Zogaj-Schicksal in Österreich kein Einzelfall

13. November 2009, 16:54

"Fallstricke" im Gesetz verhindern humanitären Aufenthalt, kritisiert SOS Mitmensch - Verfassungsrechtler: Negativer Bescheid "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung"

Das Schicksal der Familie Zogaj ist in Österreich kein Einzelfall. Viele Migranten, deren Aslyanträge nicht letztinstanzlich abgearbeitet waren, seien trotz Reform des humanitären Aufenthalts enttäuscht worden, kritisierte Philipp Sonderegger von SOS Mitmensch im Ö1-Morgenjournal am Freitag: "2007 hatten wir 3.000 Fälle, die länger als fünf Jahre gelegen sind, 10.000 Fälle, die länger als drei Jahre gelegen sind. Aber es haben heuer nur 400 Personen diesen humanitären Aufenthalt erhalten."

Fallstricke im Gesetz seien in vielen Fällen dafür verantwortlich. Gertraud Jahn, SPÖ-Landtagsabgeordnete und Sprecherin der oberösterreichischen Plattform für gut integrierte Asylwerber, bezeichnet einen davon als "Zogaj-Hürde": Sie gehe davon aus, dass diese extra dafür geschaffen würde, damit die Familie Zogaj nicht bleiben kann, so Jahn im Morgenjournal.

Hürde über Hürde

Konkret können laut Jahn aufgrund dieser Hürde im Gesetz nur Personen einen humanitären Aufenthalt bekommen, die überwiegend rechtmäßig im Land waren. Als rechtmäßig gelte aber nur die Wartezeit auf Asylentscheidungen und nicht die Wartezeit auf humanitäres Bleiberecht oder die Verschiebung einer bereits beschlossenen Abschiebung. Eine weitere Hürde sei die nötige Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Menschen bekämen keine Arbeitsbewilligung, bevor sie nicht einen Aufenthaltstitel hätten, eine Einstellzusage einer Firma genüge aber nicht. Es würden daher laufend Familien abgeschoben, sagt Jahn. Sie rechnet damit, dass in ein bis zwei Monaten die ersten abgeschoben werden, deren Anträge auf humanitären Aufenthalt noch bearbeitet werden. Sie müssten also in ihren Herkunftsländer abwarten, ob sie nicht doch noch nach Österreich zurückdürfen, so die Plattform-Sprecherin zu Ö1.

Dass das laut Gesetz möglich ist, bestätigt Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia dem Morgenjournal. Immerhin sei aber innerhalb eines halben Jahres schon in 400 Fällen humanitärer Aufenthalt gewährt worden und der Zugang zum Arbeitsmarkt werde für Asylwerber durch das kürzlich beschlossene neue Asylrecht erleichtert. Was die Zogajs betrifft, so sei die Familie nie rechtmäßig im Land gewesen, sondern gekommen, als der Vater bereits einen negativen Asylbescheid hatte, allerdings einen Bescheid in erster Instanz.

Verfassungsrechtler: Frage des humanitären Bleiberechts

Für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist der negative Asylbescheid für Arigona Zogaj "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung". Die zentrale Frage aber sei, ob Zogaj ein humanitäres Bleiberecht gewährt werde, so Mayer. "Wenn man die Verfassung ernstnimmt", müsse man das in diesem Fall wohl.

Die einfachgesetzlichen Regelungen zum Bleiberecht sind laut Mayer "sehr restriktiv", was im Hinblick auf den Paragrafen 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) aber bedenklich sei. Abzuwägen sei, ob jemand etwa sozial integriert sei, einen Job habe, strafrechtlich unbescholten sei oder umgekehrt illegaler Aufenthalt über längere Zeit bestand.

Generell würden sich die Behörden in diesen Fällen aber "sehr kleinlich verhalten", meinte Mayer: "Da gehts vielleicht um ein paar 100 Leute". Dabei müsse man bedenken, warum diese bereits so lange im Land seien: "Die sind ja deshalb so lange hier, weil wir nicht in der Lage sind, in vernünftiger Zeit die Verfahren abzuwickeln. Gerade dann sollte man großzügig sein."

Kritik aus Oberösterreich

Der negative Asylbescheid hat am Freitag auch in Oberösterreich weitere kritische Reaktionen ausgelöst. Der Vorsitzende von SOS-Menschenrechte und frühere Klubobmann der Grünen im OÖ. Landtag, Gunther Trübswasser, meldete Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit an. Der oberösterreichische Caritas-Direktor Mathias Mühlberger mahnte Menschlichkeit ein.

Trübswasser kritisierte, der Bescheid habe nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun, denn Rechtsstaatlichkeit würde bedeuten, dass auch die in der Verfassung verankerten Menschenrechte Beachtung fänden. Was derzeit in keiner Weise der Fall sei. Er appellierte an Innenministerin Maria Fekter, nicht ein Exempel von überhartem Vollzug ausgerechnet an einer schwer geprüften Flüchtlingsfamilie und drei jungen Menschen setzen zu wollen, sondern auf den Boden der Menschlichkeit zurückzukehren.

Caritas-Mühlberger: Menschlichkeit walten lassen

Mühlberger erklärte, als Caritasdirektor appelliere er im Fall Zogaj an die verantwortlichen Politiker, nun nach der getroffenen juristischen Entscheidung im Umgang mit der Familie Menschlichkeit walten zu lassen. Es sei wohl für jeden Menschen nachvollziehbar, dass die gesamte Situation, das lange Warten auf eine Entscheidung und jetzt der negative Bescheid für ein junges Mädchen, ihre Mutter und die Geschwister eine enorme psychische Belastung bedeuten würden. "Als Christen sollte es eine Selbstverständlichkeit für uns sein, dass wir gegenüber Menschen in einer derartigen Krisensituation Mitgefühl zeigen und sie in ihrer Not nicht alleine lassen."

Faymann: Gegen "Missbrauch" der Asylregelungen

Wer nach negativen Asylverfahren immer wieder neue Anträge stellt oder sich der Abschiebung entzieht, müsse "mit einer klaren Reaktion des Rechtsstaates rechnen", sagte Bundeskanzler Werner Faymann im "Kurier"-Gespräch (Samstags-Ausgabe) zur Causa Zogaj. Er plädiert für noch schnellere Asylverfahren und strenge rechtsstaatliche Regeln, mit denen "jeder Missbrauch bekämpft werden kann".

In Sachen Zuwanderung meint Faymann, dass angesichts der Lage am Arbeitsmarkt anstelle der Entwicklung neuer Zuwanderungsmodelle erst der Arbeitskräftepotenzial der legal in Österreich lebenden Migranten ausgeschöpft werden sollte. Er plädiert für den Grundsatz "Verstärkung des Zusammenlebens vor Neuzuzug". Die Zuwanderung müsse sich an den Interessen Österreichs orientieren. Das Modell, wonach neue Bewilligungen nur erteilt werden können, wenn keine inländische Arbeitskraft zur Verfügung steht, habe sich bewährt. Die Regelungen für Schlüsselkräfte seien ausreichend, die Saisonnier-Quote sollte abgesenkt werden, befand Faymann. (red/APA)

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Josef Otto Michael S.
01
16.6.2010, 15:10
Einspruchsmöglichkeiten

Der Fehler liegt beim Gesetzgeber. Es gibt zu viele Hintertürchen, sprich Einspruchsmöglichkeiten.
Antrag abgelehnt = abgeschoben.

Johnny Brainstorm
01
16.6.2010, 12:01

Die SPÖ unter Faymann rutscht immer weiter nach rechts...

http://www.zogaj.at.tt - Diskutiere mit!
00
17.6.2010, 16:25
ösrerreich rutscht immer weiter nach rechts!

Ernst Kratochwil
02
16.6.2010, 12:18
Warum?

Weil er versucht die Massenzuwanderung, und die Umgehung der Asylgesetze, einzudämmen?

Das ist nicht "rechts" sondern nur einfach realistisch und entspricht noch dazu dem Willen der Mehrheit der SPÖ Wähler.

Paul Reichert
22
15.6.2010, 19:35
Das Einfallstor

War es nicht der grundlegende Fehler von AsylG und VfGH, die vollständige Integration viel geringer als den widerrechtlichen Aufenthalt zu werten? Ein Einfallstor a la "da könnt ja jeder kommen" wäre da ja nicht entstanden. Wie viele 100 % Österreicher ohne Aufenthaltstitel gibt es denn schon? Ist es nicht eine außergewöhnliche Leistung eines Menschen, sich in einem fremden Land vollends zu integrieren? - Ein Knüppel in den Beinen der noch immer nicht laufen lernenden österreichischen Integrationspolitik. Und drei zerstörte Leben mehr.

Ernst Kratochwil
00
16.6.2010, 11:41
War es nicht der grundlegende Fehler von AsylG und VfGH, die vollständige Integration ....?

Nein war es nicht. Es ist ja wirklich absurd wenn man, unter Mißachtung aller Regeln und Gesetze einen Aufenthalt erzwingt und um dann geltend zu machen, dass man aufgrund des langen Aufenthalts ein Bleiberecht "verdient" hat.
Ein Einfallstor wäre dadurch sehr wohl entstanden. Im Artikel können Sie lesen wie viele tausende davon betroffen sind.
Das ist ja das Problem. Es geht nicht nur um die Fam. Z., sondern um die vielen tausende die damit auch einen Anspruch geltend machen könnten, UND um die vielen tausende die versuchen würden auch zu solchen Fällen zu werden. D.h. ins Land kommen und mit geschickten Rechtsverdrehern die Verfahren so lange hinauszögern, dass aufgrund der Aufenthaltsdauer ein Bleiberecht beantragt werden kann.

Paul Reichert
11
16.6.2010, 14:15
"aufgrund des Langen Aufenthalts"

Nur durch langen Aufenthalt allein integriert sich niemand. Integration hängt wohl von vielen Faktoren ab, aber ein paar davon sind auch nachprüfbar: Arbeit, Deutschkenntnisse, Schulnoten, Wohnung, Strafverfahren, auch soziale Integration (Sozialarbeiter befragen), psychologische Verfassung (Heimweh?), gesundheitliche Verfassung (Drogen?).... AZ hätte da aber wohl eine römische Eins. Wie viele "tausende" gibts davon schon? Ist natürlich ein enormer Prüfungsaufwand. Aber genau das wäre Aufgabe einer Integrationspolitik. Und den Mut dies aufzuzeigen lässt die Justiz vermissen.

Franz Kohlegger
02
15.6.2010, 18:15
Jeder Einwanderer ist "humanitaer" belastet

Das Problem mit Einwanderern ist immer (95%), dass jeder einzelne ein netter Mensch ist, oft netter als Oesterreicher. Menschlich gesehen sollte man ihnen helfen.

Dann haben wir aber die Situation, dass wir keine Einwanderungspolitik haben sondern ein frei-fuer-alle. Deswegen muessen die Zogajs so schnell wie moeglich das Land verlassen.

All diejenigen die sich fuer die (ach wie sind die lieb) Kosovaren einsetzen sind verblendet. Das ist so wie Tauben fuettern, ach wie sind die lieb.

Johnny Brainstorm
00
16.6.2010, 12:03
Tauben füttern...

Kosovaren sind also quasi Ungeziefer?

peter56
 
22
15.6.2010, 20:42
Sie haben offensichtlich KEINE AHNUNG

was den Zogajs von staatlicher und anderen seiten angetn wurde, in welch tiefer Schuld wir dieser Familie, die mutwillig zerstört wurde, stehen.

Aber weiterhin fest alles ausblenden, verleugnen, was UNSER "Rechtsstaat" da verbockt hat... bravo!

Ihre Eltern waren auch sicher immer lieb zu Ihnen als sie den Grundstein solch einer Gesinnung in Sie gepflanzt haben... jaja...

ken_park
00
16.6.2010, 12:47
eltern haben familie zerstört-arme kinder

also die familie haben schon die eltern zerstört, der vater hat sie im stich gelassen genauso wie die mutter als sie wieder im kosovo waren und sie in ö. geblieben ist.

gute eltern würden ÜBERALL auf der welt ALLES für ihre kinder tun.
arme kinder, das ist es was mich an dem fall so traurig stimmt, für sie sollte österreich was tun.

Warpsignatur
01
15.6.2010, 22:08

"...in welch tiefer Schuld wir dieser Familie, die mutwillig zerstört wurde, stehen."
ein bissel pathetisch oder? wenn Sie das als tiefe schuld erkennen, was war denn dann der holocaust?
empfehle am boden zu bleiben...

Johnny Brainstorm
00
16.6.2010, 12:04

Aso, nur weils größeres Unrecht gab/gibt ist kleineres Unrecht okay?

peter56
 
20
15.6.2010, 23:57
Ahja, SIE spürens ja net, was die Familie mitmachen mußte.

Wenns Ihnen zu pathetisch ist, lesens es einfach nicht.

Harald Fasching
01
15.6.2010, 17:07
Wann wird man..

endlich aufhören Kraut mir Rüben zu vergleichen! Verbrechensbekämpfung ist die eine Sache, aus illegalem Aufenthalt einen Anspruch auf das Hierbleiben abzuleiten, die andere!

peter56
 
20
15.6.2010, 20:47
es geht gar nicht um einen Anspruch aus "illegalem Aufenthalt"

sondern darum, daß diese seit Jahren gequälte, gedemütigte Familie durch Unterlassung eines GESETZESKONFORMEN humanitären Bleiberechts, endgültig zerstört.
Menschlichkeit ist wichtiger als eine Hardlinerauslegung des Rechts, das noch dazu durchaus erlaubte, daß diese Familie hier bleiben könnte.

zwergleviathan
10
15.6.2010, 21:14
humanitäres Bleiberecht

ist keine humanitäre BleibePFLICHT

dieses Recht würde ich eher jenen Asylwerbern zugestehen deren Lebensumstände sich WÄHREND des Asylverfahrens in handfeste Asylgründe gewandelt haben

hier liegt allerdings NOCH IMMER KEIN ASYLGRUND VOR

und daß sie das gesprochene Recht anzweifeln ist eh eine gute Aussage über ihre Demokratiefeindlichkeit

peter56
 
10
15.6.2010, 23:31
Wenn jemandes Situation sich in handfeste

Asylgründe umwandelt, dann BRAUCHT ER KEIN HUMANITÄRES BLEIBERECHT MEHR.
Das ist ABSURD, was Sie da zu konstruieren versuchen.

Johnny Brainstorm
00
16.6.2010, 12:06

Wenn Asylgründe vorliegen, gilt das Asylrecht. Das humanitäre Bleiberecht ist exakt für Fälle wie diesen gedacht...

Sternchen100
31
15.6.2010, 16:26

Eins ist sicher: bevor Fekter die wirklich österreichschädigenden Vorgänge in Österreich aufklärt, die Korruptionen in Milliardenhöhe (!!!!) von Geschäftsleuten, Banker und Politfreunderl, tritt sie lieber die Zogajs nieder, die können sich nicht wehren und haben kein Geld. Ja klar, DIE paar schädigen Österreich viel mehr als alle Bankster.

Johnny Brainstorm
00
16.6.2010, 12:06

und stellt sich dann als strahlende Ritterin, die die bösen kriminellen Ausländer in die Flucht geschlagen hat, hin... *kotz*

*QED*
08
15.6.2010, 07:38

Die Zogajs sind nicht Opfer der Justiz oder Verwaltung, sondern der Schlepper sowie
ihrer Berater. Anstatt ihnen klar zu machen,
dass kein Asylgrund vorliegt und sie keine
Chance auf dessen Gewährung hätten, wurde
Antrag auf Antrag gestellt. Gerissene Anwälte
erwarten sich da offensichtlich Klientel.

peter56
 
41
15.6.2010, 16:55
Na freilich, jetzt sinds Opfer, nachdem Sie keine Argumente mehr haben,

daß die Zogajs Täter sein könnten.
Und wieder versuchen Sie ihre "Familie", also unseren Staat, zu schützen und machen eben DIE zu Tätern, die den Zogajs helfen wollten... jaja, die haben sich sicher krumm und deppert verdient an den Zogajs, na sicher.
Und jetzt schauns zu wie die Zogajs für etwas büßen müssen, was Ihrer meinung nach andere verbockt haben.
Ist auch eine sonderbare Art von "Empathie", welche Sie da versuchen zu heucheln...

zwergleviathan
01
15.6.2010, 17:44
ja, sie haben zum ersten mal im leben recht Peter56

die Zogajs sind Täter und dürfen sich glücklich schätzen daß man ihnen gegenüber soviel MENSCHLICHKEIT bewiesen hat sie nicht strafrechtlich zu belangen

und das trotz versuchtem vorsätzlichem Betrug, der in Österreich normalerweise sehr schwer bestraft wird

da könnte Arigona sich mal bedanken, daß man sie nicht behandelt hat wie einige hier geborene Kinder, die dann ins Heim gekommen wären oder vors Jugendgericht



aber ist klar, daß man ihr nicht gleich den Prozess gemacht hat ist ja jetzt böööööööse, weil sie zwar Menschlichkeit fordern, aber nur das was sie wollen auch als Menschlichkeit akzeptieren


sie könnens aber immernoch anzeigen Herr Peter, dann bekommen sie auch ihre gewünschte Verurteilung der Täter....

herr kommentator
03
14.6.2010, 20:19

wenn es kein einzelfall ist besteht umso mehr handlungsbedarf, also: raus!

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