Fremdengesetz schlägt Kinderrechte

17. November 2009 18:45
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    Foto: apa/georgi licovski

    Gschrappen, hinten anstellen! Bisher waren die Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert. Die Koalition will das ändern - aber nur teilweise

Experten wittern im neuen Kinderrechte-Gesetz eine Hintertür: Ausländische Kinder können benachteiligt werden

Wien - Arigona Zogaj hätte eine neue Chance. Die von der Abschiebung bedrohte Kosovarin könnte vor dem Verfassungsgerichtshof einklagen, dass das Wohl eines Jugendlichen für alle Behörden vorrangige Bedeutung haben müsse. Möglich wäre dies, sagt Helmut Sax vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, wenn die UN-Konvention für Kinderrechte ordentlich in die österreichische Verfassung übernommen würde.

Experten enttäuscht

Genau das hat die Regierung nach fast zwei Jahrzehnten Diskussion versprochen. Doch der ausgearbeitete Gesetzesentwurf, der im Dezember beschlossen werden soll, enttäuscht Experten und Aktivisten, die sich im „Netzwerk Kinderrechte" zusammengeschlossen haben. „Angst" vor zu vielen rechtlichen Ansprüchen des Nachwuchses konstatiert die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits. Benedikt Walzel von der Bundesjugendvertretung hält den Vorschlag für „mangelhaft und keinen Fortschritt".

"Gleich wieder relativiert"

Was vielversprechend klinge, entpuppe sich als lückenhaft, kritisiert der Fachmann Sax: Die Regierung habe nicht die gesamte Konvention übernommen, sondern Ansprüche auf Gesundheit, Bildung oder angemessenen Lebensstandard ausgeklammert. Am meisten ärgert ihn aber eine eingebaute Hintertür. Laut einem „Gesetzesvorbehalt" in Artikel 7 können die gewährten Rechte beschränkt werden, wenn etwa die nationale Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet seien. „Da wird vom Staat jahrelang beteuert, wie wichtig Kinderrechte seien, um diese im neuen Verfassungsgesetz gleich wieder zu relativieren", sagt Sax.
Die Kritiker vermuten dahinter ein Kalkül: Die Regierung befürchte, viele Gesetze ändern zu müssen, wenn Kinderrechte durchgesetzt würden. Das Asyl- und Fremdenrecht etwa, meint Pinterits, richte sich häufig gegen das Wohl von Kindern und Jugendlichen.

"Es wurden Abstriche gemacht"

SPÖ-Jugendsprecherin Angela Lueger widerspricht dieser Interpretation. Sie hätte den Gesetzesvorbehalt nicht gebraucht, wohl aber die ÖVP, weshalb ein Kompromiss zustande gekommen sei. „Es wurden Abstriche gemacht", räumt ÖVP-Jugendsprecherin Silvia Fuhrmann ein. Hätte man etwa das Recht auf Familie festgeschrieben, „dann hätte das Kinderrecht das Fremdenrecht overrult".
Die Kritik der Kinderrechtsorganisationen, die Regierungsparteien hätten sie von der Diskussion ausgeschlossen, teilt Fuhrmann nicht. „Für mich kann ich das ausschließen, ich habe Gespräche geführt." SPÖ-Kollegin Lueger verspricht hingegen, die Kritiker vor dem Gesetzesbeschluss noch zu Beratungen ins Parlament zu laden. 

Jugendliche würden von der Politik „abgeschasselt", die Nichteinbeziehung der Bundesjugendvertretung sei erneut ein Beispiel dafür, sagt die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill. Sie will ein öffentliches Hearing über den Gesetzesentwurf.
Künftige Gesetze sollten, so ein Antrag der Grünen, durch eine Jugendverträglichkeitsprüfung. Das Vorbild ist der Kindergerechtigkeits-Check der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark. Silvia Fuhrmann wird sich schwertun, dem Antrag nicht zuzustimmen, hat sie doch ähnliche Vorstöße „bereits von zehn Jahren und dann jede Legislaturperiode wieder" gemacht. Doch leider, sagt die ÖVP-Politikerin, sei nichts weitergegangen. (Jutta Berger, Gerald John, DER STANDARD Printausgabe, 18.11.2009)

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immofuchs
18.11.2009 15:24
Was mir spontan zum Thema einfällt

vielleicht denken wir kurz vor Weihnachten einmal daran, dass wir da ein herbergsuchendes Kind anbeten.
In diesem Sinn besinnliche Tage!

youknowwhatimsayin
18.11.2009 19:44
wer klopfet an...

oh 2 gar arme leut.
was wollt ihr dann?
wir suchen herberg heut...

der schalldämpfer
18.11.2009 12:48

„Obwohl die Konvention nicht im Verfassungsrang steht, und der „Erfüllungsvorbehalt“ eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen.”

So stehts auf der Homepage des BMwA. Das hat unsere Regierung also so beschlossen. Um sich dann wieder nicht daran zu halten.

Kann mir bitte endlich jemand mitteilen, warum ich mich an die Regeln und Gestze halten soll? Wenns nicht einmal die Gesetzgeber (geschweige denn Wirtschaftskapitäne od. Banker) tun…

belgma
 
18.11.2009 12:18

ausländische kinder benachteiligt?

geh, das würd doch eine nach christlichen grundsätzen ausgerichtete partei wie die övp niemals zulassen! oder?

Lageos
18.11.2009 10:04
Ist es...

... so schwer in einem Staat wie Österreich die UN-Konveention für Kinderrechte (bzw. auch die UN-Konvention für Menschenrecht vollständig) in den Verfassungsrang zu heben?

In letzter Zeit hatte ich nie das Gefühl, dass ein Gesetz auch nur irgendwie einmal den dahinterstehenden Gedanken ganzheitlich erfüllt.
Immer werden faule Kompromisse gemacht (Gleichgeschlechtliche Partnerschaft), Hintertüren eingebaut (hier), kein Zeitrahmen festgelegt (UG-Novelle).

Kann sich die Regierung nie durchringen hinter einem Vorschlag voll und ganz zu stehen?

Mich führen die Aktionen der letzten Jahre, zum Wunsch eines Mehrheitswahlrechtes, da ich zumindest dann eine effektivere Politik erwarte (inkl. der Nachteile).

Promille Prolet
18.11.2009 11:46
Ja ds ist es

Sie sind einfach zu weltfremd. Wetten daß solche Vorbehalte zuhauf in allen möglichen Ländern zu finden sind?

Solche UN - Konventionen werden von Träumern in Elfenbeintürmen gebastelt, deren einzige Erfahrung mit Migration darin besteht, daß sie mit den Sprössen diverser Botschafter aus fernen Ländern hin und wieder am Swimmingpool sitzen.

I. O.
18.11.2009 07:19
Von ÖVP habe ja nichts anderes erwartet....

SPÖ wiedermal umgefallen und demonstrierte ihren Feigheit.

grandia
18.11.2009 09:57
IO

die mehrheit der roten stricherln sagt aus dass sie recht haben IO ...


Markus Sagmeister
18.11.2009 06:40
Also

irgendwo werde ich das Gefühl nicht los
das unsere Politik weitestgehend eine
Retropolitik betreibt und anstatt die
Bürger, Menschen und- Kinderrechte
in moderner und positiver Weise handhabt,
wird alles getan um das zu torpedieren.
Eigentlich ein Armutszeugnis. Das
Argument "Recht muss Recht" bleiben
ist ein Totschlagargument, denn Recht
muss längst nicht immer richtig sein.

uinsel
17.11.2009 21:30

wie soll ein kind das bitte schaffen: "wenn etwa die nationale Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet seien"

wovor muss man jetzt denn schon wieder angst haben? dass unmündige die wirtschaft in österreich dramatischer gefährden als das die österreichischen banken tun?

FerdlGriesgram
18.11.2009 12:38

och, die frau fekter kann das gut erklären:

wenn ihr rehbraune augen aus dem fernseher entgegenleuchten, dann ist die öffentliche ruhe und ordnung gefährdet.

weil, die sind ja nicht arisch, offensichtlich.

Knochenmann
18.11.2009 12:11

Den ganzen Schamassel haben wir ja nur gerade deswegen, weil Unmündige in den Chefetagen der Banken entscheidungen treffen!

DER-STANDARD-JURIST
18.11.2009 09:58
das hört sich nur für einen laien seltsam an

die meisten grundrechte (insb die der mrk) stehen unter einem sog "materiellen gesetzesvorbehalt".

dass rechte kaum unbeschränkt gelten können, ist nach ein bisschen nachdenken aber plausibel.

ein jugendlicher kann sehr wohl die öffentliche ruhe oder ordnung des staates gefährden (gewaltverbrechen zB).

noxund klachl
17.11.2009 19:51
Nein, es braucht keinen Gesetzesvorbehalt...

Kinderrechte und Kinderschubhaft lassen sich ausgezeichnet vereinbaren, wenn man weiß, was "overrult(?)", weil wenn man politisch betrachtet, was eine Wurstsemmel kostet, muss man auch danach abstimmen können.

Ava Tar
17.11.2009 19:13
Gilt nur für Kinder mit Staatsbürgerschaftsnachweis ?

Ja auch das hatten wir schon unter einer anderen Regierung, nur hieß der Ausweis damals anders ... Berierausweis oder Cerierausweis oder so ähnlich.

jo eh
17.11.2009 19:54

das scheint mir eine haarsträubende geschichtsverharmlosung ihrerseits zu sein.
sie wissen tatsächlich nicht, woran der ar ierausweis festgemacht wurde und dass davon österreichische staatsbürger betroffen waren?
was soll ihr unsäglicher vergleich?

es kann heutzutage prinzipiell jeder österreichischer staatsbürger werden, unabhängig von herkunft, religion, hautfarbe.
und - in welchem land der welt sind staatsbürger und nichtstaatsbürger in allen belangen rechtlich gleichgestellt?

Meine Wenigkeit mit viel Senf
18.11.2009 08:02
Es geht nicht um alle Belange

sondern um die Einhaltung der Menschenrechte. Und die sollten eigentlich überall in gleicher Weise gelten und über der jeweiligen Verfassung und den Gesetzen stehen (dh. in diesen entsprechend berücksichtigt sein).

Und die Menschenrechte verbieten es ausdrücklich, Menschen ohne Gerichtsverfahren einzusperren (Schubhaft) oder einfach abzuschieben (Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes). Insbesondere verbieten die Menschenrechte das Inhaftieren oder Abschieben von Minderjährigen.

Es ist einfach nur mehr traurig, was da abgeht. Noch trauriger ist es, dass Bundespräsidenten menschenrechts- und verfassungswidrige Gesetze (auch gegen Inländer, Stw. Überwachung) einfach unterschreiben! Wozu brauchen wir dieses Amt denn noch?

jo eh
18.11.2009 13:12
recht auf freie wahl des wohnsitzes?

könnten sie das genauer darlegen begründen?
innerstaatlich mag das gelten, trotzdem gibt es kein menschenrecht auf zuwanderung ins land seiner wahl.
dann wären all die von australien und kanada abgelehnten einwanderungsanträge beispiele für krasse menschenrechtsverletzungen.
das grüne punktemodell zur einwanderung detto, weil es ebenfalls "aussiebt" (wenn auch sehr großzügig)

fazit:
nach ihrer interpretation sind ALLE weltweit existenten einwanderungs- und asylregeln menschenrechtsverletzungen.
das klingt allerdings mehr nach naivem "no border, one nation" -wunschdenken und ist nicht administrierbar. dafür sorgt bereits das rasante globale bevölkerungswachstum.

DER-STANDARD-JURIST
18.11.2009 10:00
so ein unsinn

die schubhaft wird natürlich nicht unter allen umständen untersagt. die abschiebung ebenso nicht.

verbreiten Sie keine unwahrheiten.

Ava Tar
17.11.2009 21:32

Ach ja, Arigona kann öster. Staatsbürgerin werden ?
Erzählen Sie mal, wie.
Aber kommen Sie nicht mit der Idee, sie kann sich jetzt ja mal deportieren lassen und später einen Österreicher heiraten, den sie im Internet oder im Kosovo (wo?) kennenlernt

Folglich: einen Schmarrn kann sie. Ihr Leben ruinieren lassen kann sie sich. Ihre Schulfreundinnen fangen nach der Schule einen Job an, weil sie den *riernachweis haben, und wie wird deportiert, weil sie ihn nicht hat

Auf das läuft's hinaus, und das ist 100% deckungsgleich mit damals

(übrigens wurde er damals an der Religion festgemacht, weil DNA-Analysen noch nicht zur Verfügung standen, was teils zu paradoxen Ergebnissen führte - siehe den Eintrag auf Wikipedia)

Mirstetta Toni
18.11.2009 17:51

sie glauben wohl, dass alle klassenkameraden von ihr karl, josef oder maria heissen. ich bin mir sicher, dass der oder die eine oder andere in der klasse oder schule schon aufgrund seines namens oder herkunft keinen den von ihnen so ungustiös titulierten nachweis besitzt.

grandia
18.11.2009 10:35
@ava ...

sie haben nicht viel ahnung was die verleihung der staatsbürgerschaft betrifft ...

meine frau hat vor 2 jahren die staatsbürgerschaft erhalten. und obwohl ich seit 1992 österr. staatsbürger bin, wir 2 gemeinsame kinder haben (der postler wars sicher nicht!) und wir 15 jahre lang verheiratet waren, wurde sie nicht bei der vergabe bevorzugt. bei der jobsuche mußte sie immer meinen reisepass mitnehmen um sich vorzustellen ... seit dem sie auch den österreichischen reisepass hat hat sich allerdings einiges geändert ...

selbst wenn arigona 2 österreicher heiratet wird ihr die staatsbürgerschaft nicht geschenkt. sie hätte aber zumindest ein aufenthaltsrecht auf unbestimmte zeit ... was einem halbaten österreicher entspricht ...

Ava Tar
02.12.2009 17:21
doch

ich hab Ahnung mit der Verleihung der staatsbürgerschaft, glauben Sie mir^^ ich kenn jeden der 3 Lifte rauf in den 4.5.6.Stock zur MA35 beim Vornamen

Wieso mußte Ihre Frau 15 Jahre warten, wenn Sie seit 1992 Staatsbürger waren, die Rechtslage erforderte doch nur 6 Jahre, bzw. davor 5

Waren Sie auf die lange Bank geschoben ? Oder noch nicht verheiratet ?

Julian Bashir
17.11.2009 23:08
Wenn das damals an der "Religion" festgemacht wurde...

...warum kamen auch vollkommen areligiöse, säkulare, ja auch konvertierte Juden ins KZ?

Sie biegen sich mal wieder die Geschichte, wie sie Ihnen gefällt; dass sie dabei ungeheuerliche Vergleiche anstellen, die nicht nur vollkommen realitätsfern, sondern beleidigend für die Opfer von damals sind, scheint Sie wenig zu kümmern.

Ava Tar
18.11.2009 16:08
Stellen Sie sich doch nicht dumm

Für Kinder war es an der Religion der Eltern festgemacht, so wie auch Arigonas Staatsbürgerschaft natürlich der ihrer Eltern folgt. Lesen's halt den Wikipedia-Eintrag wenn Sie echt bar so jeder Ahnung sein

Und die Opfer, die heute deportiert werden, liegen mir NATÜRLICH mehr am Herzen als jene, denen es vor 70 Jahren passiert ist. Letzteres kann man heute leider nicht mehr rückgängig machen, doch gegen die gegenwärtigen Unmenschlichkeiten kann man ankämpfen.

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