild um sich schiessen.

bruhaha

dass es in dem artikel um mordende polizisten geht, ist Ihnen nicht aufgefallen, oder?

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