Experten wittern im neuen Kinderrechte-Gesetz eine Hintertür: Ausländische Kinder können benachteiligt werden
Wien - Arigona Zogaj hätte eine neue Chance. Die von der Abschiebung bedrohte Kosovarin könnte vor dem Verfassungsgerichtshof einklagen, dass das Wohl eines Jugendlichen für alle Behörden vorrangige Bedeutung haben müsse. Möglich wäre dies, sagt Helmut Sax vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, wenn die UN-Konvention für Kinderrechte ordentlich in die österreichische Verfassung übernommen würde.
Experten enttäuscht
Genau das hat die Regierung nach fast zwei Jahrzehnten Diskussion versprochen. Doch der ausgearbeitete Gesetzesentwurf, der im Dezember beschlossen werden soll, enttäuscht Experten und Aktivisten, die sich im „Netzwerk Kinderrechte" zusammengeschlossen haben. „Angst" vor zu vielen rechtlichen Ansprüchen des Nachwuchses konstatiert die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits. Benedikt Walzel von der Bundesjugendvertretung hält den Vorschlag für „mangelhaft und keinen Fortschritt".
"Gleich wieder relativiert"
Was vielversprechend klinge, entpuppe sich als lückenhaft, kritisiert der Fachmann Sax: Die Regierung habe nicht die gesamte Konvention übernommen, sondern Ansprüche auf Gesundheit, Bildung oder angemessenen Lebensstandard ausgeklammert. Am meisten ärgert ihn aber eine eingebaute Hintertür. Laut einem „Gesetzesvorbehalt" in Artikel 7 können die gewährten Rechte beschränkt werden, wenn etwa die nationale Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet seien. „Da wird vom Staat jahrelang beteuert, wie wichtig Kinderrechte seien, um diese im neuen Verfassungsgesetz gleich wieder zu relativieren", sagt Sax.
Die Kritiker vermuten dahinter ein Kalkül: Die Regierung befürchte, viele Gesetze ändern zu müssen, wenn Kinderrechte durchgesetzt würden. Das Asyl- und Fremdenrecht etwa, meint Pinterits, richte sich häufig gegen das Wohl von Kindern und Jugendlichen.
"Es wurden Abstriche gemacht"
SPÖ-Jugendsprecherin Angela Lueger widerspricht dieser Interpretation. Sie hätte den Gesetzesvorbehalt nicht gebraucht, wohl aber die ÖVP, weshalb ein Kompromiss zustande gekommen sei. „Es wurden Abstriche gemacht", räumt ÖVP-Jugendsprecherin Silvia Fuhrmann ein. Hätte man etwa das Recht auf Familie festgeschrieben, „dann hätte das Kinderrecht das Fremdenrecht overrult".
Die Kritik der Kinderrechtsorganisationen, die Regierungsparteien hätten sie von der Diskussion ausgeschlossen, teilt Fuhrmann nicht. „Für mich kann ich das ausschließen, ich habe Gespräche geführt." SPÖ-Kollegin Lueger verspricht hingegen, die Kritiker vor dem Gesetzesbeschluss noch zu Beratungen ins Parlament zu laden.
Jugendliche würden von der Politik „abgeschasselt", die Nichteinbeziehung der Bundesjugendvertretung sei erneut ein Beispiel dafür, sagt die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill. Sie will ein öffentliches Hearing über den Gesetzesentwurf.
Künftige Gesetze sollten, so ein Antrag der Grünen, durch eine Jugendverträglichkeitsprüfung. Das Vorbild ist der Kindergerechtigkeits-Check der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark. Silvia Fuhrmann wird sich schwertun, dem Antrag nicht zuzustimmen, hat sie doch ähnliche Vorstöße „bereits von zehn Jahren und dann jede Legislaturperiode wieder" gemacht. Doch leider, sagt die ÖVP-Politikerin, sei nichts weitergegangen. (Jutta Berger, Gerald John, DER STANDARD Printausgabe, 18.11.2009)