Was man als Jugendlicher darf und was nicht, obliegt den Ländern - Jugendminister Mitterlehner forciert nun eine bundesweite Regelung
Wien - Samstagabend, 23 Uhr, irgendwo in der Steiermark: Geht man davon aus, dass sich alle Jugendlichen brav an ihre Landesgesetze halten, dürfte um diese Zeit niemand mehr unterwegs sein, der jünger als 16 ist. So sieht es das steirische Jugendschutzgesetz vor. Die Niederösterreicher handhaben das ein wenig lockerer, dort müssen 14- und 15-Jährige erst um 1 Uhr ins Bett.
"Das ist absurd, denn die Jugendlichen sind mobil", sagt Wolfgang Moitzi, Vertreter der Sozialistischen Jugend im Vorsitzteam der Bundesjugendvertretung (BJV). "Es liest doch kein Niederösterreicher, der ein paar Kilometer über die Landesgrenze fährt und in der Steiermark weggeht, vorher das dort gültige Jugenschutzgesetz." Und selbst wenn die sperrigen Gesetzestexte für Jugendliche oder ihre Eltern aufbereitet werden, ergeben sie noch eine aufwändige Lektüre: Eineinhalb Meter, sagt Moitzi, sei der Folder lang, in dem die verschiedenen Bundesländer-Regelungen erklärt seien. Seit Jahren fordert die BJV eine bundesweite Vereinheitlichtung - und kämpft gegenWindmühlen. Nur Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben es bisher geschafft, ihre Gesetze anzugleichen.
"Gute Chancen" für Konsens
Wie schon einige Regierungen davor hat sich auch die amtierende rot-schwarze Koalition ein bundesweites Jugendschutzgesetz ins Programm geschrieben. Zuständig ist Reinhold Mitterlehner (ÖVP), der bisher mehr als Wirtschafts- denn als Jugendminister aufgefallen ist. Das soll sich nun ändern: Im kommenden Frühjahr möchte sich Mitterlehner des Themas annehmen, und er sieht "gute Chancen", diesmal tatsächlich einen Konsens mit den Ländervertretern zu finden. "Es zieht sich dahin", räumt Mitterlehner im Standard-Gespräch ein.
Dabei scheitere das Jugendschutzgesetz nicht an inhaltlichen Fragen, glaubt Mitterlehner: "Die Regelungen sind sehr ähnlich, unterscheiden sich aber im Detail." Oder bei den Formulierungen: So steht im Vorarlberger Gesetz dezidiert, dass sich unter 18-Jährige nicht in Wettbüros aufhalten dürfen. Das sieht zwar auch das Wiener Jugendschutzgesetz vor, erlaubt aber gleichzeitig Glücksspiele, "die durch Bundesgesetz geregelt sind", ohne zu erläutern, was das genau bedeutet.
Es dürften aber auch durchaus ideologische Fragen sein, die die Länder beim Jugendschutz trennen. So beklagte sich eine frühere Jugendministerin, sie wolle den unter 16-Jährigen das Schnapstrinken nicht erlauben. Je weiter sie sich Richtung Westen bewege, desto mehr Unverständnis gebe es aber für ihre Ansicht.
Für Moitzi ist jedenfalls klar, warum es bis heute kein Bundesgesetz zu dieser Frage gibt: "Da geht es um die Eitelkeit der Länder, die sich keine Kompetenzen wegnehmen lassen wollen. Die Interessen der Jugendlichen werden dabei vergessen." Der Jugendvertreter vermisst auch den politischen Willen des Ministers. "Wir schauen uns das nicht mehr lange an", kündigt Mitterlehner nun an, der auf ein "Recht auf Gleichbehandlung für alle Jugendlichen" plädiert.
Ein möglicher Kompromiss könnte es sein, den Jugendschutz per so genanntem 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern zu regeln. Dann bliebe das Thema zwar Landesangelegenheit, wäre aber per wortidenter Vereinbarung mit allen geregelt. Mit einem 15a-Vertrag wäre auch die BJV zufrieden - wenngleich Moitzi darauf hinweist, dass man doch bei den Jugendlichen zumindest denselben Konsens erzielen könnte wie bei den Tieren: Das Tierschutzgesetz ist nach längerem Hin und Her seit 2005 Bundesmaterie. (Andrea Heigl, DER STANDARD, Printausgabe, 10.11.2009)
Wissen: Nicht nur tschechernde Kids sollten sich über regionale Besonderheiten informieren. Wer länderübergreifend bauen will, muss sich in neun Bauordnungen einlesen. Böcke werden nach neunfachem Jagdrecht geschossen, Forellen zappeln nach ebenso vielen Fischereigesetzen am Haken.
Naturjuwele werden von Ost bis West nach verschiedenen Regeln geschützt wie auch Kleingärten oder Ortsbilder. Die Länder zahlen das Pflegegeld nach eigenen Kriterien aus - was Unterschiede von über 1000 Euro ausmachen kann. Schwankungen bei der Sozialhilfe soll nun die Mindestsicherung einebnen, die Wohnbauförderung ist beliebtes Füllhorn von Landesfürsten. Um Brände kümmern sich die regionalen Paragrafen folgenden Feuerwehren - und den letzten Weg weisen neun verschiedene Bestattungsgesetze. (jo, DER STANDARD, Printausgabe, 10.11.2009)