"Der, der weiß, dass er etwas zu verbergen hat, hat trotzdem eine Unzahl an Möglichkeiten, seine Spuren zu verwischen."

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Infrastrukturministerin Doris Bures hat am Freitag den Entwurf für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung geschickt. Dabei handelt es sich konkret um einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Bures betonte in einer Aussendung, dass der Entwurf den "größtmöglichen Schutz" persönlicher Daten sicherstellen soll.

Speicherung ohne Verdachtsmomente

Der Entwurf sieht eine Speicherung von Daten auf Vorrat vor, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt. Für Bures sind dabei höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss". Daher wolle man lediglich eine Mindestumsetzung der EU-Richtlinie, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten, Verwendung nur für die Aufklärung von schweren Straftaten und nur mit gerichtlicher Anordnung. Der vorliegende Entwurf wurde von einer Expertengruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM) ausgearbeitet.

ÖVP verstimmt

Der Gesetzesentwurf sorgt für Verstimmung in der ÖVP. Konkreter Vorwurf: Der Abstimmungsprozess sei nicht abgeschlossen, der Entwurf nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert. Man sei "äußerst irritiert", hieß es im Innenministerium. Inhaltlich drohe eine Beeinträchtigung der Polizeiarbeit. "Wir sind davon ausgegangen, das man hier noch mit uns redet", sagte ein Sprecher von Innenministerin Maria Fekter.

BZÖ und Grüne gegen Vorratsdatenspeicherung

BZÖ und Grüne haben die Regierungspläne betreffend die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Der Dachverband der Internetserviceprovider ISPA zeigte sich "sehr kritisch" gegenüber der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, begrüßt aber ebenfalls die Vorgehensweise des Ministeriums. Der Entwurf sei unter der Maxime einer weitestgehenden Wahrung der Grundrechte und größtmöglicher Rechtssicherheit für alle erarbeitet worden, hieß es in einer Aussendung.

Unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen

Die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die 2006 von den Justiz- und Innenministern unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, im Wesentlichen wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat, nicht aber die Inhalte. Laut Richtlinie soll die Datenspeicherung mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre verpflichtend sein. Diese Daten sollen von den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten abgerufen werden können.

Pandora

Für die Datenschützer der ARGE Daten wird mit der Vorratsdatenspeicherung "die Büchse der Pandora" geöffnet. Damit wird „ein ganz wesentliches Grundprinzip unserer Gesellschaft verlassen - unbeobachtet leben zu können, so lange man sich nichts zuschulden kommen lässt."

Abgesehen vom "grundsätzlichen Problem, dass jeder unter Generalverdacht" gestellt werde, zweifelt ARGE-Daten-Chef Hans Zeger am Sinn der geplanten sechsmonatigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten: "Der, der weiß, dass er etwas zu verbergen hat, hat trotzdem eine Unzahl an Möglichkeiten, seine Spuren zu verwischen." (APA/red)