Verdacht der Beteiligung von Priklopils Freund - Staatsanwalt: "Nahebeziehung nicht zufriedenstellend geklärt"
Wien - Neuerliche Befragungen im Fall Natascha Kampusch
haben nach Angaben der Zeitung "Die Presse am Sonntag" erste konkrete
Ergebnisse gebracht. Demnach wird aktuell gegen Ernst H. wegen
Paragraf 99 StGB (Freiheitsentziehung) ermittelt. Gegen H. - jenen
Mann, der als Freund von Wolfgang Priklopil den Kampusch-Entführer
unmittelbar nach der Flucht des Mädchens am 23. August 2006 ein
letztes Mal traf - "besteht der Verdacht, dass er unter Umständen
beteiligt war", sagt der zuständige Grazer Oberstaatsanwalt Thomas
Mühlbacher, der die offizielle Ermittlung "nicht dementieren kann".
"Es haben sich Verdachtsmomente ergeben. Und aus der besonderen
Nahebeziehung von H. zu Priklopil sind noch Fragen offen, die nicht
zufriedenstellend geklärt sind", sagt Mühlbacher. Im Zusammenhang mit
dem Fall Kampusch wurde außerdem ein Ersuchen an die deutsche
Staatsanwaltschaft gestellt, bei zwei Zeugen Beweismittel
sicherzustellen. Bis Jahresende will Mühlbacher über eine eventuelle
Anklage entscheiden.(APA)