Mit der Kirche ums Kreuz streiten?

06. November 2009 18:39

Rechtskundliches und Freidenkerisches über mögliche Auswirkungen des Kruzifix-Urteils auf Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem Urteil vom 3. 11. 2009 die Diskussion über die Zulässigkeit, Kruzifixe in Schulen aufzuhängen, neu entfacht. Nach Meinung der Höchstrichter widerspricht das Aufhängen des Kreuzes als Symbol des Katholizismus dem Bildungspluralismus, der für eine demokratische Gesellschaft kennzeichnend ist. Das Urteil des EGMR-Richter - darunter übrigens auch ein Italiener - erfolgte einstimmig, die empörten Reaktionen seitens der italienischen Regierung sind bekannt.

Was aber folgt aus diesem Urteil für Österreich? Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat ja schon in einem Interview betont, dass auch seiner Meinung nach derartige Symbole wie das Kruzifix in Klassenzimmern nichts zu suchen hätten. Der Staat habe sich in religiösen Fragen streng neutral zu verhalten.

Nur: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der Istzustand in dieser Frage geändert werden?

Im Hinblick darauf, dass die Verpflichtung, Kreuze in Klassenzimmern anzubringen, bei uns durch das Konkordat Österreichs mit dem Heiligen Stuhl und das darauf gründende Religionsunterrichtgesetz normiert ist, muss wohl zunächst davon ausgegangen werden, dass jeder innerstaatliche Rechtszug von vornherein aussichtslos ist: Einschließlich des VfGH sind alle Behörden in Österreich an das Konkordat gebunden.

Denkbar wäre allerdings, dass jemand unter Umgehung des innerstaatlichen Instanzenwegs direkt beim EGMR eine Individualbeschwerde einbringt. Richtet sich nämlich eine Beschwerde gegen eine angeblich konventionswidrige, andauernde Situation, gegen die ein wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf nicht gegeben ist, ist so ein Schritt, vorausgesetzt, es handelt sich um eine unmittelbar betroffene Person - in diesem Fall also etwa ein Schüler oder dessen Eltern - jederzeit zulässig. Was aber dann? Gesetzt den - wahrscheinlichen Fall - dem/der Klagsführenden würde vom EMRK recht gegeben: Was hieße das für die Umsetzung so eines Urteils? Womit wir wieder beim Ausgangspunkt angelangt wären: Das Konkordat zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl steht wie gesagt im Verfassungsrang. Die Republik müsste also, um nicht rechtsbrüchig zu werden, konsequenterweise den Vatikan auffordern, das Konkordat in dem hier entscheidenden Punkt abzuändern und dadurch Österreich zu ermöglichen, dem Spruch des Höchstgerichtes für Menschenrechte nachzukommen. - Eine realistische Option? Urteilen Sie selbst. (Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien)

Kreuze im Klassenzimmer II

Kreuze in Klassenzimmern verstoßen laut EGMR gegen die Menschenrechte. Viel deutlicher kann man es nicht ausdrücken. Gute Nachrichten also für die bald zwei Millionen Konfessionsfreien in Österreich. So viele sind wir. ÖVP, FPÖ und BZÖ aber weigern sich, das zur Kenntnis zu nehmen und unterstellen uns, die "österreichische Kultur" aushöhlen zu wollen, gar die Demokratie.

Der niederösterreichische Landeshauptmann kündigt öffentlich an, ein solches Urteil für Österreich zu ignorieren. Eine jahrhundertelange Tradition solle geschützt werden, heißt es. Eine solche war auch die Leibeigenschaft in Österreich - versehen mit dem Sanktus der Kirche -, die Verfolgung Andersdenkender durch Staat und Kirche ebenso. Für Atheisten ist die religiöse Verfolgung nicht so lange her. Kaum konnte Engelbert Dollfuß ohne Parlament regieren, ging's dem Freidenkerbund an den Kragen.

Unser Verein wurde noch 1933 verboten und enteignet. Im Namen eines christlichen und deutschen Österreich. Bis heute müssen konfessionsfreie Kinder im Unterricht dieses Symbol ansehen. Bis heute müssen wir uns in jedem Strafgerichtssaal dieses Landes dem Kreuz stellen. Als ob RichterInnen nach überirdischem Recht zu urteilen hätten. Das hat mit Demokratie nichts zu tun ... (Christoph Baumgarten, Vorstandsmitglied des Österreichischen Freidenkerbunds/DER STANDARD-Printausgabe, 7./8. November 2009)

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    bergfex5
    16.12.2009 08:47
    Die Errechnung der Zahl der Konfessionslosen ist ohnehin mehr als fragwürdig

    denn erstens sind es nicht 2 Mio, sondern 1,8 Millionen (www.laizismus.at), und zweitens wird dabei unterstellt, dass es seit 2001 eine konstante Anzahl an Muslimen, Orthodoxen und anderen in Österreich gegeben hat, was mir äusserst absurd erscheint. Möglicherweise liegt die wahre Zahl der Konfessionslosen bei unter 1, 5 Millionen! Eine typische 'PR-Kampagne' von Leuten, die das anderen (im konkreten Fall der katholischen Kirche) unterstellen.

    Max100101
    10.11.2009 15:46
    Kreuz als Symbol des Katholizismus?

    Was haben denn die Protestanten fuer ein Symbol? Und die Orthodoxen? Fuer einen Rechtsanwalt nicht wirklich exakt.

    Harry Meier
     
    09.11.2009 15:14
    Ich bin der Meinung Religion ist Privatsache und .

    ... der Staat sollte sich dabei grundsätzlich heraushalten.

    Wolfgang A. As.
    09.11.2009 22:10
    "Keine Religion" ist nun "die" Religion

    Das Problem bei diesem Urteil ist, dass nun "keine Religion" nun die maßgebliche EU Staatsreligion ist. Muss jeder seine Religion verbergen damit er/sie mit o,B. nur ja nicht gekränkt fühlt. Muss man seine Identität und Überzeugung verheimlichen? Oder wäre es nicht besser Akzeptanz und gegenseitigen Respekt in unser aller persönlichen Verschiedenheit zu fördern. Wenn einer diesem Symbol keine Bedeutung beimisst, so kann er doch dadurch nicht gekränkt sein. Religiösen Symbolen und andere Kulturen fördern ja durch die tägliche Konfrontation das Miteinander und Kennenlernen von Menschen, die anders denken/glauben/ausschauen als man selbst ist. Nur so erweitert man seinen Horizont.

    Philbert Desanex
     
    17.11.2009 09:36
    Wer, bitte, muß seine Religion verbergen, wenn in öffentlichen Gebäuden KEIN Kreuz hängt? Der jeweilige Hausmeister??

    Wäre es nicht besser, nach fast 1900 Jahren Kirchenterror, wenn ausnahmsweise die Kirche einmal versuchen würde, „Akzeptanz und gegenseitigen Respekt in unser aller persönlichen Verschiedenheit zu fördern“.

    Aber DAS zu erwarten, von einer Organisation, deren Firmenzeichen ein nichtchristliches Sexsymbol in Kombination mit einer aufgenagelten Leiche darstellt, dürfte wohl mehr als naiv sein.

    Ungeachtet dessen, messe ich diesem Symbol sehr wohl Bedeutung zu.
    Es steht bei mir für Machtgier, (Völker)Mord und Totschlag, Perversion, Intoleranz, Heuchelei, Lüge, Betrug, Erpressung und noch einige andere unwesentliche Dinge.

    Gekränkt bin ich durch das Kreuz nicht.
    Aber gewarnt: Vor Personen, denen ALLES zuzutrauen ist.

    BlackAdder
    15.11.2009 12:37

    Wenn genau EIN symbol ausschließlich "von staats wegen" präsentiert wird, wie genau fördert das "Akzeptanz und gegenseitigen Respekt in unser aller persönlichen Verschiedenheit" ???

    Gefördert wird dadurch ein "manche sind gleicher", aber sonst schon nichts.

    chilli p.
    10.11.2009 10:06

    herrje - "keine religion" ist genau das - keine religion!

    "keine religion" hat keinen verkündungmythos und keine verkündungsheirarchie und auch keine privilegien, die mit fragwürdigen kulturbegriffen legitimiert werden.

    "keine religion" lässt im übrigen allen ihre religion oder auch deren fehlen, verlangt aber, dass der staat sich allen gegenüber aller privilegierungen enthält.

    Dr. Fred Brande (www.fred-brande.at)
     
    08.11.2009 20:42
    Zur Kreuz-Pflicht [zu meinen Postings vom 6./7.11.2009]

    1) Schulvertrag vom 9.7.1962 BGBl 1962/273, Schlussprotokoll Z 2 lit b:
    „Der Heilige Stuhl nimmt davon Kenntnis, dass nach den österreichischen Rechtsvorschriften in allen Klassenräumen der Volks-, Haupt- und Sonderschulen …, wenn die Mehrzahl der Schüler [irgend] einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ein Kreuz angebracht wird. Eine Änderung dieses Zustandes wird nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl stattfinden.“

    2) Religionsunterrichtsgesetz BGBl 1949/190 idF zuletzt BGBl 1993/256, § 2b Absatz 1:
    „In den … Schulen, an denen die Mehrzahl der Schüler [irgend] einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen vom Schulerhalter ein Kreuz anzubringen.“

    3) Die Verpflichtungen Österreichs nach der MRK (entsprechend EGMR Lautsi v Italien, nicht rechtskräftig) und nach dem Schulvertrag widersprechen einander. Die Lösung liegt mE darin, dass dem Heiligen Stuhl beim Vertragsabschluss am 9.7.1962 (vermutlich) bekannt war, dass a) Österreich im Jahr 1958 der – der Kreuz-Pflicht eventuell entgegen stehenden – MRK beigetreten ist, b) der Schulvertrag nicht im Verfassungsrang beschlossen werden würde (wie auch die MRK damals noch keinen hatte, VfSlg 4049/1961), c) innerstaatliches Verfassungsrecht (Artikel 14 RGBl 1867/142 iVm Artikel 149 B VG [Glaubens- und Gewissensfreiheit] und Artikel 7 B-VG [ausdrücklicher Ausschluss von Vorrechten des Bekenntnisses]) der Kreuz-Pflicht entgegen stehen konnte.

    Christoph Karl Steininger
    09.11.2009 10:29
    Überdies bin ich der Ansicht,

    daß der Vfgh sehr wohl über Inhalte des Konkordates ein Erkenntnis fassen könnte, denn das Konkordat ist ein Staatsvertrag und kein Staatsgrundgesetz.
    Selbst Verfassungsbestimmungen haben eine Hierarchie der prinzipiellen Geltung.
    Die Grundsätze der Religionsfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz rangieren deutlich über einem eventuellen Verfassungsrang des Konkordates, des Schulvertrages oder des Unterrichtsorganisationsgesetzes.

    True Earl Grey
    08.11.2009 18:59

    Für mich als toleranten Konfessionsfreien sind Kreuze
    in den Klassenzimmern ok. Militanter Atheismus ist
    mir kein Anliegen. Allerdings hätte ich etwas gegen
    Hakenkreuze oder Hammer und Sichel in öffentlichen
    Gebäuden.

    chilli p.
    10.11.2009 10:09
    gut und schön.

    warum aber erstreckt sich ihre toleranz auf symbole religiöser dogmen und nicht auf symbole politischer dogmen?

    fibiundchillie
    10.11.2009 14:23

    na überleg einmal: WAS von beiden Gruppen wirkt sich WIE auf dich aus?

    dotcomtod
    08.11.2009 17:49
    Kirchenläuten

    Warum gibt es Klagen gegen Kreuze in Schulen, nicht aber gegen das Läuten von Kirchenglocken jedes Wochenende?

    Poldi Fesch
    08.11.2009 21:30
    die gibt es

    ohnedies

    haarspalter
    08.11.2009 18:52

    gibts eh fallweise.
    verständlicherweise!

    das läuten ist ein relikt aus dem mittelalter, als die leute keine urh daheim hatten und aufs akustische signal zum kirchgang angewiesen waren.

    ergo: heutzutage unnötige lärmbelästigung

    Oz 1980
    08.11.2009 16:29
    Schlimm, schlimm...

    ...dass es in Europa noch ein Land gibt, wo derartige Zustände herrschen, wo die Bevölkerung dermaßen von einer Institution ohne Ahndungsmöglichkeit belästigt werden können.
    Hier in Frankreich ist das zum Glück anders, hier herrscht Laizismus.

    asinus
    10.11.2009 07:31

    In F ist das eine alte Tradition, bei uns ist die Debatte halt neu...sonst nichts Neues.

    g'stieß
    08.11.2009 17:28

    félicitations!

    W.Hammerl
    08.11.2009 17:05

    In Frankreich herrschen außer dem Laizismus auch noch andere Dinge, wie man immer wieder aus Berichten über das massenweise Abfackeln von Autos ersehen kann. Diese Dinge gibts zum Glück wieder bei uns nicht. Da sind mir die Kreuze in den Schulzimmern noch wesentlich lieber.

    Nik M
    10.11.2009 12:11

    Ich gebe auch folgendes zu Bedenken: Sarkozy ist konservativ, und die Autos brennen in F. Faymann ist Sozialdemokrat, und es herrscht Frieden in Oe.

    Also mir ist ein sozialdemokratischer Kanzler und Frieden lieber als ein konservativer und brennende Autos.

    chilli p.
    10.11.2009 10:10
    wobei sie allerdings keinen beleg für den inneren zusammenhang

    zwischen laizismus und brennenden autos vorgelgt haben.

    nur zu!

    wir sind gespannt!

    Vera P.
    08.11.2009 15:33
    das Kreuz mit der Kirche

    Meine Schulzeit liegt lange zurück und ich kann mich nur wundern, was das Kreuz als Symbol für einen Aufstand bewirkt. Zwar interessiert die meisten jungen Leute die christliche Religion genau so wenig wie alle anderen Glaubensrichtungen, aber das Kreuz muss weg, das Kopftuch bleibt! Da wäre ein einheitlicher Verzicht auf aller äußeren Glaubensmerkmale an Schulen und Unis dringend nötig. Wir befassen uns zwar nicht mit Religion, aber die freien kirchlichen Feiertage genießen wir und diese werden sicher auch bald weg reduziert.

    Gigerius
    08.11.2009 17:45
    wie gesagt,

    das Kreuz als Zwang an der Wand aufgehängt ist etwas anderes als ein Kopftuch, ein lustiges Häubchen, eine Mönchskutte oder ein Amulett am Hals.
    Ausserdem sind Feiertage kein Almosen der Kirche, sondern garantierte Freizeit um gewissen Aktivitäten gemeinschaftlich nachgehen zu können. Falls die Kirche beschlösse einige Feierlichkeiten davon abzuschaffen, z.B. Maria wäre nicht mehr Heilig (rein hypotetisch) müßte der Staat trotzdem den freien Tag bestehen lassen bzw. einen Ausgleich für die verlorene Freizeit schaffen.

    Oz 1980
    08.11.2009 16:44
    Sie habens nicht kapiert:

    hier verbietet niemand irgendwem, ein Kreuz am Körper zu tragen, das ist von der persönlichen Religionsfreiheit gedeckt. Ebenso das Tragen des Kopftuches oder sonstiger Symbole.
    Allerdings sollen die öffentlichen Einrichtungen endlich laizistisch werden, demnach gehören Kreuze in Schulen (außer im christlichen Religionsunterricht) verboten, ebenso vor Gericht, wo es nicht einzusehen ist, dass Urteile über konfessionslose oder andersgläubige im Anblick eines Kreuzes gefällt werden.

    Gustav Albrecht
    08.11.2009 14:56
    ad 2 Millionen Konfessionsfreien

    ... es ist ein Irrtum, die zwei Millionen Konfessionsfreie mit Glaubensfrei gleichzusetzen. Viele meiner Bekannten haben die kathlsiche Kirche verlassen, weil sie mit der einen oder anderen Entwicklung nicht mitmache wollten - sie glauben trotzdem an Gott usw..
    ich gehe davon aus, dass die zwei Millionen auch nicht geschlossen das Kreuz in der Kasse oder in öffentlichen Rämen ablehnen, sondern es als Wertebild sehen, was unabhängig von EINER christlichen Kirche steht, egal ob Katholsich, evangelisch, altkatholisch usw..
    UND: Toleranz kann man nur haben, sie aber nicht von den anderen einfordern.

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