Frage & Antwort

Rolle der Kaprun-Gutachter bleibt umstritten

10. November 2009 18:55
  • Artikelbild

    Die Arbeit der Gutachter am Wrack der Seilbahn auf das Kitzsteinhorn könnte die europäischen Gerichte beschäftigen.

Neun Jahre nach dem Brandinferno mit 155 Todesopfern ist die Justiz noch immer beschäftigt

Thomas Neuhold gibt Antworten rund um das Unglück und die Gerichtsverfahren.

***

Vor neun Jahren fanden 155 Menschen im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn den Tod. Deutsche Medien erheben bis heute schwere Anschuldigungen gegen die österreichische Justiz: Sie decke die Verantwortlichen des Seilbahnunglücks bis heute. 80 Hinterbliebene, vertreten vom Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik, wollen deshalb zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen.

Frage: Warum wurden die Angeklagten im ursprünglichen Kaprun-Prozess freigesprochen?

Antwort: Die Freisprüche der insgesamt 16 Beschuldigten nach 63 Verhandlungstagen im Jahr 2004 wurden von Richter Manfred Seiss vor allem damit begründet, dass keinem ein direktes Fehlverhalten nachzuweisen sei. Auch das Berufungsgericht hatte sich der Argumentation angeschlossen.

Frage: Was war nach Meinung des Gerichtes die Ursache für die Brandkatastrophe?

Antwort: Das Gericht folgte den Sachverständigen. Der Brand sei eindeutig von einem im Führerstand der Standseilbahn eingebauten Heizstrahler ausgegangen, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler hatte. Die Schäden an den Hydraulikleitungen seien erst durch den Brand entstanden. Es habe keine Norm gegeben, welche den Einbau eines Kunststoffheizlüfters verboten hätte. Bezüglich der Sicherheitseinrichtungen haben die Sachverständigen erklärt, dass der Stand der Technik eingehalten worden sei.

Frage: Gab es Zweifel an der Richtigkeit des Urteils?

Antwort: Der für den Hausgebrauch konzipierte Heizlüfter sei für den Gebrauch in Fahrzeugen nicht geeignet. Die besondere Konzeption und Platzierung in unmittelbarer Nähe der Hydraulikleitungen führte zu einer wesentlichen Risikoerhöhung. Der Einbau eines geeigneten Heizlüfters an sicherer Stelle hätte die Brandkatastrophe abgewendet, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Berufung.

Frage: Wurde die Arbeit der Gutachter in Zweifel gezogen?

Antwort: Deutsche Sachverständige kamen zum Ergebnis, dass die von ihren österreichischen Kollegen erstellten Expertisen völlig falsch seien. Der eigentliche Auslöser des Infernos wäre die Verwendung eines nicht zugelassenen Hydrauliköls im Bremssystem gewesen und nicht der Heizlüfter selbst. Poröse Leitungen und undichte Ventile führten letztlich die Katastrophe im Seilbahnstollen herbei. Die beiden Gutachter, die für den Heizlüfterhersteller Fakir tätig waren, haben Strafanzeige erstattet. Darin wird den österreichischen Sachverständigen "Vertuschung" vorgeworfen.

Frage: Warum wurden die Anzeigen gegen die Gutachter zurückgelegt?

Antwort: Laut Oberstaatsanwaltschaft Linz "konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die Gutachten vorsätzlich falsch erstellt wurden". Deutsche Medien sehen eine bewusste Vertuschungsaktion der österreichischen Justiz zugunsten der Fremdenverkehrswirtschaft.

Frage: Könnte Kaprun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof werden?

Antwort: Ja, sagt der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik, der 80 Angehörige vertritt. Werde seinem Antrag auf Fortsetzung der Ermittlungen gegen die Kaprun-Gutachter nicht stattgegeben, will er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Er argumentiert, dass in Österreich kein faires Verfahren in der Causa möglich wäre. Podovsovnik geht davon aus, dass bei einer Verurteilung Österreichs seine Mandanten deutlich höhere Schadenersatzzahlungen erhalten würden. Für die rund 450 Hinterbliebenen wurde 2008 auf dem Vergleichsweg Zahlungen von insgesamt knapp 14 Millionen Euro festgesetzt. Einige Angehörige haben gegen diesen Vergleich geklagt. (Thomas Neuhold, DER STANDARD Printausgabe, 11.11.2009)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 68
1 2
Marco Johlehne
13.11.2009 15:50
Also, wer einen Heizlüfter

vom Türken um die Ecke in ein Tunnelfahrzeug einbaut handelt fahrlässig. Und Fahrlässigkeit kann man bestrafen, oder überseh ich da was?

Gutmensch2
 
16.11.2009 11:10
Ganz richtig!

Siehe mein Posting auf voriger Seite(Brandschutzbestimmungen bei einem Würstelstand), ist nämlich gar nicht viel übertrieben!

Wenn man schon mal dabei war, welch ein Theater der TÜV macht beim Überprüfen eines simplem automatischen Garagentores (hat prinzipiell natürlich schon Sinn), dann kann man über die Nachlässigkeit bei der Tunnelbahn nur noch staunen!

Noch dazu sind drei Menschen im kilometerweit entfernten Gipfelhaus an den Rauchgasen gestorben, es gab keine geeigneten Brandrauchabschottungen, diesen "Kamineffekt" im Brandfall hat also auch keiner in Erwägung gezogen?

Aber bei der Auto-Überprüfung kommst schon wegen einer defekten Kennzeichenbeleuchtungslampe (von zweien) nicht durch...

Hänschen Klein
12.11.2009 16:29
Wenn mir ein Deutscher mit solchen

unqualifizierten Anwürfen daherkommt, verstummt er nach einem Wort: "Eschede".

meanAngus
29.11.2009 09:16

Du charakterschwacher Mensch hast nur nicht verstanden, wo der eigentliche Skandal liegt - in der Vertuschung. In Eschede wurde nichts vertuscht.

Erwin Winner
12.11.2009 14:01
a) who the hell is Thomas Neuhold

b) das Unglück ist bekannt und hätte sich als solches auch schwerlich vertuschen lassen. Möglich, dass das Unglück auch der Fremdenverkehrswirtschaft geschadet hat und noch schadet, weil manche jetzt Angst vor österreichischen Bahnen haben, wer weiss.
c) Aber warum in aller Welt sollte ausgerechnet eine Aufklärung (!) und damit eine Sicherstellung, dass sich sowas nicht so leicht wiederholt, der Fremdenverkehrswirtschaft schaden ? Womöglich mehr schaden als diese ständig aufgekochten Schuldzuweisungen ?

okami
12.11.2009 13:24
eine andere Sache ist die Justiz:

Aber auch hier stehen sich 'Entartungen' gegenüber:
- relativ unbescheidene Ersatzforderungen (um es vorsichtig zu formulieren) verbunden mit einer sehr agressiven Art der Durchsetzung
- Verschleierungen im Vorfeld und Auswahl von Gutachten bis hin zur Beeinflussung

Aber ensteht nicht letzteres auch aus ersterem?

Und was wäre der Gewinn die Gletscherbahnen jetzt finanziell bluten zu lassen bis sie hin sind? Dass es dann keine Gletscherbahn gibt?

Vielleicht kann man das auch mit einem Unglück in der Luftfahrt vergleichen? Was steht genau im Beförderungsvertrag den man mit Kauf einer Fahrkarte abschliesst?

usw.

okami
12.11.2009 12:54
Wenn was passiert ist, muss jemand 'schuld' gewesen sein!

Oder?
Ich halte diesen Anspruch auf hundertprozentige Sicherheit für 'seltsam' bis 'abartig'.

Dazu kommt: wer sich einer Aufstiegshilfe auf einen Gletscher bedient um dort Ski zu fahren hat bereits ein Risiko für seine körperliche Unversehrtheit akzeptiert. Die Unfallswahrscheinlichkeit kann bei Versicherungen erfragen.

Klar ist ein Haushaltsheizlüfter neben eine Hydraulikleitung relativ doof. Aber wieviele solcher Konstallationen gibt es/ hat es gegeben wo nix passiert ist? Und ich möchte wirklich gerne dem Menschen die Hand schütteln der von vorn herein und theoretisch alle Möglichkeiten bedenken kann - lückenlos!

Magnifizium
11.11.2009 15:15
Sind Gutachter bestechlich? Sind Richter, Staatsanwälte bestechlich?

Gar nie niemals nimmer nicht!

frugal
11.11.2009 13:53
fremdenverkehr und verbund

der fall zeigt nur wie mächtig verbund und fremdenverkehrswirtschaft in österreich sind. politik und justiz werden wohl aus der konzernzentrale gesteuert. trotzdem, dem hohlkopf(e) der die entscheidung getroffen hat, die dt. firma zu klagen, muss trotzdem gedankt werden. möglicherweise kann in dieser causa doch noch rechtgesprochen werden und vielleicht geht man die baustelle justiz doch noch in diesem jahrtausend an.

ohromat
11.11.2009 13:50

Wundert mich ehrlich nichtmehr in Korruptereich,
oder soll man Österstan sagen?

The Real Zet
 
11.11.2009 12:59
Poster Wallner schreibt, Sicherheit kostet viel Geld. Recht hat er.

Also liegt der Schluss auf der Hand:

Todesopfer müssen noch mehr kosten. Noch viel, viel mehr! Und genau deshalb wünsche ich mir ein Stück weit amerikanische Verhältnisse:

Ich wünsche mir, dass auch mittellose Hinterbliebene die Betreiber und Hersteller erfolgreich in Grund und Boden klagen können. Ich wünsche mir, dass Firmen (NICHT Mitarbeiter!), die auf dem Gebiet Sicherheit schlampen und Todesopfer verantworten, bluten. Und zwar Euros. Ich finde es nur gerecht, dass solche Firmen vom Markt verschwinden, und dass diejenigen, die es draufhaben, alles tun damit "Systemversagen" bei Entwicklung, Produktion, Betrieb und Wartung nie wieder zu Katastrophen führen können.

Ich wünsche mir viele europäische Ralph Naders.
Politiker - handelt!!

qqqq
11.11.2009 11:53
was mir ein rätsel ist...

... wieso war man überhaupt so dumm die herstellerfirma des heizlüfters zu klagen? als otto normalverbraucher brauch ich weder gutachter, noch juristen um kapiert zu haben, dass die gewähleistung für ein gerät in dem moment erlischt, in dem ich es aufschraube. von der expliziten widmung mal ganz abgesehen.

1st things first
16.11.2009 17:45
http://www.zeit.de/2009/33/A-Kaprun

Die Angeklagten waren mit einem 32-köpfigen Verteidigerteam angerückt, und diese juristische Kampfmannschaft erzielte überraschende Erfolge bei ihrer Überzeugungsarbeit. Es gelang ihr etwa, dem Gericht glaubhaft zu machen, eine auf Schienen fahrende Standseilbahn sei nicht als Fahrzeug anzusehen, sondern sie sei vielmehr ein »Fahrbetriebsmittel«. Diese kasuistische Unterscheidung war insofern von Bedeutung, da die Firma Fakir den Einbau ihrer Geräte in Fahrzeugen dezidiert untersagt hatte; im Fall eines »Fahrbetriebsmittels« hatten die Gletscherbahnen hingegen nicht gegen den Buchstaben der Kontraindikationshinweise des Herstellers verstoßen....

Erwin Winner
12.11.2009 14:19
Weil man völlig guten Glaubens war.

Was natürlich gegen all die selbsternannten Verschwörungstheoretiker spricht, aber mit Logik kommt man solchen Leuten ja nicht bei.

Klaus Wallner
11.11.2009 10:19
Sich selbst bei der Nase nehmen

würde ich den "Postern" hier empfehlen.Den nur wer selbst die hier tlw. verlangten Regeln (Normen,Vorschriften,...) genau einhält sollte drüber reden.
Wer hat seine Elektroinstallation am neuesten Stand und überprüft diese auch (z.B.halbjährlicher Test des FI Schutzschalters-wer hat überhaupt so einen?). Welche Mängel gibt es im Haushalt, Auto,....
Unfälle gibt es auch bei höchstem Sicherheitsniveau (auch 2 Spaceshuttles sind schon runter gefallen), aber irgendwie sollte alles im Rahmen bleiben und auch leistbar sein, den wer würde schon für eine Bergfahrt 100 € zahlen wollen.
Zurück zum Mulitreiber!Geändert hat sich seit Kaprun bzgl. Sicherheit sehr viel-auch in kleinsten Firmen die heute irgendwelche priv. Elektrogeräte einfach verbieten

The Real Zet
 
11.11.2009 12:49
Lieber Herr Wallner,

Angenommen, Sie leiten ein Unternehmen dass einen Laderoboter (zB so einen wie in Alien 3) konstruiert. Dabei handelt es sich natürlich um eine Maschine, die der MSV = Maschinensicherheitsverordnung (Norm im Gesetzesrang!) entsprechen muss. Gemäß dieser ist zwingend eine CE Zertifizierung nach vorheriger Risikoanalyse (und -vermeidung!) durchzuführen. Wenn ihnen dann ihr Prototyp abbrennt, weil Ihr schöner Roboter leider mit Benzin funktioniert und irgendein Hirni für den Operator einen Heizlüfter drangeschraubt hat, leider unter den Tank, und irgendwann das Ding hoch gegangen ist - ist das dann auch höhere Gewalt?

Oder würde Ihnen eventuell dämmern, dass da gehörig Mist gebaut wurde in Ihrem Verantwortungsbereich?

FSK
11.11.2009 12:22

eine Wohnung ohne FI-Schalter zeigen sie mir einmal!
Ich habe noch nie eine gesehen.

Herzerzog Johann
11.11.2009 15:01
Wohnung ohne FI-Schalter ...

... gibts wohl selten noch wo. Anlagen mit defektem FI vermutlich tausende.

Seria
11.11.2009 11:05

sie haben natürlich recht, daß man besser aus Kompetenz seine Postings erstellt. Mein Kommentar kommt aus der Berufspraxis als Gesch.führer komplexer hochtechn. internationaler Betriebe, der mit diesem Thema bei jedem Projekt konfrontiert war. Ein Problem der hier diskutierten Art hätten leicht Gefängnis aber sicher Verlust des Jobs bedeutet.
Das war aber nicht in Ö.

Seria
11.11.2009 12:44

übrigens: sind in Ö nicht alle Beteiligten die Rangstufenleiter hinaufgefallen???

Hänschen Klein
12.11.2009 15:58
Wer denn ?

Hanken
11.11.2009 10:38
Oje...

Ich versteh ja ihre Aussage - Menschen machen Fehler.

Aber: Als Geschäftsführer einer Gletscherbahn sollte ich das Herzstück meines Betriebes - das Zuggefährt - kennen. Vorschriftswidrig montiert (Ort des Anbringens sowie Art des Anbringens). Nicht im Inneren eines Gefährts zugelassen. Wenn ich als Geschäftsführer eines Unternehmens, das Sessellifte betreibt, an den Sesseln vorschriftswidrige bauliche Veränderungen vornehmen lasse, hafte ich auch.

Für was brauche ich dann einen TÜV? Ich erwarte mir doch auch von einer Straßenbahn, dass hier nichts vorschriftswidrig eingebaut wird.

Wie kann es sein, dass Beweisstücke verschwinden? (Gutachter)

Wie kann es sein, dass ein Smart mit 6 Millionen versichert ist, die Bahn damals mit 22?


Schlitzohr
11.11.2009 21:23
Owa durch Wien rumpeln immer noch etliche Straßenbahngarnituren ohne Rückspiegel

Ich kenn mich jetzt nicht so genau aus, aber gehörten Rückspiegel (...) nicht zur lebensrettend-technischen Einrichtung einer Bim? Aber bitte ich weiß, unsere Wiener Verkehrsbetriebe haben über den weltweiten Trend einsehbare Außenspiegel daher mehr Fahrgastsicherheit jahrzehntelang mit pomadiger Langsamkeit verschlafen?!? Ja, natürlich hab ich davon gehört es wird nachgerüstet, owa scheen inaktiv. Ich bin mir sicher, es gibt in Wien genug Metallverarbeitende Arbeitslose, die wenn man sie vielleicht auch nur vorübergehend einstellt, de Außenspiagl (irgendwo muaß bei da Gmoa a verstecktes Widerstandsnest geben) so auf Rucki-Zucki montieren.

Klaus Wallner
11.11.2009 11:46
ja Menschen machen Fehler

und ich glaube nicht das sich Geschäftsführer mit dem Einbau eines Heizlüfters befassen.
In der Regel sind dies Entscheidungen die man in allen Betrieben (u. auch im privaten Bereich) verfolgen kann (hierarchisch weit unten angesiedelt).
Der Unfall hat auch ein Umdenken bewirkt - in den meisten Betrieben wird heute sowas "prinzipiell" untersagt (auch das aufstellen von Kochplatten, Radios, etc - einfach alles was nur theor. einen Schaden verursachen kann).Vorschriften wurden krass ausgeweitet.
Wie gesagt, wer verhält sich schon hundert prozentig korrekt, was ist nachlässig, was grob nachlässig oder gar vorsätzlich - und ob immer alles so gescheit ist - ich weiß es nicht, aber wie es aussieht die vielen Poster hier....

Seria
11.11.2009 12:00

wenn sich die Gesch.führung mit solchem Detail selbst befassen würde, so währe sie noch inkompetenter als so mancher zu unterstellen bereit ist. Sie sind aber immer verantwortlich dafür, daß Prozedere implementiert wird, welches Fehler ausschließt und weiteres Prozedere welches die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet. "Jeder macht Fehler" kann keine Entschuldigung sein. Die 155 Todesopfer kann man nicht so einfach abtun.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 68
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.