Brüssel - Keine Bewegung gibt es vorerst bei den Verhandlungen über ein Abkommen für den Datenaustausch von Bankinformationen (SWIFT) zum Ziel der Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und den USA. Österreich beharrt nach wie vor auf seinen datenschutzrechtlichen Bedenken. Auf Botschafterebene wird in Brüssel heute weiter verhandelt. Neben Österreich haben vor allem Deutschland und Frankreich Bedenken.

Deutschland ist außerdem dafür, dass nicht wie ursprünglich geplant beim Treffen der EU-Justiz- und Innenminister am 30. November - einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags - das Abkommen unterzeichnet werden soll. Mit dem Lissabon-Vertrag erhält das EU-Parlament eine Mitentscheidungskompetenz in dieser Causa.

Der Sprecher von Österreichs Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), Gregor Schütze, sagte gestern: "Es hat sich nichts bewegt." Mit dem schwedischen Ratsvorsitz habe es noch keine bilateralen Gespräche gegeben. Aber dem EU-Vorsitz seien die "Grundvorbehalte" der Österreicher beim Datenschutz klar. "Wir müssen die morgige Sitzung abwarten".

Übergangsabkommen

Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, dass die Verhandlungen weiter gingen und die Verantwortung bei der schwedischen Ratspräsidentschaft liege. Außerdem gehe es vorerst nur um ein für maximal ein Jahr befristetes Übergangsabkommen, wenn die bisherige Regelung Ende des Jahres auslaufe. Ein definitives Abkommen werde auf jeden Fall unter dem Lissabon-Vertrag beschlossen. Es sollte aber dazwischen keine "Sicherheitslücke" geben.

Bisher greifen US-Ermittler auf Bankdaten aus einem Rechenzentrum des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zu, der für die Abwicklung internationaler Überweisungen zuständig ist. Ab Ende dieses Jahres will SWIFT innereuropäische Finanztransaktionen aber nur noch über Rechenzentren in Europa abwickeln. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf wären neben SWIFT künftig auch andere Finanzdienstleister gezwungen, Daten bereitzustellen, sofern die jeweilige Regierung die US-Anfrage für berechtigt hält. Neben Kontonummer und Namen von Sender und Empfänger der Überweisung könnten dem Entwurf zufolge auch die Adressen "und andere persönliche Daten" übermittelt werden. (APA)