Gesetzesnovelle im Strafrecht - Doping kann künftig mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden
Wien - Doping von Sportlern wird zukünftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die am Montag präsentierte entsprechende Gesetzesnovelle soll bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Die österreichischen Fachverbände Radsport und Leichtathletik begrüßten diese Verschärfungen.
Vor allem die abschreckende Wirkung auf potenzielle Dopingsünder wurde hervorgehoben. "Grundsätzlich begrüße ich das, es ist ein Schritt in die richtige Richtung", kommentierte Otto Flum, Präsident des Radsportverbandes, die geplante Miteinbeziehung von Doping als schweren Betrug in das Strafgesetz.
Die Miteinbeziehung des Dopings ins Strafrecht sei laut Roland Gusenbauer, Generalsekretär des Leichtathletik-Verbandes, zu rechtfertigen. Von einer immer wieder ins Treffen geführten "Kriminalisierung" von Sportlern könne keine Rede sein, waren sich Gusenbauer und Flum einig. "Auf den Leistungssport als extremes Gebiet der Gesellschaft besonders aufzupassen, finde ich richtig. Durch Doping wird der Jugend und allen anderen die Freude am Sport genommen, der Betrug mit allen seinen Nebenerscheinungen sollte bestraft werden", meinte Gusenbauer.
Flum betonte aber auch, dass eine österreichische Regelung allein nicht ausreichend sei, um die Dopingproblematik in den Griff zu bekommen. "Das Ganze müsste auf eine europäische Ebene gehoben werden", betonte der ÖRV-Präsident.
Sportminister Norbert Darabos und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierten die Gesetzesnovelle, die bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll, am Montag. Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen des im Jahr 2007 installierten und erst im August 2008 überarbeiteten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. (APA)