Ob Arbeitgeber in die Mailbox der Mitarbeiter schauen darf, ist unklar
Der Datenschutz ist in Österreich größtenteils weit
strenger geregelt als das Arbeitsrecht, gleichzeitig sind die Regeln
aber so komplex, dass sie Firmen überfordern, so die Einschätzung der
Juristen von Freshfields Bruckhaus Deringer. "Die Unternehmen werden
in Wertungsfragen vom Gesetzgeber alleine gelassen", erklärten
Bertram Burtscher und Stefan Köck am Mittwochabend vor Journalisten.
Dabei hätten die Datenschutzbestimmungen umfangreichste
Auswirkungen auf die Unternehmen, so müsse die gesamte
IT-Infrastruktur darauf ausgerichtet werden - und selbst dann sei es
fraglich, ob die Vorgaben für den Datenschutzrat ausreichend seien.
Hinzu kämen Verzögerungen bei den Genehmigungen aufgrund der
personellen Überlastung des Rats.
Unklar
So sei unklar, ob ein Arbeitgeber die Mailbox eines Mitarbeiters
kontrollieren dürfe. Selbst die firmenseitige Einrichtung von
Spamfiltern könne ein Verstoß gegen den Datenschutz sein, gaben die
Juristen zu bedenken. Da hilft auch keine Betriebsvereinbarung, weil
die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters erforderlich wäre und
dieser ohne Angabe von Gründen dieses Ja auch wieder zurückziehen
könne - woraufhin wieder die IT des Unternehmens umgestellt werden
müsse. Das sei nur eines von vielen Beispielen, wie wenig
Rechtssicherheit es beim Datenschutz gebe, so die Juristen.
Zu der Weitergabe von Bankdaten meinten sie, dies sei innerhalb
Europas wohl kein Problem, weil der Datenschutz EU-weit sehr gut
harmonisiert sei. Eine Abgabe etwa an die USA bedürfe auf jeden Fall
eines vorherigen Antrages, hieß es.
Ungeregelt
Völlig ungeregelt ist laut Freshfields Bruckhaus Deringer die
Videoüberwachung. Das Wort komme im Datenschutzgesetz nicht einmal
vor. Hier bestehe aber die begründete Hoffnung, dass die
Datenschutznovelle Klarheit schafft. Von Seiten des Arbeitsrechts sei
jedenfalls gewährleistet, dass der persönliche Bereich
(Umkleideräume, Pausenräume) nicht überwacht werden darf.
(APA)