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11.11.2009 18:45

Lebenslang - Schwangere Ägypterin erstochen
28-Jähriger hat 18 Mal auf 31-Jährige eingestochen - Ehemann wurde schwer verletzt - Vorzeitige Entlassung ausgeschlossen - 1 Foto

Das Landgericht Dresden hat am Mittwoch über den 28-jährigen Alex W. die Höchststrafe verhängt. Das Schwurgericht räumte eine besondere Schwere der Schuld ein. Eine vorzeitige Entlassung ist so gut wie ausgeschlossen

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Dresden - Alex W. soll lebenslang hinter Gitter. Das hat ein Schwurgericht in Dresden am Mittwoch entschieden. Eine vorzeitige Entlassung nach bereits 15 Jahren ist ausgeschlossen, das Gericht hat eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Frau am Spielplatz beschimpft

Der 28-Jährige hat im August 2008 die Ägypterin Marwa al-Sherbini, die ein Kopftuch trug, auf einem Spielplatz als „Islamistin" und „Terroristin" beschimpft. Die 31-Jährige rief die Polizei, es kam zum Prozess, zu einer Verurteilung W.s, zur Berufung und am 1. Juli 2009 zu einer neuerlichen Verhandlung. Dort geschah das Blutbad: W. ging im Gerichtsgebäude mit einem Messer auf die schwangere Ägypterin und ihren Ehemann los. Marwa al-Sherbini erlag ihren Verletzungen. Ihr Mann wurde lebensgefährlich verletzt.

Täter bestreitet Fremdenhass

Alex W., der seit 2003 in Deutschland lebt, hatte in einer Erklärung seines Anwalts die Tat gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert. 

Besondere Schwere der Schuld

Die Anklage gegen W. lautete auf „aus Fremdenhass verübter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung". Die laut Staatsanwaltschaft besondere Schwere der Schuld stellte auch das Gericht fest. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn der Verurteilte besonders brutal und grausam vorgeht oder seinem Opfer große Qualen zufügt. Auch entwürdigende Verhaltensweisen oder die Nichtigkeit des Tatanlasses kann zu einer solchen Beurteilung führen.

Voll zurechnungsfähig

Zeugen hatten den Mann als Einzelgänger und verbohrten Ausländerhasser beschrieben. Während des Prozesses hatte er immer wieder randaliert. Laut Gerichtsgutachter war er voll zurechnungsfähig - wenngleich ein russisches Dokument aus dem Jahr 2000 W. wegen „nicht differenzierter Schizophrenie" als wehrdienstuntauglich eingestuft hatte.

Demonstration vor Gericht

Rund 100 Muslime aus ganz Deutschland hatten vor der Urteilsverkündung gegen Diskriminierung protestiert. Es gehe nicht darum, Druck auf das Gericht auszuüben, sagte einer der Redner. Die Demonstration richte sich gegen antiislamische Hetze im Internet. Die Ermordung von Sherbini sei angesichts solcher Hetze nicht überraschend gewesen, sagte ein Demonstrant.

Ägyptische Botschaft forderte Höchststrafe

Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, zeigte sich nach der Urteilsverkündung sehr zufrieden über das Urteil. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen, sagte er laut Spiegelonline nach der Urteilsverkündung.

Die Bluttat, die sich vor den Augen des dreijährigen Sohnes der Ägypterin abgespielt hat, hatte in der arabischen Welt Bestürzung und Proteste ausgelöst. Auf dem Begräbnis des Todesopfers hatten tausende Ägypter Deutschland des Rassismus angeklagt. Irans Vizepräsidentin hatte behauptet, die deutsche Regierung stecke hinter der Ermordung der Ägypterin - was ein Regierungssprecher als „absurd" zurückwies. (AP, dpa, spri, DER STANDARD Printausgabe 12.11.2009)

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