Prozess findet in Wiener Neustadt statt

6. November 2009, 16:35

Wiener Oberlandesgericht hat Delegierungsantrag abgelehnt

Wiener Neustadt/Wien  - Der Prozess gegen die zehn Tierschützer, denen die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in einem 218 Seiten starken Strafantrag Bildung einer kriminellen Organisation(StGB), schwere Sachbeschädigung und schwere Nötigung vorwirft, wird im Landesgericht Wiener Neustadt stattfinden. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Ein Delegierungsantrag von vier Angeklagten, die für eine Verhandlung in Wien plädiert hatten, wurde abgewiesen, gab OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Freitagnachmittag bekannt.

Die Tierschützer hatten geltend gemacht, ein Großteil der Wiener Neustädter Richter wäre in dieser Sache befangen. Außerdem wohne ein Großteil der Zeugen - rund 200 sollen in dem Verfahren gehört werden - in der Bundeshauptstadt, weshalb ihnen eine Verlegung zweckmäßig erschien.

Für das OLG lagen allerdings keine Gründe vor, die einen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsort gerechtfertigt hätten, erläuterte der Gerichtssprecher: "Daher war der Antrag abzuweisen."(APA)

 

m-j
03
21.1.2010, 10:40

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Tier... chutzcausa

Die Zuständigkeit des Landesgerichts Wiener Neustadt kam durch einen Verfahrensfehler zu Stande, den auch die damalige Justizministerin Berger zugegeben hat: Als erster Name im Akt wurde der im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts lebende Grünen-Gemeinderat Matthias Podgorski genannt, somit gegen "Podgorski und andere" ermittelt. [...] Sein Name wurde nach öffentlichem Bekanntwerden der Angelegenheit schließlich aus der Akte entfernt.

Schuppanzigh
13
21.1.2010, 17:52
Das war kein "Verfahrensfehler".

Es war ein Trick, um den Fall dieser StA zuzuspielen.

Blick nach oben
01
21.1.2010, 17:40
Sehr wichtiger Hinweis!

Ich meine, dass die Angeklagten die Zuständigkeit viel früher formell beanstanden hätten sollen. Vielleicht ist das aber auch geschehen.

karmützl
00
15.11.2009, 19:02
und wann

ist dieser Prozess?

Awonawilona
01
9.11.2009, 18:27
2 separate Verfahren (mindestens)

Die 4 Tierschützer, die "nur" nach Par 278 b angeklagt, und denen keine handfesten Verbrechen vorgeworfen, werden, sollten ein eigenes Verfahren verlangen. Sonst wird Ihnen, im Verfahren aber nicht in der Anklage, Mitwirkung an solchen Verbrechen durch "Flüstern" unterstellt.

Alles so absurd!

anton burger
10
6.11.2009, 23:30
warum die einfachen soldaten?

stellt die offiziere vor gericht - das sind die verantwortlichen taugenichtse

rorschach
01
30.11.2009, 14:06
gähnn wie meinen sie?

bzw. wen meinen sie? oder besser gesagt was reden sie da?

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