"Fallstricke" im Gesetz verhindern humanitären Aufenthalt, kritisiert SOS Mitmensch - Verfassungsrechtler: Negativer Bescheid "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung"
Das Schicksal der Familie Zogaj ist in Österreich kein Einzelfall. Viele Migranten, deren Aslyanträge nicht letztinstanzlich abgearbeitet waren, seien trotz Reform des humanitären Aufenthalts enttäuscht worden, kritisierte Philipp Sonderegger von SOS Mitmensch im Ö1-Morgenjournal am Freitag: "2007 hatten wir 3.000 Fälle, die länger als fünf Jahre gelegen sind, 10.000 Fälle, die länger als drei Jahre gelegen sind. Aber es haben heuer nur 400 Personen diesen humanitären Aufenthalt erhalten."
Fallstricke im Gesetz seien in vielen Fällen dafür verantwortlich. Gertraud Jahn, SPÖ-Landtagsabgeordnete und Sprecherin der oberösterreichischen Plattform für gut integrierte Asylwerber, bezeichnet einen davon als "Zogaj-Hürde": Sie gehe davon aus, dass diese extra dafür geschaffen würde, damit die Familie Zogaj nicht bleiben kann, so Jahn im Morgenjournal.
Hürde über Hürde
Konkret können laut Jahn aufgrund dieser Hürde im Gesetz nur Personen einen humanitären Aufenthalt bekommen, die überwiegend rechtmäßig im Land waren. Als rechtmäßig gelte aber nur die Wartezeit auf Asylentscheidungen und nicht die Wartezeit auf humanitäres Bleiberecht oder die Verschiebung einer bereits beschlossenen Abschiebung. Eine weitere Hürde sei die nötige Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Menschen bekämen keine Arbeitsbewilligung, bevor sie nicht einen Aufenthaltstitel hätten, eine Einstellzusage einer Firma genüge aber nicht. Es würden daher laufend Familien abgeschoben, sagt Jahn. Sie rechnet damit, dass in ein bis zwei Monaten die ersten abgeschoben werden, deren Anträge auf humanitären Aufenthalt noch bearbeitet werden. Sie müssten also in ihren Herkunftsländer abwarten, ob sie nicht doch noch nach Österreich zurückdürfen, so die Plattform-Sprecherin zu Ö1.
Dass das laut Gesetz möglich ist, bestätigt Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia dem Morgenjournal. Immerhin sei aber innerhalb eines halben Jahres schon in 400 Fällen humanitärer Aufenthalt gewährt worden und der Zugang zum Arbeitsmarkt werde für Asylwerber durch das kürzlich beschlossene neue Asylrecht erleichtert. Was die Zogajs betrifft, so sei die Familie nie rechtmäßig im Land gewesen, sondern gekommen, als der Vater bereits einen negativen Asylbescheid hatte, allerdings einen Bescheid in erster Instanz.
Verfassungsrechtler: Frage des humanitären Bleiberechts
Für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist der negative Asylbescheid für Arigona Zogaj "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung". Die zentrale Frage aber sei, ob Zogaj ein humanitäres Bleiberecht gewährt werde, so Mayer. "Wenn man die Verfassung ernstnimmt", müsse man das in diesem Fall wohl.
Die einfachgesetzlichen Regelungen zum Bleiberecht sind laut Mayer "sehr restriktiv", was im Hinblick auf den Paragrafen 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) aber bedenklich sei. Abzuwägen sei, ob jemand etwa sozial integriert sei, einen Job habe, strafrechtlich unbescholten sei oder umgekehrt illegaler Aufenthalt über längere Zeit bestand.
Generell würden sich die Behörden in diesen Fällen aber "sehr kleinlich verhalten", meinte Mayer: "Da gehts vielleicht um ein paar 100 Leute". Dabei müsse man bedenken, warum diese bereits so lange im Land seien: "Die sind ja deshalb so lange hier, weil wir nicht in der Lage sind, in vernünftiger Zeit die Verfahren abzuwickeln. Gerade dann sollte man großzügig sein."
Kritik aus Oberösterreich
Der negative Asylbescheid hat am Freitag auch in Oberösterreich weitere kritische Reaktionen ausgelöst. Der Vorsitzende von SOS-Menschenrechte und frühere Klubobmann der Grünen im OÖ. Landtag, Gunther Trübswasser, meldete Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit an. Der oberösterreichische Caritas-Direktor Mathias Mühlberger mahnte Menschlichkeit ein.
Trübswasser kritisierte, der Bescheid habe nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun, denn Rechtsstaatlichkeit würde bedeuten, dass auch die in der Verfassung verankerten Menschenrechte Beachtung fänden. Was derzeit in keiner Weise der Fall sei. Er appellierte an Innenministerin Maria Fekter, nicht ein Exempel von überhartem Vollzug ausgerechnet an einer schwer geprüften Flüchtlingsfamilie und drei jungen Menschen setzen zu wollen, sondern auf den Boden der Menschlichkeit zurückzukehren.
Caritas-Mühlberger: Menschlichkeit walten lassen
Mühlberger erklärte, als Caritasdirektor appelliere er im Fall Zogaj an die verantwortlichen Politiker, nun nach der getroffenen juristischen Entscheidung im Umgang mit der Familie Menschlichkeit walten zu lassen. Es sei wohl für jeden Menschen nachvollziehbar, dass die gesamte Situation, das lange Warten auf eine Entscheidung und jetzt der negative Bescheid für ein junges Mädchen, ihre Mutter und die Geschwister eine enorme psychische Belastung bedeuten würden. "Als Christen sollte es eine Selbstverständlichkeit für uns sein, dass wir gegenüber Menschen in einer derartigen Krisensituation Mitgefühl zeigen und sie in ihrer Not nicht alleine lassen."
Faymann: Gegen "Missbrauch" der Asylregelungen
Wer nach negativen Asylverfahren immer wieder neue Anträge stellt oder sich der Abschiebung entzieht, müsse "mit einer klaren Reaktion des Rechtsstaates rechnen", sagte Bundeskanzler Werner Faymann im "Kurier"-Gespräch (Samstags-Ausgabe) zur Causa Zogaj. Er plädiert für noch schnellere Asylverfahren und strenge rechtsstaatliche Regeln, mit denen "jeder Missbrauch bekämpft werden kann".
In Sachen Zuwanderung meint Faymann, dass angesichts der Lage am Arbeitsmarkt anstelle der Entwicklung neuer Zuwanderungsmodelle erst der Arbeitskräftepotenzial der legal in Österreich lebenden Migranten ausgeschöpft werden sollte. Er plädiert für den Grundsatz "Verstärkung des Zusammenlebens vor Neuzuzug". Die Zuwanderung müsse sich an den Interessen Österreichs orientieren. Das Modell, wonach neue Bewilligungen nur erteilt werden können, wenn keine inländische Arbeitskraft zur Verfügung steht, habe sich bewährt. Die Regelungen für Schlüsselkräfte seien ausreichend, die Saisonnier-Quote sollte abgesenkt werden, befand Faymann. (red/APA)