"Bemerkenswerter" Schwenk von Priklopils Freund

16. November 2009, 19:04

Als Auskunftsperson wusste Ernst H. nichts – Als Beschuldigter gestand er, doch von der Entführung erfahren zu haben - Oberstaatsanwalt noch vorsichtig über Abschluss des Falls

Wien - "Es ist bemerkenswert, dass jemand so lange nicht die Wahrheit sagt" , sagte am Montag Ludwig Adamovich, der Leiter der Evaluierungskommission im Kriminalfall Natascha Kampusch. Mit "jemand" meint Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich Ernst H., den letzten Freund des Entführers Wolfgang Priklopil. Wie berichtet, hat H. hatte bei seiner neunstündigen Einvernahme am vergangenen Wochenende überraschend angegeben, dass Priklopil ihm wenige Stunden vor seinem Selbstmord die Entführung von Natascha Kampusch gestanden habe. Bisher hatte H. das abgestritten.

Ungereimtheiten aufklären

Auch H.s Rechtsanwalt Manfred Aindeter bestätigte auf Anfrage des STANDARD den Schwenk seines Mandanten. Nachteile erwartet sich Ainedter daraus nicht. "Falsche Zeugenaussage kommt nicht infrage, weil mein Mandant bisher nie als Zeuge sondern immer nur als Auskunftsperson einvernommen wurde" , so Ainedter. Jetzt wurde H. aber sogar als Beschuldigter, als möglicher Mitwisser, einvernommen. Der zuständige Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbachler will einfach im Gegensatz zu seinen Ermittlungsvorgängern alle Ungereimtheiten aufklären. Dieser Ansatz dürfte bei H. gewirkt haben. Als Mitbeschuldigter schenkte er nun reinen Wein ein, "weil er Angst hatte, in die Sache hineingezogen zu werden" , so Ainedter.

Nach Ansicht des Verteidigers könne man H. auch nicht "Begünstigung" eines Straftäters vorwerfen, weil Priklopil ja nicht mehr lebe. Wäre H. noch während der jahrelangen Gefangenschaft von Natascha Kampusch von Priklopil ins Vertrauen gezogen worden, wäre er hingegen straffällig geworden. Das war aber laut H. nicht der Fall. Grundsätzlich muss jemand, der von einer bereits abgeschlossenen Straftat erfährt, nicht zur Polizei rennen. Nur bei wenigen Berufsgruppen wie Ärzten gibt es eine Anzeigepflicht. Wer von einer geplanten Straftat erfährt, muss hingegen schon versuchen, diese gegebenenfalls mit einer Anzeige zu verhindern. Allerdings nur dann, wenn der Strafrahmen mehr als ein Jahr Haft beträgt.

Mithilfe zum Suizid

Was H. nach dessen Lügengeständnis doch noch drohen könnte, ist eine Anklage wegen Mithilfe zum Selbstmord. Priklopil dürfte seinen Suizid angedeutet haben, H. ist aber der Meinung, dass er diesen nicht verhindern konnte.

Wie berichtet, wurde auch Natascha Kampusch selbst am Wochenende mehrere Stunden einvernommen. Über das Gespräch wurden aber keine Details bekannt. Sie soll seit ihrer Flucht im Jahr 2006 mehrere Male H. getroffen haben.

Oberstaatsanwalt noch vorsichtig

Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher zeigte sich nach dem Bekanntwerden der Beichte Wolfgang Priklopils gegenüber seinem Freund Ernst H. noch vorsichtig über einen möglichen Abschluss des Falls Natascha Kampusch. Es sei "noch nicht alles geklärt", sagte er der "Kronen Zeitung" (Dienstagausgabe). Allerdings sollen nach Abschluss der Ermittlungen den Gerüchten Einhalt geboten werden: "Wir werden die Ermittlungsergebnisse veröffentlichen, damit die Spekulationen ein Ende haben", kündigte der Jurist an.

Gegen über dem "Kurier" (Dienstagausgabe) meinte Mühlbacher, dass vor allem eine Zahlung von einst 500.000 Schilling von H. an Priklopil noch nicht schlüssig sei. "Es gibt Möglichkeiten, das zu überprüfen", sagt der Staatsanwalt. "So einfach geht es nicht: Zu sagen, ich hab' euch angelogen. Und jetzt sag ich die Wahrheit." (APA, simo/DER STANDARD-Printausgabe, 17.11.2009)

Angelika70
00
17.11.2009, 09:12

Was ist nun mit § 286 StGB? Glaubt denn irgendwer, der Herr. H. hat erst NACH der Selbstbefreiung von NK von der Entführung erfahren?

Dr. Lari and Mr. Fari
 
00
17.11.2009, 08:12
Diese Enttäuschung und Verärgerung der Verschwörungstheoretiker:

GÖNN!!!

suboptimal
 
02
17.11.2009, 00:41
Dem Hundeführer geht es gar nicht gut,

wurde in Thema berichtet. Sein Hinweis war damals nichts wert – und heute noch viel weniger. Der Dank der Polizei war ein Disziplinarverfahren ...

*speib*

Politicus1
11
16.11.2009, 20:51
einfach zu köstlich!

Der Herr Staranwalt bestätigt, dass P. dem H. in seinem Auto eine Lebensbeichte gegeben hat...
War der Herr Dr. im Auto dabei??

zensur bei der "fma betrugsverdacht" vertuschung
 
02
16.11.2009, 20:48
beginnt jetzt etwas zu köcheln?

LCMSMS2
13
16.11.2009, 20:16
Alles klar!

Nach Konsultation eines Anwalts wird eine Aussage gemacht, die eben weder eine Verfolgung wegen falscher Zeugenaussage, noch Begünstigung und schon gar nicht wegen Mithilfe zum Suizid ermöglicht.

Manche Leute haben so ein Glück, die Realität gestaltet sich für sie derart, dass sie ungeschoren davon kommen.

Wer's glaubt ....

Paolo64
03
16.11.2009, 20:05
"Falsche Zeugenaussage kommt nicht infrage, weil mein Mandant bisher nie als Zeuge sondern immer nur als Auskunftsperson einvernommen wurde" , so Ainedter.

Na dann nennen wir es so... er hat bewusst und definitiv gelogen als er damals befragt wurde ob er zweckdienliche Hinweise geben kann.

Dr. Lari and Mr. Fari
 
00
17.11.2009, 08:11
Ein Zeuge ist vereidigt, eine Auskunftsperson nicht.

Bei letzterer ist eine falsche Aussage nur dann belangbar, wenn aus selbiger ein Vereitelungsversuch einer Strafverfolgung resultiert oder so. Was aber bei einem, der sich schon haamdraht hat, auch unter den Tisch fällt.

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